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Rechtsanwalt Michael Euler aus Frankfurt am Main - mit dem Wiederaufnahmeverfahren beauftragt!
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Wie glaubwürdig ist das Glaubwürdigkeitsgutachten?
Schreiben Rechtsanwalt Michael Euler an Prof. Dr. Kröber
Verurteilung des Ulvi KULAC zu lebenslanger Haft wegen Mordes an Peggy KNOBLOCH
Ihr Sachverständigen-Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Geständnisses von Herrn KULAC vom 19.10.2002
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Kröber,
unter Vorlage einer Vollmachtsurkunde zeige ich Ihnen die anwatliche Vertretung des Herrn Ulvi Kulac, derzeit untergebracht im Bezirkskrankenhaus Bayreuth, an. Wie Ihnen bekannt ist, wurde Herr Kulac wegen Mordes an dem Kind PEGGY KNOBLOCH durch Urteil des Landgerichts Hof vom 30. April 2004 (rechtskräftig) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ich wurde von der für den geistig Behinderten Ulvi KULAC gerichtlich bestellten Betreuerin, Frau , mit aktenmäßiger Prüfung beauftragt, inwieweit in dieser Sache ein gerichtliches Wiederaufnahmeverfahren möglich ist. Zudem wurde ich durch das Landgericht Bayreuth dem Untergebrachten KULAC als Pflichtverteidiger gemäß § 463 Abs. 4 S 1 StPO beigeordnet.
Nach eingehendem Studium der mir vorliegenden Gerichtsakten sehe ich mich veranlasst, Ihnen als damals durch das Gericht bestellten Gutachter, der sich mit der Glaubwürdigkeit eines durch Herrn KULAC abgelegten Geständnisses befasste, diesen Schriftsatz zukommen zu lassen. Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Wiederaufnahmeverfahren und zur Einholung einer Stellungnahme eines weiteren Gutachters habe ich meine Ausführungen allerdings schon jetzt ausführlicher gestaltet. In der nachfolgenden Ausarbeitung finden Sie deshalb zu Vernehmungszitaten die Seitenangaben zu den jeweiligen Verfahrensakten, sowie die im Originalzustand belassenen Vernehmungsauszüge. Dies dient letztlich insbesondere dazu, dem möglichen Einwand zu begegnen, Zitate seien aus dem Gesamtzusammenhang gerissen worden.
Zwar ließ sich hierdurch nicht vermeiden, den vorliegenden Schriftsatz kurz zu halten, jedoch hat dies für Sie den Vorteil einer umfassenderen Information. Sollte sich aufgrund nachgenannter Fakten meine Vermutung bestätigen, dass Her KULAC eine "Falsches Geständnis" ablegte, wäre das auch für Sie sicherlich von großer Bedeutung. Anlass zu diesem Schriftsatz gab mir mein Mandant, welcher mir gegenüber, als auch gegenüber seiner Betreuerin, Ärzten und Personal des BKH Bayreuth und zuletzt auch erst kürzlich wieder in einer Fernsehreportage immer wieder beteuert, "er habe Peggy nicht umgebracht" .
Ein weiterer Grund ist, dass bei intensivem Studium der Verfahrensakten und neuerer Entwicklungen eine Reihe von Ungereimtheiten festzustellen sind. Hinzu kommt, dass dem Unterzeichner zwischenzeitlich mehrere Beweise vorliegen, die das damalige Urteil des Landgerichts Hof auf Tatsachenebene widerlegen.
So existieren eine Reihe gerichtlich nicht vernommener Zeugen, die meinem Mandanten im Tatzeitpunkt ein Alibi verschaffen und auch das von ihm abgelegte Geständnis widerlegen. Wie Ihnen aufgrund Ihrer gutachterlichen und prozeßbeteiligten Tätigkeit bekannt ist, gründete sich das damalige Urteil ausschließlich auf dem Geständnis des geistig Behinderten Ulvi KULAC.
Da es für das Herrn KULAC angelastete und von ihm eingestandene Tötungsdelikt keinen einzigen Zeugen- und Sachbeweis gab, wird das Urteil im Wesentlichen allein durch Ihr Glaubwürdigkeitsgutachten gestützt. Ausschlaggebend für die Verurtei!ung dürfte, neben dem Geständnis, somit Ihre gutachterliche Bestätigung des Geständnisses und deren (hilfsweisen) Einbeziehung in das Urteil gewesen sein.
Bis heute konnte die Leiche des angeblich ermordeten Kindes nicht aufgefunden werden.
Aufgrund jüngster Ereignisse in den USA und Österreich, bei denen für tot geglaubte Personen aus sexuellen Motiven über Jahre gefangen gehalten wurden, bestünde sogar noch die vage Möglichkeit, dass Peggy noch lebt, zumal gegen ihren damaligen Stiefvater konkrete Verdachtsmomente vorlagen, dass er das Kind sexuell missbrauchte, entführen und ins Ausland verschleppen ließ. Die Tatsache, dass gegen den Stiefvater oder einen damals 8- jährigen Spielgefährten, der in Verbindung mit dem Tode Peggys ein schweres Traumata erlitt und gleich mehrere Versionen von Tötungsumständen (einschließlich Unfall) einbrachte, kein polizeiliches Aufklärungsergebnis erzielt werden konnte, schließt dennoch nicht aus, dass das "Verschwinden Peggys" auch auf andere Ursachen und Umstände zurückzuführen sein kann. Ebenso wenig wäre nach wie vor die Beteiligung eines völlig unbekannten Dritten auszuschließen.
Derartigen Annahmen steht jedoch "das Geständnis" des geistig Behinderten Ulvi KULAC entgegen. Wie erwähnt, konnte aber auch gegen ihn bzw. seinen Vater durch die Polizei nicht ein einziger Beweis erbracht werden, der über das Geständnis hinaus einen tatsächlichen Tatnachweis erbracht hatte. Mein Mandant hat bei unterstellter Tötung der Peggy KNOBLOCH als geistig Behinderter auf dem Entwicklungsstand eines 10-Jährigen und einem IQ von 67 das "perfekte Verbrechen" begangen, legt aber später ein Geständnis ab, ohne dass das Tatgeschehen durch weitere Beweise zu belegen wäre.
Wie aus Presseberichten zu entnehmen, übte das gesamte Verfahren in der Ermittlungsphase großen öffentlichen Druck auf die Polizei aus und stieß auch im späteren Prozess auf breite Resonanz in Medien und Bevölkerung. Allerdings riefen die polizeilichen Ermittlungsmethoden sowie der spätere Prozessverlauf teilweisen Unmut in der regionalen Bevölkerung und den Medien hervor, nachdem bekannt wurde, dass die Polizei bei Herrn KULAC die "Geständnisbereitschaft" u.a. mit einem vorgetäuschten Beweismittel (angebliche Blutanhaftungen von Peggy am Arbeitsanzug - beispielhaft Presseartikel Anlage 1) suggestiv gefordert und die Strafkammer des LG Hof sämtliche Entlastungs- und Alibi-Zeugen des später Verurteilten ausnahmslos für unglaubwürdig erklärte (auch für mich als Prozeßaußenstehender eine eher ungewöhnliche Tatsache).
Dieser Unmut drückte sich u.a. in Schreiben wie in Anlagen 2, 3, 3a beigefügten aus.
Während gerade bei Kindermordprozessen großen Bevölkerungsteilen in der Regel die Strafe nicht hoch genug sein kann, geschah in Lichtenberg, trotz der Tatsache, dass neben dem Tötungsdelikt Herrn KULAC weitere 21 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern angelastet waren, etwas völlig Gegenteiliges: Es gründete sich eine Bürgerinitiative, die "Freiheit und Gerechtigkeit" für den aus ihrer Sicht in einem "Show-Prozess" unschuldig verurteilten Ulvi KULAC forderte (vgl. Veröffentlichungen im Internet unter den Suchbegriffen "Ulvi Kulac" oder "Peggy Knobloch" , sowie beispielhaft die in Anlagen 3 ,3a beigefügten Schreiben).
Ich möchte erwähnen, dass ich auf die von der Bürgerinitiative angeprangerten "skandalösen Vorgänge bei den Ermittlungen und Manipulationen von Beweismitteln sowie eines daraus resultierenden angeblichen "Show-Prozesses" nicht naher einzugehen gedenke, da ich kein prozessbeteiligter Anwalt war und derartige Dinge nur anhand mir gegebener Informationen, nach bereits bekannter Aktenlage oder Presse-und Internet-Veröffentlichungen beurteilen konnte. Maßgeblich sind letztlich nachweisbare Fakten und nicht Meinungen.
Bei meinem Versuch, mich zunächst über Ihre und die fachliche Reputation von Herren Prof. zu informieren, stieß ich u.a. im Internet auf einen Negativ-Eintrag über Prof. (Anlage 4).
Ich möchte betonen, dass es außerhalb meines Interesses liegt, solche Eintrage in irgendeiner Weise zu kommentieren, zumal der Verfasser dieser Veröffentlichung hinreichend bekannt ist. Grund, dass ich diesen Artikel überhaupt erwähne ist der, dass mich diese Veröffentlichung interessanterweise auf 2 Tötungsdelikte hinführte, die aus meiner Sicht enge Parallelen zum Fall Ulvi KULAC aufweisen, wie auch hier Morde ohne Leichen, Einsatz eines polizeilichen V-Mannes, sowie Falschgeständnisse durch geistig kranke/behinderte Beschuldigte. (Anlagen 5 und 6).
Vor diesem Hintergrund habe ich mir speziell die Gerichtsakten mit Schwerpunktlast auf dem polizeilichen Schlussbericht, den vorliegenden Aussagen des Herrn KULAC, den erstatteten Gutachten, sowie das Urteil des LG Hof angesehen und bin auf beachtliche Auffälligkeiten gestoßen, die bei mir erhebliche Zweifel an der Richtigkeit und Glaubhaftigkeit des Geständnisses und auch an der von Ihnen vorgenommenen Begutachtung aufkommen lassen:
1. Anfängliche Auffälligkeiten
So fiel mir zunächst auf, dass der polizeiliche Schlussbericht durch Herrn Kriminaldirektor , nach Geständnis des Ulvi KULAC, sehr einseitig gehalten ist. Andere, mögliche Tatverdächtige werden quasi ausgeschlossen. Auf für Herrn KULAC entlastende Faktoren wird kaum oder gar nicht eingegangen. Quellenhinweise, woher die Erkenntnisse des Verfassers stammen, fehlen zum größten Teil. (Band I b, 786-884).
So heißt es beispielsweise bei dem des sexuellem Missbrauchs und Entführung von Peggy verdächtigten Stiefvater, von dem eindeutig lagegerechte Urin-Spuren auf übereinander getragenen Kleidungsstücken von Peggy gesichert wurden, die laut sachverständigem Untersuchungsergebnis so nicht zufällig entstanden sein können, im polizeilichen Schlussbericht lapidar, es habe sich um "tierischen Urin" gehandelt (I b, 868).
Auch im polizeilichen Tatortrekonstruktionsbericht heißt es u.a.:
"Die Ausführungen des Beschuldigten erfolgten ohne jegliche Vorgaben. Auffällig
war der starke körperliche Leistungsabfall (zitternde Knie, fahle/blasse Gesichtsfarbe,
starker Schweißausbruch) des Ulvi Kulac, nachdem er die Tötung gezeigt hatte. Mit
Abschluss der Tatrekonstruktion war beabsichtigt eine ergänzende Befragung
durchzuführen. Anfänglich stimmte der Beschuldigte zu, erklärte jedoch unmittelbar
darauf: " ich bin fertig, ich kann nicht mehr, ich möchte keine Fragen mehr beantworten." (Band I a, 369-370)
Nach Ihrem Gutachten hinterlasst der gleiche Sachverhalt einen gänzlich anderen Eindruck:
Kröber: Wissen Sie, dass Sie bei der Rekonstruktion da erst mal 'ne Zigarette geraucht haben?
Kulac: Bei den Filmaufnahmen?
Kröber:Ja.
Kulac: Ja.
Kröber: Da haben Sie sich da ans Geländer gestellt und geraucht.
Kulac: Ja. Da war ich fertig. Halt kaputt.
Kröber: Wodurch?
Kulac: Als wir da runter sind, die Treppen, und da musst' ich mich erst mal hinsetzen, weil ich an die Knie, halt an die Beine gezittert hab'.
Kröber: Weil das so anstrengend war?
Kulac: Ja.
Kröber: Auf dem rutschigen Boden?
Kulac: Nicht so rutschig war das.
Kröber: Doch. Konnte man sehen auf den Videoaufnahmen, dass Sie da ein bisschen abgerutscht sind. Oder was war so anstrengend?
Kulac: Halt das Laufen halt, weil es doch warm war.
Kröber: Da haben Sie gesagt, da hab' ich jetzt hier erst mal eine geraucht.
Kulac: Da wollt' ich erst mal, hab' ich erst mal eine Pause gemacht. Weil ich gezittert hab '.
Kröber: Ah ja, haben Sie deswegen erzählt, hier habe ich eine geraucht, und jetzt rauchen wir hier erst mal eine? (Band II, 590/591)
Ebenso fiel mir folgende Formulierung eines Vernehmungsbeamten auf:
"Ich stelle Ihnen bewusst die Fragen. ohne dass wir Ihnen etwas vorgeben. Dann kann man feststellen, stimmt das mit dem überein oder nicht. Wir könnten also auf Grund des Aktenstudiums, wir haben ja jetzt 4 Monate Akten gelesen, konnten wir natürlich die Fragen beantworten. Wir haben selber gemerkt, dass bestimmte Sachen da drin stehen, die nicht passen können und die Sie vielleicht aus Nervosität falsch gesagt haben oder das können wir natürlich auch nicht ausschließen, dass sie halt nicht ganz so niedergeschrieben worden sind, wie Sie dies vielleicht gesagt haben. Das wissen wir nicht. Wir wollen also da keinen Kollegen schlecht machen, aber passieren kann Vieles". (Band II b, BI. 1210).
Auch der Hauptbelastungszeuge erklärte einmal:
"Es wurde nie so niedergeschrieben, wie ich es tatsächlich ausgesagt habe.” Sinngemäß ja , ...... ,(Band III a, BI. 2050) (Anmerkung meinerseits: Diese Aussage gewinnt bei meinen weiteren Feststellungen eine ganz erhebliche Bedeutung).
Ebenso vermittelt das Schreiben des Vaters einer kindlichen Zeugin eindeutige Hinweise, dass Entlastungszeugen durch Suggestivfragen in ihren Vernehmungen beeinflusst worden sein könnten. (Anlage 2).
Auch fielen Aktenvermerke auf, wonach gegebenenfalls wichtige Zeugen die Zusammenarbeit mit der Polizei verweigerten, wie ein Beamter in einem Aktenvermerk vom 2.7.2002 wie folgt schreibt:
"Durch KOK und Unterzeichner wurden hierbei die Anwohner der Nailer Straße ab der
Einmündung Bad-Stebener Straße, sowie die Bewohner um den Henry-Marteau-Platz erneut
befragt. Anzumerken ist hierzu, dass bei einem Großteil der befragten Personen der Eindruck
entstand, dass zwar Wissen vorhanden wäre, dieses aber -aus welchem Grund auch immer - nicht
preisgegeben wurde. Sicherlich ist es richtig, dass zwischen dem Tag des Verschwindens
(07.05.2001) und den neuerlichen Befragungen (ab Anfang April 2002) eine große zeitliche
Diskrepanz stand, jedoch war das Schweigen nach Meinung des Unterzeichners nicht nur
hierauf zurück zuführen. "
Aus den verdeckt aufgezeichneten Telefongesprächen vermag ich ebenfalls nichts Belastendes zu entnehmen. Bei den Mitgliedern der Familie KULAC handelt es sich um einfache Leute und nicht um Schwerstkriminelle, die mit täglichen Abhörmaßnahmen rechnen. Wie sorglos man am Telefon redete, ist u.a. aus den Abschnitten zu ersehen, als man sich z.B. über die Polizei unterhielt. Warum haben sich die aus meiner Sieht "unbedarften" Gesprächsteilnehmer dann nicht genauso "sorglos" darüber unterhalten, wenn ihr Sohn der Mörder wäre oder der Vater die Leiche "verräumt" hatte. Ein solch konkreter Hinweis lässt sich jedoch aus keinem einzigen Satz der TU-Protokolle entnehmen. 1m Gegenteil: Aus einigen Passagen lassen sich sogar Entlastungshinweise ableiten. Es kommt hier nur auf die Sichtweise des jeweiligen Betrachters an.
Die Reihe solcher Beispiele ließe sich nach Akteninhalt beliebig fortsetzen.
Die Polizei hat zwar zuzugeben, dass es sich um ein außergewöhnlich umfangreiches und arbeitsintensives Ermittlungsverfahren handelte, aufgrund der Vielzahl der Vernehmungen, sich immer wieder daraus ergebender neuer Widersprüche und allein durch den Aktenumfang bedingt auch um einen nicht einfach zu handhabenden Ermittlungskomplex. Gleichwohl muss von der Polizei unabdingbares Handeln nach rechtsstaatlichen Prinzipien, d.h. nicht nur das Aufzeigen aller Belastender, sondern auch entlastender Faktoren erwartet werden dürfen, insbesondere dann, wenn es um die Entscheidung einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder Freispruch für den Angeklagten geht.
Werden jedoch in einem Ermittlungsverfahren prozessrelevante Feststellungen verändert oder nicht schriftlich niedergelegt oder nur Belastendes für den Beschuldigten angeführt, führt das im Ergebnis bei Richtern und Sachverständigen zwangsläufig zu Fehlinformationen und daraus resultierenden Fehlinterpretationen. Auch ist eine grundlegende Verteidigung nicht mehr möglich. Ich zitiere bei meinen Feststellungen daher überwiegend auch nur aus den Sachverständigengutachten, da ich hier von neutraleren Erhebungen ausgehe, als einer auf die Täterschaft eines Ulvi KULAC fokussierten Polizei.
2. Äußere Einflüsse auf das Geständnisverhalten von Herrn KULAC durch Suggestion des Belastungszeugen und der Polizei
Bei Sichtung der von mir aus mehreren Aktenbänden zusammengezogenen, relevanten Unterlagen, fällt sofort die äußerst intensive Einflussnahme durch den damaligen Zeugen auf Ulvi_KULAC auf. Bei Herrn handelte es sich um einen Mitinsassen von Herrn KULAC im BKH Bayreuth. wurde von der Bayerischen Polizei von 11/96 bis 07/98 als VP bzw. Informant geführt. Aufgrund begangener Straftaten wurde die Zusammenarbeit mit beendet. Am 20.9.01 diente sich (angeblich) erneut mit dem Hinweis an, er wolle das Vertrauen seines Mitinsassen KULAC gewinnen und näheres über den Fall Peggy bei ihm in Erfahrung bringen. Sollte ihm das gelingen, erwarte er im Gegenzug Unterstützung durch die Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft bei seinem Anliegen, die Psychiatrie wieder verlassen bzw. Hafterleichterungen erlangen zu können. (Band I a, Bl. 279/280).
Aus dem Verlangen des ergibt sich, dass es ihm ausschließlich darum ging, für sich persönliche Vorteile zu erlangen. Aufgrund seiner V-Mann-Tätigkeit wird ihm auch die Arbeitsweise der Polizei zumindest ansatzweise bekannt gewesen sein. Unter der Zusage "es werde sein Schaden nicht sein", wirkte er sodann beständig und permanent auf Herrn KULAC ein und musste mehrfach durch Ärzte der Klinik von ihm getrennt werden.
Sein eigentliches Interesse belegt Herr dann noch einmal, als er am 15.9.2003 bei der Staatsanwaltschaft Hof anruft, sich nach dem Sachstand seiner Vollzugslockerungen erkundigt und fordert: "Herr solle positiv für ihn entscheiden. Er sei am 28.10. als Zeuge geladen und könne sich sonst an nichts mehr erinnern" (A 19, Bl. 918/919).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass seinen Mitinsassen KULAC in allen Aussagen schwer belastete, indem er mehrfach aussagt, Ulvi Kulac habe ihm erzählt, er habe Peggy getötet und sein Vater habe die Leiche beseitigt. (Band I a, Bl. 279-285, Band III a, Bl. 2037-2064).
Zunächst fallt auf, das, dass Herr in seinen Aussagen für die eigentliche Tötungshandlung ständig abweichende Begriffe für die Tötung des Kindes wie "erwürgt, gewürgt, umgebracht, am Hals gepackt, am Hals gedrückt usw." verwendet. begründete die verschiedenen Begriffe aber damit, "dass es nie so niedergeschrieben worden sei, wie er es tatsächlich ausgesagt habe" (HI. 2050).
Hinterfragt man das Verhalten und die Aussagen des jedoch näher und bringt diesbezügliche Unterlagen aus verschiedenen Ordnern des Verfahrens in eine zeitliche Reihenfolge - was im übrigen grundsätzliche Aufgabe der Polizei gewesen wäre - (aus den mir übersandten Akten sind lediglich komplexweise Anordnungen zu entnehmen), gewinnt man hinsichtlich des Geständnisses von Herrn KULAC über das Tötungsdelikt eine Sichtweise, die eindeutig Suggestionen nachweisen:
So wird am 24.9.01 Herrn KULAC aufgrund der Einlassungen in Verbindung mit dem sexuellen Missbrauch an Peggy der Vorhalt gemacht:
" War es nicht bei Peggy so? Sie hat geschrien und du hast ihr vielleicht den Mund zugehalten oder am Hals etwas abgedrückt? (Band II a, Bl. 1046)
Am 10.12.01 sagte dann wörtlich aus:
Es ist richtig, dass Ulvi KULAC mir erzählte, dass er die Peggy getötet hätte. Er sagte, sie
hätte geschrien und dann hätte er sie gewürgt. Sein Vater wäre dazugekommen und man hätte
sie dann am Abend weggeschafft" (Band III a, B1. 2046)
"Ich kann mir auch vorstellen, dass der Vater von Ulvi alles für Ulvi macht. Ich habe den
Eindruck, dass der Vater Ulvi abgöttisch liebt" (Band III a, B1. 2047).
Noch am 10.12.01 wird Herr KULAC dazu polizeilich vernommen. Hier lautet die Frage:
" Wir haben gehört, dass Du gesagt haben sollst, dass Dein Vater die Peggy verschafft haben
soll nachdem sie tot war und Du sollst der Täter sein. Was sagst Du dazu?" (Band II a, B1. 1131)
Ebenso am 10.1.02:
Frage: Ulvi wir haben gehört von einem Insassen des Bezirkskrankenhauses, dass du die Peggy
vergewaltigt haben sollst. Sie soll geschrien haben. Damit sie ruhig ist, hättest du sie am Hals
gepackt und gewürgt" (Band II a, B1. 1132).
Am 29.4.02 sagt wörtlich aus:
"Ich hab eher meine persönliche Meinung und Verdacht ist, dass die Eltern es waren.
Also meine Meinung aber den Fall KULAC ist also, er hat auf jeden Fall diese Peggy
umgebracht und bei seiner ganzen Mimik und sein ganzes Verhalten, also das, ich hab selber
psychologische Erfahrung gesammelt, all die Jahre. Es kann ein Psychologe gar nicht besser
deuten. Und seine ganzen Gefühlsschwankungen, ich hab ja immer gesehen, wenn es speziell
um den Tötungstag geht, das er dann das Heulen angefangen hat, er wollt es ja nicht und hat
immer wieder bedauert, er wollte es nicht" (Band III a, B1. 2063).
Durch diese (angeblichen) Aussagen und Vorgaben sowie daraus resuItierender polizeilicher Vorhalte wird dem Beschuldigten nachweislich suggeriert: "Peggy wurde nicht erstochen, erschlagen oder erhängt, sondern man hat "den Mund zugehalten und am Hals gedrückt" und "Dein Vater hat die Leiche beseitigt".
Die Darstellungen, Aussagen und Einflüsse des ziehen sich sodann in der Folgewirkung durch das gesamte Verfahren und sämtliche polizeilichen Vernehmungen (Bande II a, h, c).
Hier ein beispielhafter Auszug:
Herr Kulac: "Da habe ich sie aufgehoben, die Peggy und ihre Tasche gegeben und dann hat sie mit dem Fuß so auf den Boden gestampft und dann hat sie zu mir gesagt, ich soll .....
KHK: Sie dürfen schon weiter sprechen.
Herr Kulac: Dann hat sie zu mir gesagt, ich soll weg. Ich soll abhauen. Sie will nichts mehr wissen von mir. Und dann ist die Peggy, nachdem sie das mir gesagt hat, heulend weg gerannt. Den einen, die Treppe hoch, zum Schloßberg.
KHK: Herr Kulac, wenn da hinten mit der Peggy etwas passiert ist, würden Sie uns das heute sagen, ehrlich?
Herr Kulac: Würde ich Euch sagen, aber geschlagen habe ich sie nicht und geschubst auch nicht.
KHK: Das haben wir ja gesagt. Gesetzt den Fall, zwischen der Peggy und Ihnen ist etwas passiert. Ich sage einfach mal grob, passiert. Und die Peggy stirbt und ist vielleicht bewusstlos oder war nicht mehr ansprechbar. Wurden Sie uns das jetzt erzählen? Oder wurden Sie wieder sagen, das erzähle ich nicht? Der Herr Rechtsanwalt will es auch wissen.
Rechtsanwalt: Haben Sie die Frage verstanden oder?
KHK: Tun Sie es einmal formulieren .
Rechtsanwalt: Sie haben es nicht so ganz verstanden?
Herr Kulac: Nein.
Rechtsanwalt: Der Herr möchte wissen, ob Sie, wenn Sie der Peggy irgend etwas gemacht haben, die Polizei vermutet, dass Sie der Peggy etwas gemacht haben. Entweder unabsichtlich oder absichtlich. Ob Sie das heute erzählen würden, wenn es so gewesen wäre? Jetzt! Erzählen würden?
Vermerk: Herr Kulac schüttelt mit dem Kopf
KHK: Nein? warum nicht? Warum wurden Sie es uns nicht erzählen? Ehrlich? Sie brauchen keine Angst haben vor uns. Warum wurden Sie es jetzt nicht erzählen?
Herr Kulac: Würde ich nicht machen.
KHK: Warum nicht? Warum würden Sie es nicht machen? Der Herr Rechtsanwalt wurde es gern wissen und wir wurden es auch gerne wissen.
Rechtsanwalt: Wobei Sie unterscheiden müssen. Ich möchte es gerne vorher wissen und dann entscheiden und die beiden Herrn Polizeibeamten, die wurden es gerne jetzt gleich wissen.
KHK: 1st ja logisch. Dafür sind wir ja da. Warum wurden Sie das jetzt nicht erzählen? Warum?
Herr Kulac: Weil ich sie nicht geschubst habe und nicht runtergehaut hab.
KHK: Herr Kulac, haben Sie sie gewürgt?
Herr Kulac: Nein. gewürgt auch nicht.
KHK: Ich kann Ihnen einen Vorhalt machen, den im Bezirkskrankenhaus, den kennen Sie ja?
Herr Kulac: Ja.
KHK: Und Sie können sich sicherlich daran erinnern. sicherlich, dass Sie mit dem einmal gesprochen haben. Mehrmals gesprochen haben.
Herr Kulac: Ja. Ich hab ihn gesprochen. dass ich mich vor Kindern ausgezogen habe. beim und ich sollt ihm gesagt haben. dem . dass ich die Peggy mit meinen eigenen Händen gewürgt haben soll. Und dass mein Vater die Peggy verräumt haben soll. Und das habe ich überhaupt nicht gesagt zum .
KHK: Was haben Sie denn gesagt zum ihm? Was haben Sie denn wirklich gesagt zu ihm?
Herr Kulac: Dass der , dass die anderen Lichtenberger die Peggy verräumt haben. Dass der und sein Bruder die Peggy unten am Ullsteinpark oben in eine Garage rein getan haben.
KHK: Und warum haben Sie das erzählt? Wie kommen Sie denn darauf?
Herr Kulac: Weil er es von mir wissen wollte. der .
KHK: Ja, haben Sie das dann erfunden? Einfach erfunden oder hat Ihnen irgend jemand so was erzählt.
Herr Kulac: Nein, das habe ich, das habe ich mir ausgedacht, dass ich ihm irgend etwas erzählen kann.
KHK: Was haben Sie sich ausgedacht? Haben Sie sich ausgedacht, was Sie mit der Peggy gemacht haben und der Vater oder was andere getan haben? Was haben Sie sich ausgedacht?"
Herr Kulac: Das andere. Vom . Dass er die ,Peggy und dass der und sein Bruder die Peggy unten am Ullsteinpark über einer Garage versteckt hat. Das habe ich mir ausgedacht.
KHK: Überlegen Sie einmal ganz gut. Überlegen Sie einmal ganz genau, ob das, was Sie jetzt gesagt haben, stimmt. Überlegen Sie einmal.
Herr Kulac: Das. was ich dem gesagt habe. vom und von seinem Bruder. das hat nicht gestimmt.
KHK: Wo haben Sie denn das her gehabt? Wo kam denn dieser Gedanke her?
Herr Kulac: Von mir selber. Dass ich ihm das rein drück.
KHK: Vielleicht sollte Ihnen der Herr mal sagen, was er darüber weiß.
Der Herr hat nämlich andere Informationen und wir auch darüber. Wir sind der Meinung, dass das anders war, wie Sie es jetzt gesagt haben. Es stimmt nicht, kann nicht stimmen.
Herr Kulac: Der hat mich ausgefragt und ich soll ihm halt sagen. was passiert ist.
KHK: Und was haben Sie zum gesagt?
Herr Kulac: Zum habe ich gesagt, dass ich einen Freund habe. einen guten Freund, der heißt und der hat noch einen Bruder und dass der und sein Bruder mit dem seinem Bruder seinem Auto die Peggy rein getan haben und dass er runter zum Ullsteinpark gefahren sind und die Peggy über der Garage in eine Halle rein hat. Das habe ich dem gesagt.
KHK: Was haben Sie noch gesagt zu ihm?
Herr Kulac: Aber dass ich die Peggy mit meinen eigenen Händen gewürgt habe und dass mein Vater die Peggy verräumt hat. das habe ich dem nicht gesagt.
KHK: Warum haben Sie das andere mit dem erzählt? Wie sind Sie da drauf gekommen?
Herr Kulac: Ich habe dem Pfleger. dem Pfleger habe ich gesagt. der fragt mich aus. Zeug und dann habe ich zu dem Pfleger gesagt. dass ich dem was sage. Dass ich einen guten Freund habe. den und dass ich ihn den das sage. " (Band II b, Bl. 1529-1532)
Aus den polizeilichen Beschuldigten-Vernehmungen von Herrn KULAC ist ebenso ersichtlich, dass sich diese, mangels eines weiteren Tatverdächtigen der Polizei, zunehmender auf den von vorgegebenen Sachverhalt und eine angenommene Täterschaft des Ulvi KULAC fokussieren, bis der Beschuldigte letztendlich "zusammenbricht" und ein "Geständnis" ablegt. Die von vorgegebenen Sachverhalte, nämlich angebliche Tötung durch ,,zuhalten des Mundes und Abdrücken am Hals" sowie ,,Beseitigung der Leiche durch den Vater" sind letztlich auch Kern des späteren Geständnisses. (vgl. Vernehmungen KULAC, Bande II a, II b, II c)
Dabei hat Herr KULAC sehr frühzeitig die Rolle des definiert, ohne dass man ihm Glauben schenkte.
Hierzu Auszüge aus dem Sachverständigengutachten:
07.11.: "Pat. beschwert sich aber Herrn H., dass dieser ihn am Arm anfasste. Herr H. schimpfte, dass Herr Kulac im Raucherraum onaniert."
07.12.: "Herr Kulac beantragte schriftlich eine Verlegung in die Wohngruppe, er begründete dies mit den Worten, dass Herr ihn immer wieder ausfragen würde. "
Des Weiteren gab es eine Reihe handschriftlicher Verlaufseinträge (Band II, Bl. 513/14).
23.04.02 habe ein Besuch der Kripo Hof stattgefunden, der Fall Peggy werde neu aufgerollt
aufgrund der Aussage eines Mitpatienten. Herr K. habe diesem verraten, er habe Peggy mit
eigenen Händen getötet. Der Vater von Herrn K. habe dann die Leiche entsorgt. Herr K. erwog
eine Anzeige des Patienten wegen Verleumdung. Gegenüber der Kripo habe er keine weiteren
Aussagen machen wollen. Er habe Peggy nicht umgebracht. In allen Fallen habe er nie Gewalt
angewendet, lediglich Florian habe geweint, sei aber mit Schokolade zu beruhigen gewesen. " (Band II, Bl. 517)
(Auf Nachfrage zum Konflikt mit dem Patienten, der eine zeitlang entwichen war?) Ja, das sei der . Der habe behauptet, er hatte gesagt, dass er die Peggy mit eigenen Händen gewürgt habe. Und sein Vater soll die Peggy "verräumt" haben. (Verräumt?) Halt woanders hingebracht. Er habe das zu der Kripo gesagt, der habe ihn verleugnet (gemeint wohl: verleumdet). Er habe dann zu dem Kripobeamten gesagt, das stimme gar nicht.
,,Am 10. September 2002 wurde Herr Kulac nach Vorankündigung erneut aufgesucht. Er wurde gefragt, was es mit dem Herrn auf sich habe. Herr Kulac berichtete: Er soll angeblich dem gesagt haben, dass er die Peggy mit eigenen Händen erwürgt habe und dass sein Vati die Peggy verräumt habe. Aber das habe er dem nicht gesagt, dem . " (Band II, Bl. 552)
"Am 24.9.2001 wurde der Zeuge , ein Mitpatient in Bayreuth, befragt, der berichtete, dass er sich in das Vertrauen des Kulac eingeschlichen habe, ihm z.B. Schokolade gegeben habe, die ihm gefallen habe. Kulac habe ihm am 22.9.2001 bzw. an einem Donnerstagabend erzählt, dass ein gewisser die Peggy umgebracht habe. und dessen Freundin hatten sie verräumt. An einem weiteren Samstag beim Pizzabacken habe ihn gefragt, "die Peggy war doch am Montag bei dir gewesen", da sagte er, ja, die ist gleich nach der Schule zu mir gekommen, sagte ich zu ihm, da hattest du sie doch nicht gleich umbringen müssen. Er antwortete mir, "das habe ich auch nicht gleich gemacht, ich wollte sie auch nicht umbringen, aber sie hat so laut geschrien" (Bl. 2038).
Dann sei der gekommen und man habe die Leiche gemeinsam verräumt. In einer weiteren Vernehmung am 26.11.2001 berichtete der gleiche Zeuge, dass Kulac ihm erzählt habe, dass der türkische Stiefvater die Peggy sexuell missbraucht habe. Das sei vor dem Zeitpunkt gewesen, als der Proband sie missbraucht habe. Am 10.12.2001 korrigierte der Zeuge seine Aussage insoweit, als er berichtete, dass Kulac sagte, "sie hatte geschrien und dann hatte er sie gewürgt, sein Vater wäre dazu gekommen und man hatte sie dann am Abend weggeschafft", das habe er etwa 10 Tage zuvor erzählt (Bl. 2046).
Er habe gesagt, "dass er die Peggy gefickt" habe, er habe auch erzählt, dass er sie öfter gefickt habe, er habe gemerkt, dass er sich verplappert habe, und habe gemeint, "wenn das bekannt wird, dann komm ich überhaupt nicht mehr raus". Am 29.4.2002 berichtete Herr , dass er bei der Befragung des Kulac nicht locker gelassen habe und ihm Fangfragen gestellt habe, wie z.B., du hattest sie doch nicht gleich umbringen müssen. Er habe auch erfahren, dass die Peggy ihm einmal einen geblasen habe (Bl. 252).
Auch habe er sie belohnt, er müsse ihr Spielzeug gegeben haben. Kulac habe verschiedene Versionen erzählt. Der Zeuge, der angab, dass er viel Erfahrung mit Ganoven habe, meinte, dass er am Verhalten des Kulac gemerkt habe, dass dieser es ernst meine. Andererseits meinte Herr auf Fragen, dass der Proband das Wort ficken verwendet habe, aber nicht gewusst habe, was es bedeutet, dass er aber gewusst habe, dass man "ihn in die Muschi steckt" (BI.2061).
In dieser Vernehmung meinte Herr , dass er dem Probanden die Sache mit dem nicht geglaubt habe (Bl. 2063). "Ich hab eher meine persönliche Meinung und Verdacht ist, dass die Eltern es waren. Also meine Meinung über den Fall ist, er hat auf jeden Fall diese Peggy umgebracht und bei seiner Mimik und sein ganzes Verhalten, also das, .. ich hab selber psychologische Erfahrung gesammelt all die Jahre, das kann ein Psychologe gar nicht besser deuten, und seine ganzen Gefühlsschwankungen, ich habe ja immer gesehen, wenn es speziell um den Tötungstag geht, dass er dann das Heulen angefangen hat, er wollte es ja nicht und hat immer wieder bedauert. " (Band II, 643-646)
"Auf Frage nach meinte er, dass er diesem nicht alles erzählt habe, was er gesagt habe, sondern nur, dass er sich vor den Kindern ausgezogen habe. Er könne sich nicht daran erinnern, ihm gesagt zu haben, was er mit der Peggy gemacht habe, oder etwa, dass er sie umgebracht habe. Auf nochmaligen Vorhalt, was er denn wirklich mit der Peggy gemacht habe, meinte er, dass nur das gewesen sei, was er Donnerstag mit ihr gemacht habe. " (Band II, 716)
"Bei der Prüfung des praktischen Erfahrungswissens erwies sich der Proband zudem als suggestibel, wobei auffiel, dass eine ausreichende soziale Urteilsfähigkeit oder eine sichere Kenntnis der gesellschaftlich geprüften Beurteilungs- und Handlungsnormen nicht vorliegt" (Band II, 730)
Bei der Prüfung der Suggestibilität ergab sich ein gewisser Suggestionswiderstand, gleichwohl fiel der Proband immer noch in den oberen Durchschnittsbereich der 12-13-Jährigen bezüglich seiner Suggestibilität. " (Band II 7311732)
Am 13.9.2010 erklärte der frühere Belastungszeuge gegenüber einem Pressemitarbeiter in einer Eidesstattlichen Versicherung folgendes:
"er habe im Strafverfahren gegen Ulvi KULAC wahrheitswidrig ausgesagt, dass ihm Herr KULAC gestanden hätte, Peggy KNOBLOCH getötet zu haben. Tatsache ist, dass Herr KULAC mir gegenüber nie ein derartiges Geständnis abgelegt hat. Er hat sich mir gegenüber dahingehend geäußert, dass er Peggy KNOBLOCH beim gemeinsamen Spiel an einer Play-Station durch Fummeln sexuell belästigt habe. Er erklärte in diesem Zusammenhang aber mehrfach auch, dass er sie nicht getötet hat".
Dazu erhebt Vorwürfe, ihm seien Formulierungen durch die Polizei in den Mund gelegt worden, die er so nicht gemacht habe.
Der "Zeuge" war nach Aktenlage insgesamt 8 Mal vernommen, nach Angaben in seiner Eidesstattlichen Versicherung angeblich jedoch über 20 Mal durch die Polizei zu Gesprächen (und möglichen Versprechungen?) aufgesucht worden. Schriftliche Vermerke über diese Kontakte seitens der Polizei konnte ich in der Akte nicht finden.
Nach Aktenlage ging ich eigentlich auch zunächst nur davon aus, dass Herr eigenständig und aus eigenen Interessen auf Herrn KULAC suggestiv einwirkte. Die jetzt bekannt gewordenen, schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Polizei sind völ1ig neu, auch sehe ich diese etwas differenzierter. Allerdings belegen die Aktenunterlagen, dass erst die belastenden Aussagen die eigentliche Grundlage dafür schufen , damit die Polizei richterliche Anordnungen für die Telefonüberwachungen bei den Eltern und für weitere Personen beantragen konnte.
(vgl. hierzu: Um etwaige telefonische Absprachen mitzubekommen und gegebenenfalls reagieren zu können, wurden - allerdings erst ab dem 10.10.01 - entsprechende TKU - Maßnahmen durchgeführt. Hierzu führten u. a. auch die Angaben des Zeugen , dem gegenüber der Beschuldigte die Straftat "gestanden" hatte. Seitens des Amtsgerichts Hof ergingen nachfolgende Beschlüsse ... .... .). (Band I b, 857).
hatte jedenfalls hinreichend Gelegenheiten, permanent und nach Gutdünken auf den nach sachverständigen Feststellungen und BKH-Berichten leicht beeinflussbaren Ulvi KULAC einzuwirken.
Für die Suggestion ist letztlich unerheblich, ob hierbei aus eigenen Motiven oder, wie er heute behauptet, infolge auf ihn ausgeübter Einflüsse durch die Polizei handelte. Fest steht nach seiner Einlassung jedenfalls (für die es weitere Zeugen gibt), dass das, was Herr KULAC in seinem späteren "Geständnis" einräumte, Erfindung des Mitinsassen war.
Der geistig Behinderte hat demgegenüber immer wieder vehement bestritten, dass er erzählt hatte, er habe Peggy getötet und sein Vater habe die Leiche beseitigt, ohne dass ihm irgendjemand Glauben schenkte. (z.B. Bände IIa- c, BI. 1051, 1052, 1053, 1054 ,1063-1070,1133,1134-1135,1529-1532 usw.)
Von der jetzigen Erklärung ausgehend, er habe damals gelogen, bedeutet das, dass Herr KULAC damals tatsächlich nachweislich richtige und glaubhafte Angaben machte. Wie glaubhaft ist dann noch sein Geständnis in Bezug auf das Tötungsdelikt und der angeblichen Beseitigung der Leiche durch seinen Vater zu werten, da er diesen Vorwurf immer und immer wieder vehement bestritten hat und bis heute bestreitet?
2 a)
An weiteren, suggestiven Einflüssen seitens der Polizei auf Herrn KULAC lässt sich nachweislich aus der Akte der Vorwurf "angeblicher Blutanhaftungen am Arbeitsanzug" entnehmen, mit dem man Herrn KULAC in den Vernehmungen vortäuschte, es sei das Blut von Peggy. (z.B. Band II b, 1644-1656)
3. Äußere Einflüsse durch körperliche Misshandlung des Beschuldigten und verbotener Vernehmungsmethoden i.S. des § 136 a StPO:
Der Beschuldigte wurde bei der/den Vernehmung(en) möglicherweise misshandelt. Um mir hier weitere Ausführungen zu ersparen, verweise ich auf das in Anlage 3 beigefügte Schreiben der Bürgerinitiative vom 25.3.2007 an den Bayerischen Innenminister sowie das eingestellte Strafverfahren. Erst kürzlich wurden die gleichen Vorwürfe von Herrn KULAC nochmals in einer neueren Fernsehreportage wiederholt. Bei Frau hat sich zudem ein Zeuge gemeldet, der während einer Vernehmung im BKH derart laute Schreie hörte, dass sich dieser veranlasst sah, dem zuständigen Arzt eine gesonderte Meldung vorzulegen.
Hierzu eine Aussage des Ulvi Kulac aus einer Vernehmung:
KHK: Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie jetzt bei uns das letzte Geschehen erzählen und damals wollten Sie es behalten. Wir sind ja auch keine anderen Kollegen wie die Anderen. Sind wir anders wie die Anderen, wie die Kollegen von der Kripo.
Herr Kulac: Die Anderen waren strenger.
KHK: Strenger? Was heißt strenger?
Herr Kulac: Die haben mal geschrien, laut geredet.
KHK: Warum geschrien? Warum haben die mit Ihnen geschrien?
Herr Kulac: Dass ich halt die Wahrheit sagen soll.
KHK: Und war das gut oder schlecht für Sie.
Herr Kulac: Schlecht. (Band IIb, Bl. 1662);
sowie Aussagen von Herrn KULAC gegenüber Sachverständigen:
"Auf die Frage, wie er denn auf die Geschichte, die er der Kriminalpolizei als Geständnis erzählt habe, gekommen sei, meinte er. dass die Polizei ihn am Kragen gepackt habe und gesagt habe, er soll die Wahrheit sagen. Die Polizei habe auch Aufnahmen gemacht, wie er es erzählt habe. Er habe immer wieder die gleiche Geschichte genau gleich erzählt." (Band II, Bl. 714)
"Er habe dann auf Drängen der Kriminalpolizei diese "in einen Wald gelockt, den ich selber nicht gekannt habe" (der Proband lächelt bei dieser Erinnerung verschmitzt, als ob es ihn amüsiert hätte. Die Polizei habe gedroht. dass es teuer werden würde. wenn man Spürhunde einsetzen müsse. Schließlich habe man ihn in Bayreuth ins Präsidium gebracht, wo auch sein Rechtsanwalt zugegen war und er habe in dessen Gegenwart wiederholt, dass er es gewesen sei.
"Ich war fix und fertig und ich wollte meine Ruhe haben von der Kripo. Die haben mich auch mit einer Tafel Schokolade bestechen wollen ". Er sei, wenn er vom Verhör zurückgekommen sei, fix und fertig gewesen, er habe gezittert und geheult, er habe im Krankenhaus in den Ruheraum gebracht wer den müssen und habe Atosil bekommen, die hätten ihn fix und fertig gemacht.
Auf die Frage, wie er denn auf die Geschichte, die er der Kriminalpolizei als Geständnis erzählt habe. gekommen sei, meinte er. dass die Polizei ihn am Kragen gepackt habe und gesagt habe. er soll die Wahrheit sagen. " (Band 11, Bl. 712-715).
Da bei diesen Vorwürfen die Aussage von Kriminalbeamten gegen die eines geistig Behinderten standen, schenkte man ihm natürlich keinen Glauben, wobei sein Vorwurf mangels weiterer Zeugen weder gestützt noch widerlegt wird.
4. Äußere Einflüsse durch Versprechungen oder in Aussichtstellen von Vor – oder Nachteilen:
Auch das muss bejaht werden.
Hierzu einige Auszüge:
,,(Der Polizeibeamte) Herr äußerte: "Ich solle die Wahrheit sagen, dass ich die Peggy umgebracht haben soll und diese anschließend weggebracht haben soll. Falls ich dies nicht sagen würde, wäre Herr nicht mehr mein Freund. Herrn kenne ich aus meinem Heimatort Lichtenberg" (Anlage 7).
Auszug aus einer Vernehmung vom 13.02.2003, die sich nicht bei den Haupt- und Nebenakten befindet, sondern aus den Handakten der im damaligen Verfahren beteiligten Rechtsanwälte stammen!:
Antwort:
"Ich hatte Angst gehabt, dass ich ins Gefängnis komme - und da haben sie mich immer gefragt, dass ich die Wahrheit sagen soll und dass nichts passieren wird. "
Frage:" Was meinten sie damit, dass nichts passieren wird?"
Antwort: "Dass ich nicht ins Gefängnis komme und dass ich wieder zurück ins Bezirkskrankenhaus komme. Ich hab dann noch mal gesagt "ich sag die Wahrheit ". Ich habe dann auch gesagt, ich habe die Peggy entführt und dass ich die Peggy umgebracht habe und dass mein Vater die Peggy verräumt hat. Auch der sagte immer zu mir, ich soll die Wahrheit sagen. Ich wäre ja immer freundlich gewesen in Lichtenberg"
Frage " Was hast Du dann auf die Frage des gesagt?"
Antwort: "Der hat gesagt, wenn ich weiterhin sein Freund bleiben will, soll ich ihm die Wahrheit sagen, auch ihm. Und dann habe ich ihnen nicht die Wahrheit gesagt. Dann habe ich sie angelogen und hab gesagt, ich habe die Peggy umgebracht. Ich hab den Münchner angelogen und den auch. " "Die haben mich auch mit einer Tafel Schokolade bestechen wollen" (Band II, 712-715)
"Auch der Polizist , den er aus Lichtenberg kenne, sei dabei gewesen. Der Rechtsanwalt habe ihm gesagt, dass er nichts ohne Rechtsanwalt sagen soll. Die Kripo-Beamten hätten ihn aber gedrängt, er solle die Wahrheit sagen, sie hätten ihm auch angeboten, ihm einen Döner aus zugeben." (Band II, 712-715)
"Ich glaube, Ihnen wurde auch deutlich gemacht, dass Sie zunächst einmal für unbestimmte Zeit im Bezirkskrankenhaus Bayreuth bleiben. Haben Ihnen das der Arzt, der Rechtsanwalt deutlich gemacht? Ja oder nein.
Herr Kulac: Ja.
KHK: Ich glaube auch, dass Sie sich zwischenzeitlich mit der Situation abgefunden haben. Sie wissen, was passiert ist und warum Sie jetzt da drin sind. Haben Sie mir gestern am Anfang der Vernehmung gesagt. Wir wollen aber auch wissen und noch einmal die Bitte an Sie, versuchen Sie den 07.05, diesen Montag, wo das passiert ist, nochmals gründlich zu überlegen und zu antworten. Der Herr Rechtsanwalt wollte, dass wir das Fenster ein bisschen aufmachen. weil es schon wieder warm wird.
Herr Kulac, ich kann Ihnen im Beisein von Ihrem Rechtsanwalt jegliche Angst nehmen, dass Sie, wie Sie ja mehrfach geäußert haben, zeitlebens im Gefängnis bleiben. Also immer im Gefängnis bleiben. Da haben Sie eine Aussage gemacht. Ich sag nichts mehr. Oder ich habe Angst, dass ich für immer im Gefängnis bleibe, weil Mörder, das haben Sie wörtlich gesagt, das ganze Leben weggesperrt werden. Egal. was passiert ist oder was passiert sein kann; sind Sie für uns beide. ich rede nur für uns beide und ich glaube auch. ich kann für die Ermittlungsbehörden sprechen, für den Herrn Staatsanwalt und sicherlich wird sich der Herr Richter später auch Gedanken machen. Sie sind auf keinen Fall, egal was passiert ist, für uns ein Mörder. (Band lI b, 1480)
Herr Kulac, Sie sind ja jetzt im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Und für Sie persönlich ändert sich überhaupt nichts, auch wenn Sie heute die Wahrheit sagen. Es ändert sich nichts für Sie. Sie werden da eine zeitlang drinnen sein, wie lange weiß ich nicht, und für Sie persönlich ändert sich nichts und für uns sind Sie kein Mörder, so wie Sie selber einmal gesagt haben. " (Band lI b, BI.1659)
5. Äußere Einflüsse durch "Vernehmungsdruck", die Herrn KULAC zu einem Geständnis veranlasst haben konnten?
Es fällt auf, dass Herr KULAC in einer Vielzahl von Vernehmungen immer und immer wieder bestreitet, er habe mit der Tötung von Peggy nichts zu tun. Sexuell missbraucht ja, getötet aber nicht.
Ebenso fällt auf, dass Herr KULAC sein eigenes Geständnis später zwar durch seine Anwälte und auch selbst widerruft (vgl. Vernehmung vom 13.2.03). Allerdings weist er bereits zuvor und völlig eigenständig (und das ohne Beisein eines Anwaltes) sämtliche Gutachter darauf hin, dass er die Tat nicht begangen habe. Warum tut er das, wenn er zuvor ein umfassendes Geständnis ablegte. Bei seinem geistigen Status wird wohl kaum zu unterstellen sein, dass Herr KULAC hierbei gezielt vorging, um sich Vorteile im Straf-Verfahren zu sichern, wie dies bei durchschnittsintelligenten Täter zu erwarten wäre.
Hierzu einige Auszüge aus den Gutachten der Sachverständigen:
"Hat Tat immer bestritten. Er selbst gibt an, bei der noch nicht 14- jährigen Peggy Knobloch in
Lichtenberg ebenso sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, Peggy Knobloch sei kurze
Zeit darauf verschwunden und die Polizei denke nun, dass er mit dem Verschwinden von
Peggy Knobloch zu tun habe. Herr Kulac selbst meint, er habe Peggy nicht entführt, er habe ja
gar kein Auto. Er habe Peggy zwar missbraucht, er habe sie jedoch nicht entführt und auch
nicht umgebracht. Er vermutet, dass der Stiefvater von Peggy sie entführt habe. Der Stiefvater
sei Türke, er vermute, dass er Peggy in die Türkei gebracht habe. "(Band II, Bl. 511)
Um 19.30 Uhr heißt es; Pat. sitzt auf seinem Bett und weint. Grund ist, dass ihm die Kripo das
Verschwinden von Peggy Knobloch anhängen möchte. Er sagt mehrmals, dass er damit nichts
zu tun hat. Er habe sie ,nur' missbraucht. Hat plötzlich Angst vor der morgigen Vernehmung,
möchte sich dieser aber stellen." (Band II, Bl. 512)
,,1m Dezember werde er die Gerichtsverhandlung haben, am 3. 4. und 5. Dezember, in Hof.
Da gehe es um die Taten an zwei Jungen und zwei Mädchen. Aber nicht wegen dem Tod von
der Peggy. Von Anfang an habe er gesagt, dass er da mit einem Rentner im Wald gearbeitet
habe. Da hätten sie ihn geholt und gesagt, dass er die Peggy gesehen hat, dass er sie entführt
hat und umgebracht hat. Aber das stimme nicht, dass er sie gesehen hat und umgebracht
hat. Und das hätten die ihm nicht glauben wollen, die Kripo. " (Band II, Bl. 541)
"Auf Nachfrage zu Beginn des zweiten Gespräches, was er denn da sagen wolle, erklärte Herr
Kulac, die Kripo habe ja gesagt, er solle die Wahrheit sagen, dass er die Peggy umgebracht hat
und auch sein Vater dabei war. Er habe gesagt, er habe die Peggy entführt und umgebracht und
sein Vati habe sie verräumt. Letzte Woche sei sein Rechtsanwalt da gewesen, der Herr
und dem habe er die Wahrheit gesagt, dass er die Peggy gar nicht gesehen und nicht entführt und
nicht umgebracht habe. Da habe er die Kripo angelogen, damit die ihm seine Ruhe lassen. " (Band II, Bl. 542)
,,(Zwischendurch habe er auch seinen Vater beschuldigt, die Leiche weggebracht zu haben?) Weil die Kripo gesagt habe, dass sein Vater dabei war. (Nein, zuerst habe er gesagt, der Vater hatte die Leiche weggeräumt.) Ja, das sei richtig. ('Warum?) weil er mit seinem 'Vati al1es machen kann, der unternehme viel mit ihm, sein Vati. " (Band II, Bl. 543)
"Bei den Vernehmungen habe er die Kripo angelogen, das wurden die bis heute noch nicht wissen. Angelogen habe er die, weil die ihm seine Ruhe lassen sollten. Das habe er bisher nur seinem Rechtsanwalt gesagt, auch die Wahrheit habe er bisher nur seinem Rechtsanwalt gesagt. (Er habe seinen Vater ja beschuldigt gehabt, -dass der die Leiche verräumt habe, der Vater sei deswegen sogar im Gefängnis gewesen?) Nicht im Gefängnis, im Polizeigewahrsam. Er habe das gesagt, weil er mit dem Vater viel gemacht habe. Er sei ja mit drei Rentnern im Wald gewesen und mit dem Traktor in die Stadt gefahren und habe am Burghotel Holz abgeladen. Dann habe die Kripo ihn abgeholt, habe ihm vorgeworfen, er hätte etwas mit der Peggy zu tun gehabt. Da habe er nein gesagt, da hätten sie ihn laufen lassen. "(Band II, 553)
"Er sei dann in ein Zivilauto der Kripo umgestiegen und nach Hof gefahren. In der Polizeiwache sei er dann wieder vernommen worden. Dass er die Peggy gesehen hat, dass er sie entführt und umgebracht hat. Er habe gesagt, er habe sie am Montag nicht gesehen, er habe sie nicht entführt, nicht umgebracht. Die Kripo habe gesagt, das wurden sie ihm nicht glauben. Damals habe er gesagt, dass er am Donnerstag mit ihr zusammen gewesen war. Das habe ja auch gestimmt. " (Band II, 554)
(Auf Frage) Er wisse von der Zeugin, die sagt, dass er viertel nach eins am Henri-Marteau-Platz saß. Das stimme aber nicht, zu der Zeit habe er gar nicht am Henri-Marteau-Platz gesessen. An dem Tage habe er da überhaupt nicht gesessen. (An einem anderen Tag?) Ja, mit anderen Jugendlichen in seinem Alter. Er habe das alles der Kriminalpolizei nur erzählt, weil er seine Ruhe haben wollte. Er habe gesehen gehabt, dass die ihn nicht in Ruhe lassen. (Er habe doch sicher gewusst, dass die Polizei ihn dann gerade nicht in Ruhe lässt, wenn er sagt, er hat die Peggy am Montag gesprochen?) Aber er habe sich das nur ausgedacht. Er habe sich ja auch draußen früher schon Zeug ausgedacht gehabt, zum Beispiel habe er der Mutter gesagt, er hatte was geklaut. "(Band II, 556)
(Wie sein Vater reagiert habe auf seine Beschuldigung, der Vater hatte die Leiche verräumt?) Er habe sich beim Vati entschuldigt. Mittwoch, wie die Kripo ihn abgeholt habe, habe er zum Vati gesagt: Vati, es tut mir leid, ich sag' die Wahrheit. Er habe sie nicht entführt und nicht umgebracht, und der Vati habe sie nicht verräumt. Es tue ihm leid, dass er den mit rein gezogen habe. Dann haben die gefragt, ob sie seine Mutter holen sollen Da hatten die die Mutter geholt, und dann habe er mit der Mutter gesprochen, der Mutter habe er die Wahrheit gesagt. Er habe die Peggy nicht entführt und nicht umgebracht und nicht verräumt.
(Auf Frage) Das sei vor den Videoaufnahmen gewesen. (Dann habe er hinterher also doch gesagt, dass er es war?) Weil die ihm wieder nicht geglaubt haben. Das haben die wieder nicht geglaubt an dem Mittwoch. Die jetzigen Kriminalbeamten seien ja auch nett. Aber die vorherigen, der und der , die waren überhaupt nicht nett. Und die seien als Zeugen bei seiner Verhandlung. Seine Mutter wolle das auch nicht. Wenn er unrasiert war, haben die das reingeschrieben in die Aussagen. Die jetzigen seien nett. Die waren schon zweimal mit ihm essen, nach den Videoaufnahmen, in Naila, Jägerschnitzel mit Pommes und Salat, er habe das aber selber bezahlen müssen. " (Band II, 556, 557)
Kröber: Wie ist es dazu gekommen - das war am 2. Juli, dass Sie das zum ersten Mal so der Polizei erzählt haben, dass Sie die Peggy getroffen haben und dass Sie mit der Peggy dann in Richtung Hermannsruh gegangen sind?
Kulac: Da haben die Polizei darauf gedrängt, dass ich die Wahrheit sage.
Kröber: Ja. Und Ihr Rechtsanwalt auch darauf gedrängt, dass, der Rechtsanwalt, dass Sie die Wahrheit sagen?
Kulac: Der Herr hat gesagt, die Kripobeamten haben gesagt, dass ich das sagen soll, die Wahrheit.
Kröber: Der Herr , war der auch dabei?
Kulac: Ja, der war auch dabei.
Kröber: Und hat der auch gesagt, Sie sollen am besten so sagen, wie es wirklich gewesen ist?
Kulac: Ja. Und wie ich wieder hier war, wie das rum war, mit die Kripo mit die Vernehmungen, da war mein Rechtsanwalt da, ihm, und da hab' ich ihm gesagt, dass das nicht so gewesen ist.
Kröber: Das war kurz bevor ich das erste Mal mit Ihnen gesprochen hab'?
Kulac: Ja.
Kröber: Aha. Also das war eine ganze Zeit später?
Kulac: Ja, weil das nicht so stimmt, wie ich gesagt hab'. Dass ich sie nicht gesehen hab' und an dem Montag nicht entführt hab' und nicht umgebracht hab' und dass mein Vati auch nicht die Peggy ...
Kröber: Verräumt hat?
Kulac: Verräumt hat.
Kröber: Aber wie kam es jetzt zu dieser Meinungsänderung? Wieso haben Sie dann jetzt Anfang September dem Rechtsanwalt gesagt nee, es war doch nicht so? Was war die Überlegung dabei, wieso haben Sie Ihre Meinung geändert? Über das, was Sie sagen wollen?
Kulac: Wie ich gesagt hat die Kripo, dass die Kripo halt drauf gedrängt hat, dass ich die Wahrheit sag! Und dass die keine Ruh gegeben haben. Dass ich das sagen soll. Dass ich das war.
Kröber: Ja, das war Ihr Argument, weswegen Sie das erzählt haben, die Geschichte mit der Peggy. Ja? Deswegen haben Sie der Kripo das erzählt mit der Herrmannsruh und mit Peggy das alles. Und weswegen haben Sie dann jetzt erst Anfang September Ihrem Rechtsanwalt wiederum gesagt, nein, das stimmt alles nicht? Da haben Sie ja Ihre Position verändert.
Kulac:Ja.
Kröber: Und warum haben Sie die jetzt geändert gehabt?
Kulac: Weil ... weil ... weil ich nix mit die Sache zu tun hab' mit dem Verschwinden und mit dem Umbringen.
Kröber: Na ja, aber das wussten Sie ja schon vorher?
Kulac: Ja. Aber die Kripo hat keine Ruhe gegeben. Die Kripo hat gesagt, ich hab' sie gesehen und ich hab' sie entführt, hat die Kripo gesagt. Und die Kripo wollt' mir nicht glauben. Die glaubt mir bis heut noch nicht.
Kröber: Es kann aber sein, dass die das glauben, was Sie da als Geständnis, in der Sicht der Kripo als Geständnis ...
Kulac: Mein Rechtsanwalt ruf ich jetzt da noch mal an.
Kröber: Wann?
Kulac: Dann, später. Ruf ich ihn noch mal an. Um halb neun hab' ich angerufen, meinen Rechtsanwalt, und da war er nicht da. Und hat sie gesagt um halb zehn soll ich noch mal anrufen. " (Band II, 576-578)
"Am Donnerstag habe die Kripo ihn verhaftet, wobei der Vater ihn zu einem vereinbarten Punkt gebracht hatte, und er dort in das Auto der Kriminalpolizei umgestiegen sei. Man habe ihn ausgefragt, und er habe von Anfang an gesagt, dass er die Peggy nicht entführt und nicht umgebracht habe. Er sei am Freitag zum Richter vorgeführt worden und habe das gleiche noch einmal gesagt. Die Polizei und der Richter hätten ihm aber nicht geglaubt. Er habe aber weiter gesagt, dass er es nicht gemacht habe.
Damals habe er den Rechtsanwalt aus Hof gehabt, der habe aber gesagt, dass er sich einen anderen Rechtsanwalt suchen solle und habe gefragt, welchen er haben wolle . Der Proband habe dann den Rechtsanwalt gewollt, der aus Bayreuth sei. Man habe ihn dann nach Bayreuth ins Bezirkskrankenhaus gebracht, wo neue Kripo-Beamte gekommen seien, die hätten ihn mit einem BMW abgeholt. Auch der Polizist , den er aus Lichtenberg kenne, sei dabei gewesen. Der Rechtsanwalt habe ihm gesagt, dass er nichts ohne Rechtsanwalt sagen solle Die Kripobeamten hätten ihn aber gedrängt, er solle die Wahrheit sagen, sie hätten ihm auch angeboten, ihm einen Döner aus zugeben.
Schließlich habe er nach langer Zeit gesagt, dass er die Wahrheit sagen wolle und er habe gesagt, dass er die Peggy entführt und umgebracht habe. Die Polizei habe dann aber gemeint, dass er es nicht allein gewesen sei, deswegen habe er Namen genannt, zunächst den , dann den und zum Schluss, weil man ihm immer noch nicht geglaubt habe, und ihm gesagt habe, "da war dein Vati dabei", habe er gesagt, "ja, mein Vati". Er habe dann auf Drängen der Kriminalpolizei diese "in einen Wald gelockt, den ich selber nicht gekannt habe" (der Proband lächelt bei dieser Erinnerung verschmitzt, als ob es ihn amüsiert hätte). Die Polizei habe gedroht, dass es teuer werden würde, wenn man Spürhunde einsetzen müsse. Schließlich habe man ihn in Bayreuth ins Präsidium gebracht, wo auch sein Rechtsanwalt zugegen war und er habe in dessen Gegenwart wiederholt, dass er es gewesen sei. "Ich war fix und fertig und ich wollte meine Ruhe haben von der Kripo. Die haben mich auch mit einer Tafel Schokolade bestechen wollen". Er sei, wenn er vom Verhör zurückgekommen sei, fix und fertig gewesen, er habe gezittert und geheult, er habe im Krankenhaus in den Ruheraum gebracht werden müssen und habe Atosil bekommen, die hätten ihn fix und fertig gemacht."
"Auf den Vorhalt, dass er das Ganze ja nicht nur der Kriminalpolizei gegenüber gestanden habe, meinte er, dass er in den Einzelgesprächen auch gegenüber der Psychologin und dem Dr. gesagt habe, dass er es gewesen sei. Er habe nämlich gedacht, dass die mit der Kripo unter einer Decke stecken würden. Erst am Freitag vor der Begutachtung habe er dem Rechtsanwalt gesagt, dass er es nicht gewesen sei und habe dann vor der Kriminalpolizei sein Geständnis widerrufen.
Auf die Frage. wie er denn auf die Geschichte, die er der Kriminalpolizei als Geständnis erzählt habe, gekommen sei, meinte er, dass die Polizei ihn am Kragen gepackt habe und gesagt habe, er soll die Wahrheit sagen. Die Polizei habe auch Aufnahmen gemacht, wie er es erzählt habe. Er habe immer wieder die gleiche Geschichte genau gleich erzählt. Er habe sich diese Geschichte ausgedacht und einen Mitpatienten gefragt, ob er die Geschichte so erzählen
könne und der habe ja gesagt (der Mitpatient heiße ). Allerdings sei bei der Geschichte er zunächst allein gewesen. Die Polizei habe ihm das aber nicht geglaubt, deswegen habe er weitere Namen genannt, aber auch die habe man ihm nicht geglaubt, sondern habe ihm gesagt, "das kann nur dein Vati gewesen sein". Er habe dann gesagt, "okay, dann war mein Vati dabei, der hat's allein gemacht", während der Proband beim Holz machen gewesen sei. Die Kripo habe dann gesagt, er sei dabei gewesen und habe seinem Vati geholfen, dann habe er das auch so gesagt. Als er dann mit seinem Vater konfrontiert gewesen sei, habe er dem Vater gesagt, dass er jetzt die Wahrheit sagen wolle und habe wieder die Geschichte mit erzählt. Er habe sich bei der Mutter entschuldigt, dass er den Vater da rein geritten habe. Der Vater sei ihm aber nicht böse. Auf die Frage, was sein Vater denn von ihm denke, nachdem der eigene Sohn ihn beschuldigt und dann noch angelogen habe, meinte er, "mein Vati ist alt und kann denken was er will". (Band II, Bl. 712-715
"Auf die Frage, wie er denn dem Professor gegenüber getreten sei, meinte er, dass er am Anfang immer gesagt habe, dass er es nicht gewesen sei, dass er dann aber geglaubt habe, der stecke auch mit der Kriminalpolizei unter einer Decke, und dass er dann das gleiche erzählt habe, was er bei der Kriminalpolizei erzählt habe. Der Mutter habe er demgegenüber immer wieder einmal gesagt, dass er es nicht gewesen sei und dabei habe er auch geheult und sei fix und fertig gewesen. Auf Frage, ob er denn irgend einem durchgehend gesagt habe, dass er es nicht gewesen sei, meinte er, dass er dem Pfleger (?) durchgehend gesagt habe. sei jemand, mit dem er aber alles reden könne, ihm habe er immer gesagt, das er es nicht gewesen sei. Auf Frage nach meinte er, dass er diesem nicht alles erzählt habe, was er gesagt habe, sondern nur, dass er sieh vor den Kindern ausgezogen habe. Er könne sieh nicht daran erinnern, ihm gesagt zu haben, was er mit der Peggy gemacht habe, oder etwa, dass er sie umgebracht habe. Auf nochmaligen Vorhalt, was er denn wirklich mit der Peggy gemacht habe, meinte er, dass er nur das gewesen sei, was er Donnerstag mit ihr gemacht habe. "(Band II, 715-716)
Er meinte bei der psychologischen Untersuchung, dass er sich bezüglich der sexuellen Handlungen und dafür, dass er sich vor Kindern ausgezogen habe, bei den Eltern entschuldigen wolle, dass er aber mit dem Mord nichts zu tun habe. Er betonte, dass er im Bezirkskrankenhaus bleiben und nicht ins Gefängnis wolle, wobei er mit einer Unterbringungszeit von 15-20 Jahre rechne. Den Verkehr mit Peggy habe er seinerseits nicht als schlimm empfunden; heute würde er sich aber entschuldigen und sagen, dass es ihm leid täte. Er habe früher nicht gewusst, dass man mit einem 10-jährigen Kind nicht ins Bett gehen dürfe. " (Band II, 729)
"Die Stimmung bleibt konstant gut, nur als im Abschlussgespräch der Vorwurf angesprochen wird, er habe die kleine Peggy ermordet, wird sein Tonfall etwas klagend und er beteuert heftig, dass er sie nicht umgebracht habe. Die früheren sexuellen Handlungen mit ihr habe er ja zugegeben und dafür könne er auch bestraft werden. (Warum den Mord zugegeben?) Er habe Angst gehabt und die Kripo habe ihn in Ruhe lassen sollen. (Vor was Angst?) Dass er ins Gefängnis komme, dass er nicht ins BKH Bayreuth komme. "Und ich hab meinen Rechtsanwalt angelogen und hab gedacht, dass der mit der Kripo unter einer Decke steckt und auch die "Psychologin" hab ich angelogen, die vom BKH, weil ich auch gedacht hab, dass die mit der Kripo unter einer Decke steckt".(Fühlen Sie sich in einer bestimmten Sache schuldig?) "Dass ich mich vor anderen Kindern ausgezogen hab und da will ich mich gern entschuldigen bei den Eltern". In diesem Zusammenhang versichert der Proband noch mal eindringlich, dass er lieber ins BKH als ins Gefängnis wolle, auch wenn das lange dauern könne, er rechne schon mit 15 bis 20 Jahren. (Warum so lange?) Weil er noch nicht therapierbar sei. (Was ist denn das Schlimmste, was Sie gemacht haben?) Dass er halt mit der Peggy Verkehr gehabt habe, aber er habe damals das noch nicht als schlimm empfunden .(Warum jetzt?) "Weil, wenn die Peggy noch hier wäre, tat ich sagen, Peggy, es tut mir leid, das mach ich nie wieder und tat auch zu den Eltern der Peggy hingehen und tat mich entschuldigen. Ich war da zu dem Zeitpunkt auch unter Alkohol gestanden".(Warum tut es Ihnen jetzt leid?) "Weil man, wenn man am Fernseher hört, dass die Anderen, die das auch gemacht haben, die Kinder entführt, umgebracht und im Wald liegen gelassen haben. Ich tät es aber nie machen, ich bin selber neunmal Onkel und oft Großonkel, und die Kinder meiner Schwester haben mich z.B. alle lieb". (Darf man denn mit einem 10-jährigen Kind ins Bett gehen?) "Jetzt weiß ich es, dass man das nicht darf aber früher hab ich das nicht gewusst". (Band II, 763-765)
6. Ablegen eines "Geständnisses", bedingt durch polizeiliche Vernehmungstaktiken, Vernehmungsumfänge und eines daraus empfundenen psychischen und physischen Drucks infolge geistiger Minderbegabung?
Herr KULAC wurde als geistig Behinderter und Minderbegabter in mehr als vierzig Vernehmungen über mehr als 800 Seiten vernommen. Zum Teil erfolgten die Vernehmungen bereits während der Transporte vom Krankenhaus zur Dienststelle und umgekehrt in den Dienstfahrzeugen der Polizei. Ein Teil der Vernehmungen wurde ohne jeglichen anwaltlichen Beistand ausgeführt. Aus Vernehmungsinhalten wird ersichtlich, dass er einen Teil der Fragen nicht einmal verstand und diese erst durch seinen Anwalt in anderer Form neu formuliert werden mussten.
Immer und immer wieder wurde ihm vorgehalten, "man glaube ihm nicht, dass er mit dem Verschwinden von Peggy etwas zu tun habe, du lügst, das stimmt nicht, das glauben wir dir nicht, das kann nicht sein usw. (z.B. B II a, Bl. 919, 1014, 1016, 1045, 1046, 1073, II b 1392, 1592, 1653, 1655- 1657, 1667 usw.). Mit jedem neuen Widerspruch wurde er hierzu immer wieder neu befragt. Es wurden Vorhalte gemacht zu angeblich unlogischen Aussageinhalten und Erklärungen seinerseits getätigt, die bereits einen intellektuell nicht eingeschränkten Menschen zur Verzweiflung bringen können, erst Recht einen Minderbegabten.
Was die Vielzahl und den Umfang polizeilicher Vernehmungen betrifft (an manchen Tagen wurde er über mehrere hundert Seiten vernommen) und welch physischen und psychischen Belastungen ein insbesondere geistig Behinderter dadurch ausgesetzt wird, der nicht einmal richtig Schreiben, Lesen und Rechnen konnte, nicht einmal die Uhr kannte, werden Sie als Psychologe besser zu beurteilen wissen.
Auch dazu die Feststellungen der Sachverständigen:
"Legt man diese Beurteilungsmaßstäbe zugrunde, so muss bei Herrn Kulac von einer leichten Intelligenzminderung (ICD-10 F 70) bzw. von einem leichten bis mittelgradigen Schwachsinn im Sinne von ICD-8 ausgegangen werden. (Band II 752)"
"Merkfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit seien bei längerer Befragungsdauer herabgesetzt gewesen. Lesen, Schreiben und Rechnen beherrsche er nur ansatzweise. Auffallend sei seine emotionale und soziale Unreife. " (Band II, BI. 509)
,,14.10.01: "Herr Kulac kam am Vormittag mit der Frankenpost zu mir, er bat mich, daraus einen Bericht vorzulesen, da er nicht lesen konnte. Ich konnte Herrn K. überreden, den Bericht doch selbst zu lesen. Er hat sehr stockend und unzusammenhängend gelesen, und den Inhalt absolut nicht begriffen. In dem Bericht ging es um Herrn Ks Festnahme, seine Aussagen bei der Kripo, seine Glaubwürdigkeit, und die Unterbringung im BKH." (Band II, BI. 513)
,,(Was er in der Arbeitstherapie mache?) Er dürfe zur Zeit nicht hinunter, weil er nach jeder Vernehmung fix und fertig sei mit den Nerven. Dann zittere er, kriege was zur Beruhigung. Da hätten die Angst, dass er sich was antun konnte, dass er sich umbringe. Deswegen dürfe er im Moment nicht runter, müsse auf der Station arbeiten. " (Band II, BI. 537)
"Deutlich erkennbar ist der Untersuchte von etwas langsamer Auffassung, er muss auf Fragen hin öfter erst mal überlegen und tut dies auch. Insgesamt liegen die intellektuellen Möglichkeiten auch nach dem klinischen Eindruck im untersten Normalbereich, während jedoch, auch ausweislich der früheren testpsychologischen Untersuchungen, eine geistige Behinderung nicht vorliegt, die dem Rechtsbegriff "Schwachsinn" zuzuordnen wäre. (Band IL 592)"
Diagnosen:
Infantil strukturierte, undifferenzierte Persönlichkeit; intellektuelle Minderbegabung im untersten Normalbereich. (Band II, 596)
"Auch der klinische Eindruck im Untersuchungsgespräch führt zur Beurteilung, dass eine nur geringe intellektuelle Begabung, aber kein Schwachsinn vorliegt.(Band IL BI. 599)"
"Der psychische Zustand des Probanden wurde von Frau Dr. folgendermaßen beschrieben: Wach, bewusstseinsklar, ausreichend orientiert zu Person, Ort und Situation, zeitlich nicht ganz sicher, im formalen Denken wirkt er verlangsamt, haftend an konkreten Inhalten, Denkzerfahrenheit konnte nicht festgestellt werden, einfache Fragen konnten sinngerecht beantwortet werden, komplexere Fragestellungen mussten in einfache Teilschritte zerlegt werden. Gedächtnisinhalte konnten z.T. nur kursorisch wiedergegeben werden ,z.T. erstaunte eine detailgenaue Erinnerung. Merk und Konzentrationsfähigkeit waren insgesamt bei längerer Befragungsdauer herabgesetzt. Die Stimmungslage wirkte ausgeglichen, der Antrieb eher etwas vermindert, die affektive Schwingungsfähigkeit herabgesetzt. Herr Kulac wirkte intellektuell deutlich unstrukturiert.(Band II, 636)
"Häufig beantwortete er Vorhalte mit dem Satz, "ich weiß nicht", wobei er Fragen, ob es z.B. so gewesen sein konnte, bestätigte, um kurze Zeit später den gegenteiligen Vorhalt auch zu bestätigen. "
Das Denken war sehr einfach strukturiert. Herr Kulac verstand zwar einfache, an ihn gerichtete Fragen, komplexere Fragen versuchte er scheinbar gar nicht zu verstehen, sondern schien schon während der Frage abzuschalten und nicht wie sonst, zögerlich zu reagieren,sondern relativ rasch zu sagen, "ich weiß nicht" .
Das Denken war weder logisch noch chronologisch strukturiert, sondern assoziativ. Die Berichte über die Geschehnisse und die Biographie erfolgten somit gelegentlich für den Zuhörer kaum nachvollziehbar, wiederholt musste nachgefragt werden. Bei vorgegebener Strukturierung ließen sich jedoch durchaus kurzfristig logische oder chronologische Ereignisfolgen mit dem Probanden rekonstruieren, z.B. der Tagesablauf und der Wochenablauf. Bezüglich des Jahresablaufes war dies jedoch schon viel schwieriger und auf Frage, wann der Proband wohin in Urlaub gefahren war, ließ sich keine Antwort erzielen. Die Darstellungsweise entsprach jedoch nicht einer Inkohärenz der Themenwahl im psychotischen Sinne, sondern eher in der mangelnden Strukturierung des Denkens, wie er bei Minderbegabten nicht ungewöhnlich ist. Inhaltliche Denkstörungen, etwa im Sinne eines Wahnes, ließen sich nicht feststellen. Die Phantasie des Probanden ist erstaunlich gut, was insbesondere bei der testpsychologischen Untersuchung (z.B. TAT-Geschichten) erkennbar war. Auch in der Exploration konnte der Proband durchaus ein fantasieträchtiges Vorstellungsvermögen entwickeln, bei dem auf der anderen Seite die schon eingangs dargestellte Perseverationsneigung unübersehbar war, d.h . die Geschichten und Berichte hatten eine gewisse Monotonie, die Themenwahl war eng und wiederholte sich, manche Satzsequenzen wurden in gleichartiger Weise immer wieder nahezu etwas altklug vorgebracht. Erkennbar war auch ein gewisses Misstrauen, das lediglich durchgehend seine Eltern ausschloss. Häufig schien der Proband zwischen großer Vertrauensbereitschaft und misstrauischer Skepsis hin- und her zu schwanken. (Band II, 725/726)
,,1m Hamburg-Wechsler-Intelligenztest erreichte der Proband einen Gesamt-IQ von 67, wobei er im Verbalteil 64 und im Handlungsteil 71 erreichte, er wird von 96% der Altersgruppe übertroffen und fällt in die Wechslerkategorie der "sehr niedrigen Intelligenz". Nach der neuen Version des Hamburg-Wechsler-Intelligenztestes würde sein Ergebnis einem IQ von 54 entsprechen. " (Band II, 730)
"Zusammenfassend erscheint Herr Kulac deutlich minderbegabt, wobei der Gesprächseindruck und die Durchsicht von fantasievollen Geschichten irreführend ist und der Proband durch seine sprachliche Ausdrucksfähigkeit seine Defizite bezüglich Kritik und Urteilsfähigkeit, planender Fantasie und sozialer Intelligenz zu verdecken vermag. Bei einem solchen Testergebnis hatten altere Klassifikationssysteme (ICD-8,1975) von deutlichem Schwachsinn (Debilität) gesprochen. Nach dem modernen Klassifikationssystem handelt es sich um eine leichte Intelligenzminderung bzw. eine leichte geistige Behinderung. Derartige Menschen sind mit Schulkindern, bis etwa zur 6. Klasse, vergleichbar, während bei einer mittelschweren geistigen Behinderung Schulkenntnisse nicht erworben werden können. die über das Niveau der 2. Klasse hinaus gehen. Betrachtet man die lebenspraktische Intelligenz des Probanden und sein schulisches Wissen. so dürfte der Proband kaum über diese Kategorie hinaus gegangen sein. " (Band II, 734/735
"Die geringe Arealdetaillierung, das schlechte Formniveau und der introversionslose, extrantensiv-dilatierte Erlebnistyp, offenbaren somit nicht nur eine diffuse kognitive Auffassung, sondern auch mangelnde Persönlichkeitsreife, soziale Fehlangepasstheit, fehlende soziale Einfühlungsfähigkeit,hohe soziale Beeinflussbarkeit, labile Zielausrichtung und extreme Außenbestimmtheit der Persönlichkeit. (Band II, 774)
Während sich sonst Probanden mit so niedriger Intelligenz sehr schwer tun, sich überhaupt Geschichten zu den mehrdeutigen Bildvorlagen auszudenken, meist nur stockend ganz knappe Geschichten produzieren, die sich in simplen Deskriptionen erschöpfen, liefert Herr K. wieder in beeindruckend flüssiger Weise lebendige Geschichten, die sogar Dialoge und Interaktionen der Protagonisten enthalten und auch auf die jeweiligen Tafelvalenzen eingehen. (Band II, 777)
Während ältere Klassifizierungen in diesem Fall von "deutlichem Schwachsinn (Debilität)" gesprochen haben (ICD-8, 1975), werden jetzt nach ICD-10 (1991) solche Fälle als "leichte Intelligenzminderung", bzw. "leichte geistige Behinderung" (DSM-IV 1994) umschrieben, wobei hinter der Wortwahl die Absicht stand, Stigmatisierungen zu vermeiden. Wenn es im DSM-IV heißt, dass die Betroffenen bei leichter geistiger Behinderung sich bis zur Adoleszenz "Schulkenntnisse bis etwa zur 6. Klasse" aneignen konnten, dagegen bei der mittelschweren geistigen Behinderung es jedoch unwahrscheinlich wäre, "dass sie Schulkenntnisse erwerben, die über das Niveau der 2. Klasse hinausgehen", so könnte man fast daran denken, Herrn K. sogar dieser Gruppe zuzuordnen. (Band II, 782/783)
Insgesamt gesehen handelt es sich also um einen geistig behinderten Probanden mit deutlich unterdurchschnittlicher Intelligenz, defizitärer praktischer und moralischer Urteilsfähigkeit, vorstellungsreichem, aber sorglos konfabulierendem Denken, starker Außenbestimmtheit, geringer Frustrationstoleranz, aber noch im Normbereich liegendem Aggressionspotential und wahrscheinlich guter Führ- und Verführbarkeit in positiver wie auch negativer Richtung. " (Band II, 764)
7. Auffälligkeiten im Geständnis selbst:
Zunächst fällt auf, dass Her KULAC auf mehreren Hundert Seiten Vernehmung immer und immer wieder bestreitet, etwas mit dem Tötungsdelikt zu tun zu haben (z.B. Band II a, Bl. 935,944, 1018, 1019, 1020, 1046, 1047, 1049, 1050, 1051, 1076, Band II b 1481, 1482, 1483, 1484, 1536, 1624, 1663 usw.). Dagegen räumt er den sexuellen Missbrauch an Peggy jeweils ein (z.B. Band II a, Bl. 515, 550-551, 584,706-708, Band II a 941-944, 948-953, 975-976, 984- 986,1009-1114,1037-1040,1084-1085, II b l304-l341, II c 1724 -1727 usw.).
Weiterhin fällt auf, dass Herr KULAC am 2.7.2002 zunächst bis 10.37 Uhr über 112 Seiten im Beisein seines Anwaltes vernommen wurde. Kaum ist die Vernehmung beendet und der Anwalt hat die Dienstraume verlassen, legt Herr KULAC ein plötzliches und umfassendes mündliches Geständnis in einem Zeitrum von nur 40 Minuten ab (11.00-11.40 Uhr). Über dieses Geständnis wird lediglich ein Gedächtnisvermerk durch Polizeibeamte erstellt. (Band II c, Bl. 1687-1689). Man würde erwarten, dass bei einem derartigen Verfahrenskomplex nach über einem Jahr Ermittlungsdauer und einem derartigen Geständniserfolg eine SOKO sofort mit einer umfassenden, schriftlichen Vernehmung oder Tonaufzeichnung beginnen würde (es war immerhin erst um die Mittagszeit). Stattdessen wird Herr KULAC in das BKH Bayreuth zurückgefahren und lediglich während der Fahrt eine ergänzende Befragung, wiederum ohne Anwalt, durchgeführt. Danach lasst sich die SOKO Peggy 21 Tage Zeit, bis sie den Beschuldigten ab dem 23.7.02 ausführlicher vernimmt.
Vernehmung am 23.7.02: Kein Anwalt zugegen, erst ab 15.45 Uhr
Vernehmung am 23.7.02: Fahrt vom BKH zur ED-Behandlung: Kein Anwalt zugegen
Vernehmung am 24.7.02: Kein Anwalt zugegen
Tatrekonstruktion mit Videoaufzeichnung am 30.7.02: Kein Anwalt zugegen.
(Band I, 332-372, Band II c, Bl. 1716-1812).
Hier stelle ich mir die Frage, warum diese für das Verfahren sehr entscheidenden Termine, gerade wegen der geistigen Behinderung von Herr KULAC, nicht so gelegt wurden, dass ein anwaltlicher Rechtsbeistand zugegen war. Das Geständnis von Herrn KULAC wirkt auf mich auch nur bei oberflächlicher Betrachtung plausibel. Mit der Befragungstiefe ergeben sich jedoch eklatante Widersprüche, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Geständnisses aufkommen lassen:
- das verängstigte Kind flieht nicht nach Hause (was für ein Kind normal wäre), sondern in unbewohntes Gebiet
- während der gesamten "Flucht" trennt sich Peggy nicht von ihrer Schultasche, mal trug sie während ihrer Fluchtvorganges die Schultasche auf dem Rücken mal in der Hand (z.B. II b 1498, 1543, 1595 II c Bl. 1728, 1810)
- 1689 ff: zunächst wird und beschuldigt, die Leiche beseitigt zu haben
- 1718 ff. nachdem diese entlastet sind, wird übergangslos. (unter Einfluss der Hoffmannschen und polizeilichen Suggestionen) der Vater als Leichenbeseitiger genannt
- 1718 Er legt zusammen mit Vater den Leichnam ins Auto
- 1719 Der Vater hat Peggy alleine weggebracht
- 1720 Den Schulranzen hat der Vati weggefahren
- 1728 Peggy trug Jeanshose, Oberteil weiß er nicht
- 1730 Herr KULAC verfolgte trotz seiner Schwerfälligkeit das Kind in "schnellem Lauf' und überholte es sogar
- 1731 er wird in die Eier getreten, dass er Sterne sieht
- 1732 Peggy blutet an Stirn und rechtem Bein (warum waren beim Sturz nicht auch die Hände aufgeschlagen?)
- 1733 Es läuft kein Blut runter
- 1734 hat ihr von hinten Mund und Nase zugehalten (wie konnte er dann sehen, dass sie die Augen schloss)
- 1738 will während der Dauer des Erstickungsvorgangs auf seine Uhr gesehen haben (10 Minuten lang - kannte dabei aber nicht die Uhr)
- 1739-1740 hat Peggy an beiden Beinen zur Mauer hingeschleift und den Schulranzen ebenfalls dorthin gelegt
- 1740 Er und sein Vater haben Peggy ins Auto getragen
- 1742 Vater hat Peggy im Kofferraum weggefahren, er weiß nicht wohin
- 1743 Ulvi hat den Schulranzen in das Auto gelegt
- 1745 Peggy wurde in Decke eingewickelt
- 1746 Die Decke war (obwohl Wunden kaum bluteten?) blutverschmiert
- 1748 seine Arbeitsjacke war mit Blut verschmiert (hier weitere Suggestion durch Polizei)
-1750 er erklärt, er habe seinem Rechtsanwalt berichtet, wo sich die Leiche befindet
-1751 sein Vater habe ihm gesagt, wo die Leiche liegt
-1752 das sei 2 Tage nach dem Wegbringen gewesen
-1753 er war aber nicht an dem Ort, an dem die Leiche liege
-1759 Peggy hatte Jeanshose und weißes Pokemon-T-Shirt an
-1760 bezeichnet jetzt die genaue Stelle, wo Vater die Leiche vergrub (war jetzt plötzlich doch dabei)
-1762 in seinem Beisein hat Vater ein Loch gegraben
-1762 er hat zusammen mit seinem Vater Peggy in das Loch eingebracht
-1763 das Loch wurde ca. 60-70 cm tief ausgehoben
-1764 Peggy wurde gleich zum Loch mitgenommen
-1765 Schulranzen wurde nicht vergraben, sondern nach 3 Tagen zur Müllhalde nach Naila verbracht
-1767 zuvor wurde Schulranzen mit nach Hause genommen
-1767 der Schulranzen war mit grüner Decke abgedeckt
-1768 Peggy wurde vom Vater und ihm in dem Loch vergraben
-1769 Der Schulranzen wurde in die gleiche (blutverschmierte) Decke eingewickelt, wie zuvor Peggy
-1771 er erklärt nochmals, wie tief Peggy vergraben wurde (60-70 cm)
-1773 Peggy wurde aus der Decke genommen und von ihm und dem Vater begraben
-1785 Der Schulranzen mit der grünen (blutverschmierten) Decke in einem Karton zum Recyclinghof gefahren (auch 1808)
-1786 kann den Schulranzen nicht beschreiben
-1786 kann sich nicht an die Farbe des Schulranzens erinnern
-1787 er hat zusammen mit dem Vater den Schulranzen auf der Recyclinganlage entsorgt
-1787 er weiß nicht, ob Peggy sonstige Gegenstände bei sich trug
-1787 (heißt es wieder) nein Vati hat die Peggy weg und ich war nicht dabei
-1791 Ja, hier haben wir Decke und Schulranzen entsorgt (Wertstoffhof bei Ortsbesichtigung)
-1793 Ranzen wurde in einem grünen Container entsorgt
-1793 Da waren noch andere Leute dabei und haben das weg gehauen
-1795 schildert nochmals Beseitigung des Ranzens
-1798 den Schulranzen haben er und sein Vater in den Keller in (hinter) die alte Heizung getan (auch 1809)
-1798 er weiß nicht, warum sein Vater den Schulranzen nicht entsorgt hat
-1805 am Leichenablageort erklärt er (nachdem keine Leiche gefunden wird) er habe die Polizei angelogen
1806 ff. er erklärt wieder, sein Vater habe alleine die Leiche beseitigt".
Ein überzeugendes, glaubhaftes Geständnis mit einer gewissen Aussagekontinuität vermag ich derartigen Angaben nicht zu entnehmen.
Allein die Schilderung über die Beseitigung des Schulranzens über eine öffentlich zugängliche Wertstoffanlage, zudem noch unter Publikumsverkehr, ist so abstrus, dass der Vater von Herrn KULAC einen noch niedrigeren IQ aufweisen müsste, als sein Sohn, wenn er ein derart gravierendes Beweismittel, welches durch die Öffentlichkeitsfahndung hinreichend bekannt war, unter solchen Umständen und dann noch zusammen mit dem Täter entsorgt hatte.
Dazu fällt in gravierender Weise auf, dass Herr KULAC als angeblicher Täter nicht einmal imstande ist, wenigstens annähernd die Kleidung, d.h. nicht einmal ein einziges Kleidungsstück, den äußerst auffälligen Schulranzen oder sonstige Gegenstände des Opfers zu beschreiben. (Kleidung: z.B. Band II a, 974, II b 1492/93, II c 1728, 1760, 1787; Schulranzen z.B. II b. 1425-1428, 1501" II c 1786 usw.)
Dagegen erinnert er sich an die am Tage des sexuellen Missbrauchs von Peggy getragenen Kleidungsstücke sehr genau (nämlich Pokemon-T-Shirt, Jeans, blauer Pullover. auf der Brust war ein Bär - z.B. Band II a, Bl. 942. 1009, 1111, lIb 1370, 1556. II c 1725, 1728, 1759 usw.)
Wie auffällig Kleidung, Schulranzen und mitgeführte Gegenstande am Tattag 7.5. waren, ergibt sich zum einen aus einer expliziten Beschreibung einer damals 10-jährigen Schülerin, die Peggy lediglich aus einem Momentaneindruck (Beobachtung aus einem Schulbus heraus) heraus sah:
"Ich bin mit Peggy Knobloch in Bad Steben in die 1. Klasse gegangen und bin mir fast sicher,
dass sie dies an diesem Tag gewesen ist. An die genaue Uhrzeit kann ich mich nicht mehr
erinnern. Ergänzend mochte ich noch angeben, dass ich sie alleine dort habe laufen sehen.
Auf Frage:
Ich habe sie an den blonden Haaren sowie an ihrem einzigartigen Schulranzen erkannt. (Band III a, Bl. 1919)
Ich sah Peggy lediglich von hinten, d.h. ich sah ihren Schulranzen. Er war rosa und es waren
Figuren darauf gemalt. Außerdem sah ich ihre langen blonden Haare. Ich weiß auch noch. dass sie
eine Jacke an hatte und eine olivgrüne Hose trug. " (Band III a, 1920).
Ebenso beschreibt die Mutter des Opfers die außergewöhnlich auffällige Kleidung:
"Bekleidet war sie an diesem Tag mit einem dunkelroten, ärmelroten Unterhemd, mit
weißblauen Rosen einem Mädchenschlüpfer, die Farbe kann ich nicht sagen, einer schwarzen
Feinstrumpfhose, Kindergröße, einer olivgrünen Stoffhose aus Nylon, in der Hose war ein
Gummizug. ein orangefarbenes Sweatshirt, bei dem auf der Brustseite das Bild vom Glöckner
von Notre Dame, der Ouasimodo. der Ziegenbock und die Wasserspeier. abgebildet waren. Die
Figuren waren bunt aufgedruckt. Oberhalb dieser Figuren war der Schriftzug "Walt Disneys.
der Glöckner von Notre Dame"
Ferner trug die Peggy die schwarze Sportiacke mit der Rückenaufschrift "TSV Lichtenberg ".
Die Kapuze hing über der Jacke. (NA Band II, S. 9)
1 bunter Schulkoffer. Marke: "Mc Neill". mit gelben Reflektorstreifen, besonderes Merkmale:
Typenbezeichnung mit der Aufschrift "Paradise" (an der Naht! fehlt. Am Schulkoffer waren ein
roter Teletubbie und zwei "Diddlmäuse " angebracht." (Band I b, 865)
Bekleidung und Schulranzen waren somit so außergewöhnlich auffallend, dass der Beschuldigte wenigsten 1 Kleidungsstück oder den sehr auffälligen Schulranzen zumindest ansatzweise hätte beschreiben können müssen, zumal er angeblich das Kind über eine größere Wegstrecke verfolgte, nach Sturz aufhob, sie ohrfeigte, sie erstickte, ihre Leiche an die Schloßmauer schleifte und seinem Vater beim Verladen der Leiche und des Schulranzens half. Wie erwähnt, kann er nicht nur kein einziges Kleidungsstück und den Ranzen von Peggy beschreiben, sondern beschreibt die am Tattag von Peggy getragene Kleidung noch völlig falsch, indem er immer nur die Bekleidungsstücke nennt, die Peggy am 3.5.01, also am Tag des sexuellen Missbrauchs trug (Band II, 528, II b 1493, 1601, 1728).
Das sind eigentlich Tatsachen, die vielmehr dafür sprechen, dass er eben nicht der Mörder von Peggy war.
Hierzu ein beispielhafter Auszug aus Gutachten:
Peggy sei nun Richtung Villa (Schloßturm) davon gerannt und ein weiteres Mal gestürzt, dabei habe sie gesagt: "Ich verrate dich!" Peggy sei erneut aufgestanden, er habe sie im Bereich des Treppenaufganges zum Schloßberg einholen können und ihr den Weg verstellt. Er habe ihr eine kräftige Ohrfeige "geschmiert" und sie mit beiden Händen gegen den Oberkörper zurück geschubst, wodurch sie erneut zu Boden gestürzt sei und in Bauchlage zum Liegen gekommen sei. Dadurch sei sie zwei bis drei Treppenabsätze hinab gestürzt. Nun habe sie lautstark um Hilfe gerufen und geweint. Er habe sie aufgefordert, ruhig zu sein. Er habe ihr Mund und Nase zugehalten. Er habe dies so lange gemacht, bis sie die Augen verschloß und ruhig war. Wörtlich habe er gesagt: "Und dann hat sie die Augen zugemacht! Wie ich gesehen habe, dass sie sich nicht mehr rührt, habe ich aufgehört. " Zuvor habe er noch zehn Minuten Wiederbelebungsversuche durchgeführt. Zunächst habe er eine Zigarette geraucht und anschließend den leblosen Körper mit der Schultasche hinter eine in der Nähe befindliche Schloßmauer geschleift und den Körper mit Zweigen abgedeckt. (Band II, Bl. 522)
Er habe dann auch den Schulranzen geholt, nachdem er Peggys Leiche an der Burgmauer abgelegt hatte, und auch den Schulranzen zugedeckt mit Ästen. " (Band II, 527)
Als er Peggy getötet habe, habe sie eine Jeanshose angehabt und ein weißes T-Shirt mit Pokemon (850) . (Band II, 528)
Kröber: Als sie weg gerannt ist, wo hat sie denn da den Schulranzen gehabt?
Kulac: In der Hand.
Kröber: In der Hand. Und wieso ist sie gefallen, haben Sie das mitgekriegt?
Kulac: Da ist sie gestolpert über einen Stein.
Kröber: Aha. Wissen Sie, wo der Stein ist? Die Stelle, da ist ja eine ganze Reihe von Steinen auf dem Weg?
Kulac: Die Stelle weiß ich.
Kröber: Die Stelle wissen Sie. Und als sie dann hingefallen ist, wo lag dann der Ranzen?
Kulac: Da war der Ranzen vor ihr gelegen.
Kröber: Also in die Richtung, wo sie hinlaufen wollte?
Kulac:Ja. (Band II, 564)
Kulac: Am Knie hat sie geblutet, und am Kopf hat sie wenig geblutet.
Kröber: Am Knie - konnte man das sehen, war das Knie nackt? Oder was hatte sie denn an?
Kulae: Eine Jeanshose.
Kröber: Sie hatte eine Jeanshose an. Und wie konnte man das sehen
(BandII, 565)
Kröber: Hat sie denn noch, als sie dieses, nachdem sie hingefallen war, als sie dann weiter gegangen ist, hat sie da den Ranzen in der Hand noch gehabt, oder hat sie ihn da liegen lassen?
Kulac: Nee, den hab' ich ihr gegeben.
Kröber: Den haben Sie ihr gegeben? Und den hat sie dann auch mitgenommen, oder hat sie ihn dann ...
Kulac: Den hat sie mitgenommen. (Band II, 566)
Und den Schulranzen daneben, und dann zugedeckt mit Äste. (Band II, 571)
Kröber: Aha. Und wo hatten Sie in der Zeit den Schulranzen gehabt?
Kulac: Den hab' ich dann geholt noch. Zusätzlich.
Kröber: Also Sie haben erst die Peggy hoch getragen, und anschließend haben Sie den Schulranzen hoch getragen?
Kulac:Ja.
Kröber: Alleine?
Kulac: Ja.
Kröber: Und wo haben Sie den Schulranzen dann hingetan?
Kulac: Auch in den Kofferraum. Und auch zugedeckt mit der Decke
(Band II, Bl. 574)
8. Andere Einflüsse bezüglich der geschilderten "Tötungshandlung"durch Film/Fernsehen?
Auch diese Frage ist zu bejahen.
Das Gericht führte hierzu zwar aus:
"In diesem Zusammenhang sei auch auszuschließen, dass der Angeklagte aus Fernseh- oder Filmaufnahmen oder ähnlichen gezeigten Tötungshandlungen mit Zuhalten der Nase oder des Mundes Elemente übernommen und weiter entwickelt habe. Dass der Angeklagte jemals eine solche Aufnahmesequenz gesehen habe, sei nicht zu erkennen. Darüber hinaus wäre es bei einer Fortentwicklung früherer sogenannter Parallelerlebnisse zu erwarten gewesen, dass bei einem Widerruf des Geständnisses der Angeklagte angegeben hätte, er habe früher einmal - ohne fatalen Ausgang - Ähnliches erlebt. Dies habe der Angeklagte jedoch weder bei seinen polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen, in denen er seine Geständnisse widerrief - dies bestätigte der Zeuge KHK bei der Wiedergabe der insoweit von ihm vorgenommenen polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen vom 10.01. und 03.02.2003 in der Hauptverhandlung noch bei ihm, dem Sachverständigen, noch bei der Vernehmung des Angeklagten selbst in der Hauptverhandlung so bekundet. Insgesamt könne aufgrund einer Gesamtschau dieser Umstände ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte den Inhalt seiner Geständnisse aus früheren sog. Parallelerlebnissen übernommen oder fortentwickelt habe oder Fernseh- oder Filmaufnahmen in die Geständnisse hinein projiziert oder fortentwickelt habe." (Band VI, Seiten 76177).
Diese Argumentation ist jedoch unzutreffend:
Herr KULAC hatte bereits in einer Vernehmung erklärt, er habe die Wiederbelebungsversuche, die er an Peggy vorgenommen habe" in einem Film gesehen. (Band II c, 1698)
Er ist nach eigenen Angaben "Viel-Fernseh-Gucker" und erklärte bereits in einer sehr frühen Vernehmung am 6.9.2001, dass er im Fernsehen u.a. Filme wie "Dr. Quincy und Madlock" sah. (Band II a, Bl. 956).
Hierbei handelt es sich um eine amerikanische Serie, die auch in Deutschland vermutlich mehrerer hundert Mal ausgestrahlt wurde. Diese Serie beinhaltet die Klärung und Aufarbeitung ungeklärter Mordfälle durch die Gerichtsmedizin.
Nochmals sehr deutlich gibt Herr KULAC in seiner Vernehmung am 13.2.2003 folgenden Hinweis:
Frage: "Du hattest ja auch die Sache in einem Film mit dargestellt und erzählt. Wie konntest Du so etwas erzählen, ohne dass es gestimmt hat?"
Antwort: " Ich habe das in einem Film gesehen im Fernsehen, da zeigt man oft so etwas"
Nähere, tief greifende Befragungen und Ermittlungen hierzu unterbleiben jedoch. Niemand geht auf diese entlastenden Faktoren ein, die Kammer behauptet hierzu im Urteil sogar Gegenteiliges!
9. Tat-Wege-Rekonstruktion
Warum hat die Polizei nie eine Rekonstruktion vorgenommen, inwieweit Herr KULAC körperlich überhaupt in der Lage gewesen wäre, Peggy zu verfolgen. Es handelte sich immerhin um eine Strecke von ca. 600 Metern, zum Teil mit 21 % Steigung, bis zum Ablageplatz der Leiche 39%. Herr KULAC will sogar das Kind noch auf der Treppe überholt haben (Band II c, 1730)
Das Gericht stellte bereits anlässlich des sexuellen Missbrauchs des kindlichen Zeugen fest:
"Der Angeklagte sah sich nicht dazu in der Lage, einzuholen. Der Angeklagte habe sich gedacht, dass er ihn nicht erwische, auch wenn er ihm nachrenne. " (Band, VI, Urteil Seiten 12 u. 21)
Ebenso:
"Der Angeklagte, den die Kammer in der Hauptverhandlung selbst gesehen hat, ist ein massiger, ca. 175 cm großer Mann, der nach Angaben in der Hauptverhandlung bereits im Jahre 2001 über 90 kg schwer war. "
"Demgegenüber war Peggy Knobloch nach den Angaben ihrer Mutter, der in der Hauptverhandlung uneidlich vernommenen Zeugin ca. 130 cm bis 135 cm groß und von schlankem Körperbau. "
Auch aus den Sachverständigengutachten und der eigenen Aussage KULAC ist bezüglich des körperlichen Zustandes und Konstitution zu entnehmen:
"PEGGY KNOBLOCH, geb. 06.04.1992, war zum Zeitpunkt ihres Verschwindens ein
altersgemäß entwickeltes, 135 cm großes, 24,5 kg schweres, sehr schlankes Mädchen. (Band II Bl. 491)
"Bei der körperlichen Untersuchung habe der 170 cm große Mann 103 kg gewogen." (Band II, Bl. 511)
,,Die Psychomotorik war unbeholfen, der Proband wirkte manchmal fast tollpatschig, auch sein Gangbild wirkte wenig elastisch, sondern eher gestelzt und steif, so dass es fast nicht vorstellbar scheint, dass er in Anbetracht seiner Psychomotorik und seines Gewichtes als Stürmer in einer Fußballmannschaft erfolgreich sein kann (Band II, 724).
Dem ging folgende Aussage von Herrn KULKAC voraus:
"Er selber habe mit 16 Jahren angefangen, in der Mannschaft zu spielen, zuerst in Bad Steben, dann beim TSV Lichtenberg, er habe dort in der 1. Mannschaft als Stürmer gespielt, die Mannschaft habe in der C-Klasse gespielt. Am Dienstag und Donnerstag sei Training gewesen, am Samstag und Sonntag sei gespielt worden, wobei an einem Tag ein Heim- und am anderen Tag ein Auswärtsspiel gewesen sei. Er sei sportlich fit gewesen und habe die ganze Spielzeit durchgehalten. Er habe Fußball gespielt, bis er festgenommen worden sei. Mit seinem Vater seien sie auch zum türkischen Fußball gegangen. Auf die Frage, ob sich dieser vom Deutschen unterscheide, meinte der Proband, dass die genau so spielen wurden, nur ginge es dort lauter her.) " (Band II, 685)
Anmerkung hierzu:
Herr KULAC hat lt. seiner Betreuerin nie aktiv Fußball in einer Mannschaft gespielt. Bei seiner Erklärung gegenüber Herrn Prof. handelt es sich um eines seiner Phantasiegebilde.
Kröber: Wissen Sie, dass Sie bei der Rekonstruktion da erst mal 'ne Zigarette geraucht haben?
Kulac: Rei den Filmaufnahmen?
Kröber:Ja.
Kulac:Ja.
Kröber: Da haben Sie sich da ans Geländer gestellt und geraucht.
Kulac: Ja. Da war ich fertig. Halt kaputt.
Kröber: Wodurch?
Kulac: Als wir da runter sind, die Treppen, und da mußt' ich mich erst mal hinsetzen, weil ich an die Knie, halt an die Beine gezittert hab'.
Kröber: Weil das so anstrengend war?
Kulac: Ja.
Kröber: Auf dem rutschigen Boden?
Kulac: Nicht so rutschig war das.
Kröber: Doch. Konnte man sehen auf den Videoaufnahmen, dass Sie da ein bischen abgerutscht sind. Oder was war so anstrengend?
Kulac: Halt das Laufen halt, weil es doch warm war.
Kröber: Da haben Sie gesagt, da hab' ich jetzt hier erst mal eine geraucht.
Kulac: Da wollt' ich erst mal, hab' ich erst mal eine Pause gemacht. Weil ich gezittert hab'. " (Band II, 590/591)
Ulvi Kulac ist ein 24 Jahre alter, kleiner, massiv übergewichtiger Mann mit sehr kurz geschorenen Haaren ... " (Band II, 592)
"Der Proband ist bei einer Körpergröße von (nach eigenen Angaben) 1,74 m deutlich übergewichtig, die Körperhaltung ist schlaff, der Gang etwas schwerfällig. " (Band II, 762)
KHK: Oder ist die über den Berg leichter rauf gelaufen wie Sie? Hat Ihnen die Luft gefehlt?
Herr Kulac: Wenn ich renn oder wenn ich lauf, dann muss ich erst mal stehen bleiben und Pause machen, weil ich nicht so gut bin im Rennen und im Laufen. (Band II b, 1635)
Hätten sich bei einer mit der Person des Herrn KULAC durchgeführten Wege-Zeit Rekonstruktion somit ggf. Feststellungen treffen lassen, dass die bisherige Annahme des örtlichen und zeitlichen Tathergangs und das von Polizei und Gericht angenommene Zeitfenster so überhaupt nicht stimmen konnten?
Sehr geehrter Herr Prof. KRÖBER,
Sie gehen in Ihrem Gutachten auf keinen der vorstehend aufgeführten Sachverhalte und Fakten näher ein, die aus meiner anwaltlichen Sicht für eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Geständnisses von erheblicher Bedeutung gewesen wären.
Auch fiel mir auf, dass Sie in Ihrem Gutachten nicht einmal auf die aus Aktenlage ersichtlichen Suggestionen, insbesondere die vernehmungsmäßig vorgetäuschten Blutrückstände am Arbeitsanzug, sowie die (fiktiven) Darstellungen des V-Mannes eingehen, sondern sogar im Gegenteil erklären:
"Es besteht kein Anhalt dafür, dass der Inhalt des Geständnisses Herrn Kulac durch die vernehmenden Kriminalbeamten suggeriert wurde. Dies ergibt sich daraus, dass in Ermangelung eines der Polizei bekannten Tatortes und eines aus der Untersuchung des Opfers ableitbaren Tatgeschehens die Kriminalbeamten selbst kein unterstelltes Tatgeschehen hatten. das sie Herrn Kulac hatten einreden können.
Aus den Vernehmungsprotokollen ergeben sich auch keine Hinweise darauf, dass man versucht hätte, Herrn Kulac auf ein von der Polizei unterstelltes Tatgeschehen festzulegen. "
Des weiteren ist es nicht so, dass Herr Kulac erhöht suggestibel wäre und man ihm falsche Geschehensabläufe leicht einreden könnte. Gerade die Videovernehmungen zeigen eine ganze Reihe von Situationen, wo Herrn Kulac in der Frage ein bestimmtes Detail nahe gelegt wurde, das er dann umgehend zurückwies, um seiner Erinnerung entsprechend zu antworten." (Band II, 602-603)"
Zusammenfassend sprechen die zu prüfenden aussagepsychologischen Gesichtspunkte im Falle von Herrn Kulac gegen die Nullhypothese, dass das in seinen Geständnissen dargestellte Geschehen unwahr, z.B. von ihm erfunden ist oder ihm suggeriert wurde, und mithin für die Annahme, dass diese Angaben in tatsächlichem Erleben begründet sind." Band II, Bl. 611-12
Ihre Feststellung liegt aus meiner Sicht zudem im Widerspruch mit folgenden ärztlichen gutachterlichen Aussagen:
"Das Denken ist nur locker an der Wirklichkeit orientiert. Der Proband konfabuliert, ist auch suggestibel, jedoch weist er durchaus Widerstand bei dem Versuch, ihn von außen zu manipulieren, auf. Er ist aussenbestimmt und sowohl gut führbar wie verführbar. (Band II, 736)"
Insgesamt gesehen handelt es sich also um einen geistig behinderten Probanden mit deutlich unterdurchschnittlicher Intelligenz, defizitärer praktischer und moralischer Urteilsfähigkeit, vorstellungsreichem, aber sorglos konfabulierendem Denken, starker Außenbestimmtheit, geringer Frustrationstoleranz, aber noch im Normbereich liegendem Aggressionspotential und wahrscheinlich guter Führ- und Verführbarkeit in positiver wie auch negativer Richtung." (Band II, 764)
"Die geringe Arealdetaillierung, das schlechte Formniveau und der introversionslose, extrantensiv-dilatierte Erlebnistyp offenbaren somit nicht nur eine diffuse kognitive Auffassung, sondern auch mangelnde Persönlichkeitsreife, soziale Fehlangepasstheit, fehlende soziale Einfühlungsfähigkeit, hohe soziale Beeinflussbarkeit, labile Zielausrichtung und extreme Außenbestimmtheit der Persönlichkeit. "(Band II, 774)
Auch aus den jährlichen gutachterlichen Stellungnahmen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth ist einerseits zu entnehmen, dass Herr Kulac eine hohe Suggestibilität hat und leicht lenkbar ist. Zudem räumt er die sexuellen Delikte an den Kindern jeweils ein, der Mord an Peggy Knobloch wird jedoch weiterhin von ihm abgestritten (siehe aktuelle Vollstreckungsakte)
Auch was Glaubhaftigkeit der Angaben zur Tat in Unterscheidung von Wirklichkeit und Phantasie betrifft:
Aussage von Herrn Dr. , der auf Frage, was er von der Aussage halte, "dass Ulvi
KULAC Peggy KNOBLOCH getötet haben soll", folgende Antwort gibt:
"Diese Aussage ist auch wieder sehr farbig und detailgetreu, so dass der erste Eindruck war, dass hier doch die Wahrheit gesprochen wurde. 1m Laufe der weiteren Entwicklung hat sich herausgestellt, dass Herr KULAC doch sehr viele Sachen detailgetreu erzählt, die aber der Wahrheit nicht entsprechen. Insofern kann nachträglich die Aussage nicht mehr eindeutig bewertet werden. Herr KULAC setzt sehr phantasievoll auch Lügengeschichten in Szene, um Dinge zu erreichen, die er erreichen möchte. Nutzen zieht Herr KULAC insofern daraus, als er sehr wichtig genommen werden will und im Mittelpunkt stehen kann" (Band III b, Bl. 2311);
sowie der Feststellung des Gutachters Prof. :
"Das unbekümmerte Konfabulieren wurde auch bei der psychologischen Testung festgestellt, wobei aus dieser Testung erkennbar wird, dass die Fantasietätigkeit und die Fähigkeit des Probanden, sich entsprechend seiner Fantasie auszudrücken, zu den wenigen Merkmalen gehört, in denen er nicht über unterdurchschnittliche Begabung verfügt. (Band II, Bl. 740)
Im thematischen Apperzeptions-Test war der Proband in der Lage, in flüssiger Weise lebendige Geschichten zu erzählen, so dass seine verbale Fähigkeit und seine Phantasietätigkeit erneut unter Beweis gestellt wurde. (Band II, 733)
Auch äußert sich Herr Prof. über die Einschätzung des Probanden bezüglich der Person des Mitinsassen :
"Herr Kulac hat nach eigenen Angaben mit der damals 9- jährigen Peggy Knobloch intime Kontakte gehabt und sie zu sexuellen Handlungen und einem versuchten Geschlechtsverkehr genötigt. Er hat darüber hinaus mit verschiedenen Kindern sexuelle Handlungen durchgeführt, sich vor ihnen ausgezogen, und sich mit ihnen gegenseitig befriedigt. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, die 9-jährige Peggy Knobloch am 7.5.2001 getötet zu haben. Bezüglich der sexuellen Handlungen mit Peggy Knobloch machte der Proband bei verschiedenen denen Vernehmungen unterschiedliche Angaben.
Bezüglich der Tötung des Mädchens und der Beseitigung der Leiche ist fiir den Gutachter insofern kein klares Bild zu gewinnen, als dass er zunächst die Tötung auch nach intensivem Fragen bestritt; am 22.9.2001 einem Mitpatienten, , der sich nach eigenem Bekunden in das Vertrauen des Probanden eingeschlichen und ihm Fangfragen gestellt habe, mitgeteilt habe, dass er das Mädchen umgebracht habe und sie mit seinem Vater weggeschafft habe; und schließlich am 2.7.2002 der Polizei gegenüber die Tötung von Peggy Knobloch zugab. Diese Aussage widerrief er jedoch am 10.1.2003, wobei er behauptete, dass er sowohl die Polizei wie seinen Anwalt wie auch die betreuende Psychologin angelogen habe, weil man ihn zu einer Aussage gedrängt habe, er Angst gehabt habe, ins Gefängnis zu müssen und auch der Auffassung gewesen sei, dass Anwalt und Psychologin mit der Polizei zusammenarbeiten würden.
Vor diesem Hintergrund wird vom Referenten zur Frage der Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20 und 21 StGB von alternativen Überlegungen ausgegangen, nämlich einmal von der Voraussetzung, dass der Proband Peggy Knobloch getötet hat, wie es seiner Aussage vom 2.7.2002 entsprach, und zum anderen unter Zugrundelegung, dass er die Tat nicht begangen hat, wohl aber die sexuellen Handlungen mit den Knaben und den sexuellen Missbrauch mit Peggy Knobloch." (Band II 738/739)
Auch fließt entgegen Ihrer Auffassung, außer den bereits erwähnten filmischen Einflüssen, in die geschilderte angebliche Tathandlung anderes Erlebte ein:
"Peggy habe dann auch weiter geschrien und ihm in die Genitalien getreten, wodurch es ihr gelungen sei, sich los zu treten. Er habe dann Sterne gesehen. (Band II, Bl. 522, 608/609, Band II c 1688/1696, 1731)
Ein genau gleicher Sachverhalt wird im Urteil bei einer früheren Tat festgestellt: " sei mit dem Rücken auf dem Bett gelegen, seine Beine seien nach unten gehangen, er habe ihn, 'den Angeklagten, getreten, in die Eier", da habe er Sterne gesehen." (Band VI, Seiten 21, 14)
Auch berichtete Herr KULAC, ebenso wie im Geständnis (Bl. 1687) in einer frühen Vernehmung (Band II a, Bl. 930-936), dass bei einem exhibitionistischen Vorgang an der Hermannsruh bzw. später Peggy weggerannt, gestolpert und gestürzt sei und geblutet habe (Schramme am Arm), wobei er sie verpflasterte.
In Ihrem Gutachten heißt es dagegen:
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass es frühere, sogenannte Parallelerlebnisse von Ulvi Kulac gibt, die er den seinerzeitigen Geständnissen zugrunde gelegt hat und aus denen er seine Angaben abruft. Ausgesprochen nahe liegend wäre dann bei einem Geständniswiderruf, genau diese Angabe zu machen, dass er früher einmal, ohne fatalen Ausgang, der Peggy hinterher gelaufen wäre und diese gestürzt wäre. Bereits benannt wurde eingangs (siehe oben S. 17), dass Herr Kulac bei einer Vernehmung am 29.08.2001 einmal eine Situation (Beiakte Bd. I, AS 18, AS 21) beschrieb, wonach er im Bereich Herrmannsruh" einmal vor Peggy exhibiert und onaniert habe, worauf Peggy geheult und gedroht habe, dass Freunde von ihr kommen (S. 18). Sie sei dann weggelaufen, allerdings von der Herrmannsruh aus Richtung Schrebergarten, also Richtung Marteau-Platz. Er sei nicht hinterher, sondern habe da eine Zigarette geraucht.
Diese Geschichte imponiert insgesamt nicht wie eine Schablone, anhand derer dann das spätere Geständnis entwickelt wurde, sondern hat nur - zwangsläufig - einige gemeinsame Elemente. (Band II, 608/609)".
Ich vermag selbstverständlich als Anwalt nicht zu beurteilen, ob die Wiederholung eines einfach gelagerten Sachverhaltes (Kind verfolgt, gestürzt, geohrfeigt, erstickt, Leiche zur Burgmauer geschleift) und (gefilmter) Vorführung einer Tathandlung durch einen Phantasie und Minderbegabten ausreicht, ein unter Suggestionen und einer Reihe weiterer, äußerer Einflüsse zustande gekommenes Geständnis als glaubhaft zu unterstellen. Auch hatte die Mutter von Herrn KULAC einmal gegenüber einem Polizeibeamten erwähnt, dass ihr Sohn einen Wiederholungszwang habe, alles zu wiederholen und dass er da nervt. Das wüssten auch die Leut". (vgl. TD-protokolle)
Ich glaube jedoch nicht, dass ein geistig Minderbegabter wie Ulvi KULAC über eine solchen Intellekt verfügt, in einer Vielzahl von Vernehmungen und Sachverständigenbefragungen gezielt ihn "entlastende Fehlinformationen" zu streuen, um später den Eindruck eines "Falschen Geständnisses" erwecken zu können.
Ausgehend von Ihrer Nullhypothese und in der Summe aller vorgenannter Fakten gelange ich auch als nicht prozeßbeteiligter Anwalt daher immer mehr zu der Überzeugung, dass nach heutigem Stand der Erkenntnisse dem Urteil mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein "falsches Geständnis" des Verurteilten zugrunde liegen konnte.
Wie aus den Verfahrensakten zu entnehmen ist, wurde Herr Herr KULAC immer wieder von der Polizei, seinem Anwalt, sogar seinem Vater, seiner Mutter und Schwester aufgefordert, "er solle (endlich) die Wahrheit sagen". Dazu unterlag der geistig Behinderte beständigen Suggestionen, Versprechungen, Anschreien, körperlicher Gewalteinwirkung (Knuffen), früherem Erlebtem sowie monatelang andauernder physischer und psychischer Belastung durch zig Vernehmungen mit mehr als 800 Seiten. Seine eigenen Einlassungen wurden beständig zurückgewiesen, indem man ihm verdeutlichte, er lüge, sage nicht die Wahrheit usw. Da Herr KULAC auf dem geistigen Entwicklungsstand eines etwa 10-jährigen Kindes war, ist unschwer nachzuvollziehen, was in ihm vorgegangen sein muss.
Diese Faktoren zusammengenommen dürften bereits einen intellektuell nicht eingeschränkten Menschen zur Verzweiflung treiben, erst Recht einen Minderbegabten. Hinzu kommt nach Angaben der Mutter offenbar eine gewisse "Obrigkeitshörigkeit". Von daher wäre denkbar, dass sich Ulvi KULAC in seiner geistigen Auffassung ggf. "verpflichtet" fühlte, einen Sachverhalt zu erzählen, den er gar nicht so erzählen konnte, weil er ihn nicht erlebte. Ein falsches Geständnis wäre auch eine logische Erklärung, warum es bei seinen Schilderungen immer wieder zu Widersprüchen kam und er nicht einmal annähernd die Kleidung und den Schulranzen des Opfers beschreiben konnte. Es würde weiterhin erklären, warum weder bei dem angeblichen Täter Ulvi KULAC noch bei seinem Vater kein einziger Beweis gefunden wurde, der wenigstens ansatzweise die Tötung des Kindes oder Beseitigung der Leiche hatte belegen können. Auch macht die Vielzahl der von der Kammer als "unglaubwürdig" bezeichneten "Entlastungs- und Alibi-Zeugen" wiederum nachdenklich, bei denen es sich um Kinder und normale Bürger handelte, wohingegen das Gericht den V-Mann ,eine Person mit erheblichen kriminellen Werdegang, als glaubwürdig beurteilte.
Wie aussagekräftig bereits frühere, den Verurteilten entlastende Angaben über sich selbst und seine Behandlung im Strafverfahren waren, dokumentieren nicht nur seine Aussagen in seinen Vernehmungen und gegenüber den Sachverständigen, sondern eine weitere Aussage, die er gegenüber einem Anwalt am 1.6.2006, und somit ca. 2 Jahre nach Urteilsverkündung machte. (Anlage 7).
Betrachtet man die im "Mordfall ohne Leiche" vor dem Landgericht Kiel erläuterten Kriterien für falsche Geständnisse, so treffen davon mindestens 2 davon auf den Verurteilten Ulvi KULAC zu:
1. Das freiwillige eigeninitiative falsche Geständnis, das ohne erkennbaren Druck zustande kommt
2. Das erzwungene Falschgeständnis, das aufgrund des Versprechens von Vorteilen, des Entzugs von Privilegien, der Androhung besonderer Zuwendung und Aufmerksamkeit oder der Lange der Befragung erfolgt, weil der Geständige einer momentan unangenehmen Situation zu entkommen sucht, obwohl er weiß, dass das Geständnis nicht zutrifft
3. Das "intermalisierte Falschgeständnis" ist dem Geständigen zunächst als unzutreffend bewusst, wird dann aber als wahr verinnerlicht, weil zumindest subjektive suggestive Befragung eine "Pseudo-Erinnerung" erschaffen oder initiiert wird. Er unterliegt dabei schließlich einem "Memory Distrust Syndrome" und vertraut sich irgendwann selbst nicht mehr.
Die Tatsache, dass seitens der Polizei suggestiv Einflüsse auf Zeugen und den Beschuldigten erfolgten, wirft zudem die Frage auf, ob die damaligen Umstände während des Geständnisses am 2.7.02 sowie die späteren wesentlichen Geständnisinhalte auf Ton- und Bildträger, die auffallenderweise jeweils ohne Anwesenheit seines Anwaltes zustande kamen, gerade wegen der Problematik der geistigen Behinderung von Herm KULAC, überhaupt noch objektiv gewertet werden können.
Auch die Ausführungen der Sachverständigen, Frau Diplom-Psychologin , die von der Kammer mit Erstellung eines kinderpsychologischen Gutachtens von einem der Kinderzeugen in diesem Prozess beauftragt war, erscheinen mir bei Beurteilung der Person des Herrn KULAC, infolge seiner geistigen Behinderung auf gleichem Entwicklungsstand und geistigem Niveau "eines Kindes"" bezüglich seines "Geständnisverhaltens" und seiner "Glaubwürdigkeit" von nicht unerheblicher Bedeutung zu sein:
"Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand sind wiederkehrende Befragungen zum selben Themenbereich hinsichtlich suggestibler Effekte bei kindlichen Zeugen besonders problematisch.
Dem Kind wird so vermittelt, dass seine Aussagen nicht als vollständig und zutreffend eingeschätzt werden - und die Produktion weiterer Angaben von ihm erwartet wird. Dieser Effekt wird aus psychologischer Sicht noch verstärkt, wenn die Bedeutung der eigenen Rolle des Kindes und seiner Verantwortlichkeit betont und emotional aufgeladen ist - ,was bis zu heftigen Überlastungsreaktionen der Kinder führen kann. ( Siehe Aktenbefunde zum 04.07.02/ zum 05.12.02)
Zudem lernt das Kind aus jeder Befragungs- und Vernehmungssituation hinsichtlich seiner eigenen Aussage-Kompetenz ( z.B. der Reaktion auf Präzisierungsfragen ) und es sind auch Übertragungseffekte von ,Lern" - Inhalten ( sowohl aus Fragen wie Antworten) von der einen in die andere Befragungssituation möglich.
Die potentielle Suggestibiltät der Konstellation erhöht sich noch, wenn das Kind zu dem oder den Befragern eine emotional intensivere Beziehung hat oder aufbaut und keine ausreichende Neutralität der Situation gewahrt bleibt ,- weil es dann deren Erwartungen an seine Aussage noch leichter erfüllen möchte. Bei einem Einsatz von materieller oder emotionaler Gratifikation ( Geschenke, gemeinsame Unternehmungen) verstärkt sich dieser Effekt. Wenn sich darüber hinaus mehrere Befrager über eigene Vorannahmen hinsichtlich der von dem Kind zu erwartenden Aussagen miteinander austauschen und wechselseitig darin bestärken, ist die Gefahr, dass das Kind auf diese Gesamt - Konstellation mit einer Konstruktion .angepasster", aber nicht mehr objektiver Angaben reagiert, besonders hoch. In einer suggestiv wirkenden Gesamt - Konstellation kann es dann zu einer Produktion fabulierter Inhalte durch das Kind kommen, in der es in der Regel den Belastungsgehalt seiner Angaben zunehmend ( im Sinne der Hypothesen der Befrager ) erweitert. ( Siehe im Vergleich z.B. die Befunde zu Aussagen vom 08.05.01 und vom 05.12.02/09.12.02 ).
Kindliche Fabulationen können sich hier aber auch im emotionalen und Phantasiegehalt steigern ( z.B. bis zur Einführung irrealer Personen, Orte und Situationen, die manchmal Metaphern für Gefühle und Erlebensweisen sind - und für das Kind selbst deutlich angstbesetzten Inhalten). (Siehe z.B. Aktenbefunde zum 04.07.02) Dabei ist dem Kind selbst eine Einschätzung des Realitätsgehaltes seiner Aussagen allmählich kaum mehr möglich. Bei einer suggestiv entstandenen oder in stärkerem Ausmaß suggestiv überlagerten Kinderaussage ist der kindliche Zeuge selbst von seinen Angaben subjektiv überzeugt, weshalb in einer solchen Konstellation auch die Anwendung der aussagepsychologischen Kriteriologie zur Analyse der Angaben nicht mehr möglich ist. " (Band 111,322,323)
Diesbezüglich nehme ich auch noch Bezug auf die Ausführungen des Kriminalpsychologen Prof. Dr. über das Zustandekommen falscher Geständnisse und den Einfluss polizeilicher Vernehmungen auf unterdurchschnittlich intelligente Personen, wie durch ihn in einer Fernsehreportage "Der Fall Pascal - Ein Kind verschwindet" aus meiner Sicht überzeugend dargelegt. (Das entsprechende Video finden Sie über das Internetportal ww.youtube.de bei Eingabe des Filmtitels).
Wie erwähnt, beabsichtige ich, das aus meiner anwaltlichen Einschätzung als möglicherweise "falsch" angesehene "Geständnis" ebenfalls zum Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens zu machen.
Daher möchte ich Ihnen diese zum Teil neuen Sachverhalte und meine derzeitige Sichtweise wegen Ihres für den Prozessausgang letztlich entscheidenden Gutachtens vorab zur Kenntnis geben und würde mit Interesse einer fachlichen Stellungnahme Ihrerseits entgegensehen.
Dabei würde mich insbesondere interessieren, ob Ihnen zur Erstellung Ihres damaligen Glaubwürdigkeitsgutachtens alle Unterlagen, insbesondere die diesem Schriftsatz zu Grunde liegenden Vernehmungsprotokolle vorlagen, denen Sie vorstehend ausgeführte Sachverhalte hätten entnehmen und eigenständig Querverbindungen (u.a. speziell die Person sowie weiterer suggestiver und äußerer Einflüsse betreffend) herstellen konnten.
Von maßgebender Relevanz dürfte auch sein, ob Ihnen auch später noch sämtliche im Jahre 2003, somit nach Erstellungsdatum Ihres Gutachtens vom 19.10.2002, mit Herrn KULAC durchgeführten Vernehmungen zugänglich gemacht wurden.
So ist beispielsweise auch bei einer aktuellen Begutachtung meines Mandanten im Rahmen des § 463 Abs. 4 StPO festzustellen, dass dem gerichtlich bestellten Gutachter, Herrn Dr. aus Würzburg nur rund 2/3 der Verfahrensakten zur Verfügung gestellt wurden, obwohl sich dessen Begutachtung explizit auch auf die Miteinbeziehung der Tatumstände zu beziehen hat, welche sich jedoch nur aus einer Gesamtschau aller Verfahrensakten ergeben, die 37 (!) Leitz-Ordner umfassen.
Eine Beurteilung suggestiver Einflüsse durch die nach derzeitigem Stand erfundenen und belastenden Angaben des Zeugen hatte Ihnen spätestens ab dem 18.10.03 möglich sein müssen, nachdem im Prozess konkrete Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben durch Aussage eines weiteren Mitinsassen aufgekommen sein müssten. Die Urteilsverkündung erfolgte am 30. April 2004, die mündliche Ausführung Ihres Gutachtens gegenüber dem Gericht dürfte unmittelbar davor erfolgt sein.
Bevor ich meiner Mandantschaft die Einholung eines Zweitgutachtens über die Glaubhaftigkeit des Geständnisses empfehle, werde ich zunächst den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Euler
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Kröber
teilte in Beantwortung dieses Schreibens mit, dass er zu einer veränderten Beurteilung des Falles, soweit es seinen damaligen Begutachtungsauftrag betrifft, keine Veranlassung sieht!
22. Juli 2011
Landgericht Bayreuth ordnet Rechtsanwalt Euler als Pflichtverteidiger für das Wiederaufnahmeverfahren bei!



12. Juli 2011
Schreiben Rechtsanwalt Euler an das Landgericht Bayreuth

In dem Strafverfahren
des Herrn Ulvi Kulac
- Az. 1 AR 20/11 -
wird auf die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bayreuth mitgeteilt, dass im vorliegenden Fall eine kumulative Bestellung nach § 364a StPO und 364b StPO möglich ist.
I.
Nach § 364a StPO bestellt das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger für das Wiederaufnahmeverfahren, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach-und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint. Dabei bezieht sich § 364a auf die Verteidigungshandlungen ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung, welchen die Vorbereitungshandlungen aus § 364b StPO vorangehen.
Da bereits durch die vorsätzlich Falschaussage des Zeugen H. hinreichende Gründe für einen Antrag nach § 359 StPO vorliegen und in der Antragsschrift auf Bestellung als Pflichtverteidiger vom 15. November 2010 dargetan wurden, liegen bereits Ergebnisse anwaltlicher Prüfung vor, welche einen begründeten Wiederaufnahmeantrag erwarten lassen. Eine Bestellung des Unterzeichners nach § 364b StPO zur Begründung eines Wiederaufnahmeantrages ist damit möglich.
Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft Bayreuth ist daneben aber auch eine Beiordnung kumulativ nach § 364b StPO geboten.
Gemäß § 364b StPO bestellt das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger schon für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens, wenn
1. hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bestimmte Nachforschungen
zu Tatsachen oder Beweismitteln führen, welche die Zulässigkeit eines Antrages auf
Wiederaufnahme des Verfahrens begründen können,
2. wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers
geboten erscheint und
3. der Verurteilte außer Stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie
notwendigen Unterhalts auf eigene Kosten einen Verteidiger zu beauftragen.
Der Verurteilte Ulvi Kulac ist untergebracht im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Er ist ohne Vermögen. Die Sach-und Rechtslage ist in vorliegendem Fall schon allein auf Grund der Komplexität des Falles als schwierig einzustufen. Hinzu kommt, dass der Verurteilte geistig behindert ist.
Die Ermittlungen des Unterzeichneten dauern bis heute an. Die Voraussetzungen des § 364b Nr. 1 StPO liegen ebenfalls vor, was nachfolgend weiter auszuführen sein wird.
II.
Ein weiterer Wiederaufnahmegrund wird von hiesiger Seite mittlerweile in dem gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht vorgelegten, polizeilichen Gesamt-Ermittlungsergebnis gesehen, welches Grundlage für das Verfahren, die Zeugenauswahl, der Meinungsbildung für Sachverständige und insgesamt für die Urteilsfindung bildete.
Der Unterzeichnet erhielt vor kurzem schriftliche Unterlagen über die Tätigkeit der Detektei X, welche im Jahr 2009 auf Betreiben des leiblichen Vaters von Peggy Knobloch Privatermittler nach Lichtenberg entsandte und die letztlich Ermittlungsergebnisse präsentierten, welche schwerwiegende Vorwürfe bezüglich der Ermittlungsarbeit der Soko Peggy bzw. einzelner Soko-Beamter dokumentieren.
Nach den Behauptungen der im Ermittlungsbericht genannten neuen Zeugen ist zur Zeit davon auszugehen, dass durch die Polizei der Staatsanwaltschaft und Justiz ein Ermittlungsergebnis bzw. Ergebnisse vorgelegt wurden, das unvollständig und in Teilbereichen sogar falsch war.
Nach den mir aus dem Ermittlungsbericht der Detektei X vorliegenden Aussagen sowie verschiedenen Aktenvermerken wäre heute sogar davon auszugehen, dass Herr Kulac nicht einmal ein faires Ermittlungsverfahren mit objektiven Ermittlungsergebnissen hatte.
Ausweislich des in Anlage 1 beigefügten Ermittlungsberichts der Detektei X wurden zwischen dem 24.9.2009 und 19.11.2009 die beiden Lichtenberger Frau Bi. und Frau Ra. befragt.
Beide Personen erteilen gegenüber den Privatermittlern die Auskunft, dass sie beide von der Polizei vernommen wurden und ihren Aussage gemacht haben. Ihre Aussagen seien von der Polizei allerdings nicht so protokolliert worden, wie sie damals getätigt wurden. Es hat beide
Zeuginnen ausweislich des Ermittlungsberichts der Detektei X enttäuscht, dass ihre Auskünfte von der Polizei fälschlich wiedergegeben wurden, so dass sie nicht mehr bereit sind, Aussagen zu machen.
Auch eine weitere, namentlich nicht benannte Zeugin äußerte gegenüber den Privatermittlern, dass sie und andere Anwohner aus Lichtenberg nicht gerne Äußerungen zu dem Fall abgeben, da die Aussagen damals allesamt nicht korrekt von der Polizei protokolliert und wiedergegeben wurden.
Letztlich wird dies auch vom ehemaligen Dorfpfarrer bestätigt.
In diesem Zusammenhang gewinnt der Vermerk eines Beamten KHK Fl. eine besondere Bedeutung. Er schreibt in einem Aktenvermerk vom 2.7.2002,
„dass bei einem Großteil der befragten Personen der Eindruck entstand, dass zwar Wissen
vorhanden wäre, dieses aber – aus welchem Grund auch immer – nicht preisgegeben
wurde. Sicherlich ist es richtig, dass zwischen dem Tag des Verschwindens (7.5.2001) und
den neuerlichen Befragungen (ab Anfang April 2002) eine große zeitliche Diskrepanz
stand, jedoch war das Schweigen nach Meinung des Unterzeichners nicht nur hierauf
zurückzuführen.“ (Hauptakte Ia, Bl. 257 d.A.)
Offenbar waren Zeugen so „eingeschüchtert“, dass man sich der Polizei erst gar nicht mehr anvertraute. Dem Unterzeichner liegen zwischenzeitlich mehrere Bekundungen von Zeugen vor, dass diese aus „Angst vor der Polizei“ keine weiteren Angaben in der Sache machen möchten. Eine Benennung dieser Zeugen erfolgt im Wiederaufnahmeantrag.
Auch die Äußerung des Kommentators „Mayflower“ aufgrund eines Artikels in der Frankenpost vom 9.6.2011 (Anlage 2) liefert weitere Beweise auf das polizeiliche Ermittlungsverhalten, in dem der Verfasser schreibt:
„Manchmal hat die einfache Bevölkerung doch den richtigen Riecher. Der Fall Ulvi
ist ein gutes Beispiel dafür. Ich kenne jemanden privat, der noch heute Stein und Bein
schwört, er hätte Peggy nach ihrem „Verschwinden“ gesehen. Seine Hartnäckigkeit
wurde bei der Polizei mit Meckerei und Querulantentum abgetan, seine Aussage nicht
aufgenommen. Ich möchte nicht in die Mühlen der Beamten kommen.“
Mehr als zu denken gibt auch die Aussage des Vernehmungsbeamten KHK Fl. in einer Vernehmung des Beschuldigten Ulvi Kulac (Band IIb Blatt 1210 d.A.):
„Wir haben selber gemerkt, dass bestimmte Sachen da drin stehen, die nicht passen
können und die Sie vielleicht aus Nervosität falsch gesagt haben oder das können wir
nicht ausschließen, dass sie halt nicht ganz so niedergeschrieben worden sind, wie Sie
vielleicht gesagt haben. ... Wir wollen also da keinen Kollegen schlecht machen, aber
passieren kann Vieles.“
Dieser Vermerk des KHK Fl., auf den der Unterzeichner bereits sehr früh bei seinen Ermittlungen gestoßen ist, ließ schon für den Beschuldigten Nachteiliges in Bezug auf die Ermittlungsarbeit einzelner Polizeibeamter vermuten und wird nunmehr durch weitere Beweise getragen.
So hat der Zeuge Pf. aus Lichtenberg am 11.2.2004 ein Schreiben (Anlage 3) an den Vorsitzenden Richter des Landgerichts Hof gerichtet. Darin schreibt er,
dass er mit Bestürzung die Aussage des Polizeibeamten G. in der örtlichen
Presse habe lesen müssen, wonach dieser die Aussage eines Jungen entkräftet,
welcher die Peggy am Abend noch mit einem City-Roller gesehen haben will.
Angeblich sei dieses Mädchen mit der Tochter des Herrn Pf. verwechselt worden.
Der Zeuge Pf. gibt an, dass es sich bei diesem Mädchen, mit dem eine Verwechslung möglich wäre, um seine Tochter Ki. gehandelt habe, diese aber zu diesem Zeitpunkt nicht in Lichtenberg war.
Ermittlungsbeamte hätten den Zeugen dreimal (!) aufgesucht und er habe den Eindruck gewonnen, dass die Ermittler sich bereits mit der Tatsache der Verwechslung abgefunden hätten und dabei ständig suggestiv auf den Zeugen eingewirkt haben, um ihn zu einer anderslautenden Aussage zu stimmen. Der Zeuge Pf. schreibt abschließend an das Gericht folgende Sätze, welche keiner weiteren Kommentierung bedürfen:
„Es kann doch nicht sein, dass sich unsere Polizei ihre Fakten so
zurecht legt, wie es für eine erfolgreiche Arbeit notwendig ist.
Mein Glaube an den Rechtsstaat ist tief erschüttert.“
Erschütternd ist auch, dass nach polizeilichen Vermerken vom 3.7.02 (Nebenakte VII, S. 207-208), 8.7.2002 und 8.10.2002 (Band Ib, Bl. 807) die Polizei dem Zeugen Ju. unterstellt, es sei neblig gewesen und er habe nicht genau zu dem Mädchen hingeschaut bzw. er habe, genau wie der Zeuge Na. Peggy mit Ki. verwechselt.
Das Gericht hat auf diese falschen Ermittlungsberichte hin den Zeugen Na. gar nicht erst geladen.
Hinzu kommt nun auch, dass offensichtlich der Zeuge H. hinsichtlich der von ihm getätigten Falschaussage im Prozess durch Polizeibeamte zu einer falschen Aussage bestimmt wurde.
In seiner richterlichen Vernehmung vom 27.10.2010 äußerte er gegenüber dem Ermittlungsrichter:
„Man hat mir eingetrichtert, dass er (Ulvi Kulac) gesagt haben soll,
er habe sie gedrosselt und ich habe alles gemacht und habe mich
beeinflussen lassen zu dieser Falschaussage.“
Negativ fällt auch die handschriftliche Abänderung des Belastungszeugen So. in einer seiner Vernehmungen auf, in der es zunächst u.a. heißt: „Meine heutige Aussage kann ich jederzeit vor Gericht beeiden.“ Dieser maschinenschriftlich vorgegebene Text wird durch den Zeugen aber handschriftlich abgeändert in:
„meine heutige Aussage werde ich nie freiwillig vor Gericht beeiden.“ (Hauptakte IIIb, Bl. 2494)
Vor diesem Hintergrund erscheint es mehr als fragwürdig, inwieweit die polizeilichen Ermittlungsergebnisse der Wahrheit und Klarheit entsprechen und ob man entlastende Faktoren überhaupt in gehörigem Maße berücksichtigte.
Die bereits während des damaligen Verfahrens sowohl durch eine Bürgerinitiative als auch die vorherigen Anwälte meines Mandanten erhobenen Vorwürfe bezüglich der polizeilichen Ermittlungsarbeit (auf die in den Akten vorhandenen anwaltlichen Beschwerden, Revisionsbegründungen und Anzeigen verweise ich) stimmten bereits in rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht bedenklich.
Den Vorwürfen zufolge soll Herr Kulac bei Vernehmungen nicht ordnungsgemäß belehrt worden sein. Er soll während seiner Vernehmung(en) „körperlich misshandelt“/ „gefoltert“, worden sein, ihm wurden Versprechungen gemacht oder Nachteile in Aussicht gestellt, u.a. erklärte man ihm, man sei nicht mehr sein Freund, wenn er nicht die Wahrheit sage – wobei hiermit gemeint war, er solle die Tötung von Peggy nicht beständig weiter leugnen sondern zugeben -.
Herrn Kulac wurden während der Vernehmung(en) angebliche Blutanhaftungen von Peggy an seinem Arbeitsanzug vorgetäuscht, ihm wurde (durch die Falschaussage des H.) suggeriert, er habe Peggy getötet und sein Vater die Leiche beseitigt. Vernehmungen sollen trotz erheblicher physischer und psychischer Belastungen und Auswirkungen („ich wollte nur noch meine Ruhe haben“) und einer Mitteilung des Anwaltes vom 22.10.01, dass sein Mandant keine weiteren Angaben machen wird, weiterhin fortgesetzt worden seien.
Für den Beschuldigten sehr wesentliche und belastende Vernehmungen und eine Tatrekonstruktion sind, trotz seiner geistigen Behinderung, durch die Polizei während der Urlaubsabwesenheit des Anwaltes durchgeführt worden.
Zu dem Vorwurf „die Polizei habe Hinweise nicht ernst genommen bzw. wäre diesen nicht oder nicht hinreichend genug nachgegangen“, müsste man auch die Aussagen von insgesamt 6-7 Zeugen zählen, die Peggy am 7.5.2001 nachmittags noch in Begleitung eines weiteren unbekannten Mädchens sahen. Allein die Erwähnung der Nebensächlichkeit einer Begleitperson machen diese Aussagen aus hiesiger Sicht besonders glaubwürdig. Der Unterzeichner konnte in den Verfahrensakten aber nichts finden, dass sich die Polizei z.B. durch eine Personenbeschreibung dieses unbekannten Kindes, Vernehmungen von Personen nach der Identität dieses Mädchens oder öffentlichem Fahndungsaufruf intensiv bemüht hätte, festzustellen, wer das damals unbekannte Mädchen in Begleitung von Peggy war.
Sollten entsprechende Ermittlungen zu diesem Kind aber tatsächlich unterblieben oder nicht intensiviert worden sein, so wäre dies insoweit für meinen Mandanten fatal, da dieses Mädchen die eigentlich wichtigste Entlastungszeugin für Herrn Kulac gewesen wäre.
Auch hätte die Polizei gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht auf einen für das Verfahren derart bedeutsamen Sachverhalt nach meinem Dafürhalten zumindest in einem Schlussbericht ausdrücklich aufmerksam machen müssen.
Allein das fahrlässige Weglassen, ungenaue, widersprüchliche oder gar falsche Wiedergaben von Aussagen in Vernehmen und polizeilichen Vermerken, wie sie nach neueren Kenntnissen behauptet werden und sogar festzustellen sind, bedeuten für meinen Mandanten, dass es Aussagen oder Hinweise gegeben haben kann, die diesen völlig entlasten und somit sein damaliges Geständnis bereits als ein „falsches Geständnis“ hätten erkennbar werden lassen. Im Umkehrschluss können aber genauso belastende Hinweise auf andere bekannte oder unbekannte Tatverdächtige bei einer solchen polizeilichen Arbeitsweise „untergegangen“ sein.
Hieraus ergibt sich zwangsläufig das Recht und der Anspruch meines Mandanten, dass sämtliche Ermittlungsergebnisse hinsichtlich ihrer Richtigkeit, ihres Wahrheitsgehaltes und Vollständigkeit ihrer Wiedergabe in Aktenvermerken und Vernehmungen noch einmal zu überprüfen wären. Zugegebenermaßen wird das bei diesem Komplex und nach 10 Jahren ein nicht unerhebliches Problem darstellen.
Aus Objektivitätsgründen dürften diese Überprüfungen nicht einmal durch die (örtlich zuständige) Polizei erfolgen, da hier die bundesweite Einmaligkeit besteht, dass Bevölkerungsteile und Zeugen infolge eines mangelnden Vertrauens in die polizeiliche Arbeit bzw. deren Beamte weiterhin „mit Schweigen reagieren“, so dass jedes unter diesen Voraussetzungen polizeilich erhobene Ergebnis erneut anzuzweifeln wäre.
Ich möchte bei all diesen Vorwürfen darauf hinweisen, dass es in keiner Weise in meiner anwaltlichen Absicht liegt, die belastungsintensive Arbeit einer ganzen Sonderkommission in einem solchen Entführung -oder Mordfall zu kritisieren oder zu negieren. Ein solcher Verfahrenskomplex mit einer Vielzahl eingesetzter und wiederholt ausgetauschter Beamter beinhaltet zwangsläufig den einen oder den anderen Ermittlungsfehler. Allerdings wäre es Aufgabe eines Soko-Leiters oder sonstiger Vorgesetzter gewesen, bei einer 70-köpfigen Sonderkommission Ermittlungen und deren Ergebnisse beständig zu überprüfen und zu koordinieren, deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überwachen und insbesondere bei zusammenfassenden Ermittlungsberichten darauf zu achten, dass an die Justiz richtige, wahrheitsgemäße und vollständige Sachverhalte aus der Ermittlungsarbeit vorgelegt sowie eine beanstandungsfreie und objektive Ermittlungsarbeit geleistet wird, gerade weil es für meine Mandanten entweder um eine lebenslange Freiheitsstrafe oder Freispruch ging.
Die Vielzahl und Massivität der in diesem Verfahren erhobenen Vorwürfe hinterlässt leider einen anderen Eindruck, so dass ich mich allein aus meiner anwaltlichen Verpflichtung, die Interesse meines Mandanten zu vertreten, gehalten sehe, den Wiederaufnahmeantrag auch auf das das in diesem Verfahren an Staatsanwaltschaft und Gericht vorgelegte polizeiliche Gesamt-Ermittlungsergebnis zu beziehen. Denn dieses war Grundlage für den Prozess. Die Zeugenauswahl der im Prozess gehörten bzw. nicht gehörten Zeugen, die Erstinformation für Sachverständige und letztendlich für die Urteilsfindung basierten auf dem polizeilichen Ermittlungsergebnis.
Ein Geständnis, welches unter derartigen Umständen zustande kommt, wäre bereits mehr als bedenklich zu werten gewesen und hätte einer sehr eingehenden Überprüfung von Personen-und Sachbeweisen bedurft.
III.
Maßgeblich in dem Verfahren war insbesondere auch die Frage nach dem Tatzeitraum.
Ausweislich der hier vorliegenden TÜ-Aufzeichnung erfolgte das Wecken des Ulvi KULAC durch die Mutter am 7.5.01 gegen 12.30 Uhr.
Ulvi KULAC sol1 nach Angaben seiner Mutter kurz vor 13.00 Uhr in der Schloßklause zum Mittagessen eingetroffen sein.
Nach polizeilichem Schlussbericht passierte der Schulbus um 13.14 Uhr den Beobachtungspunkt, von dem die Schülerin Li. Peggy laufen sah.
Allerdings hatte der Busfahrer To. in seiner Vernehmung bereits darauf hingewiesen, dass der Bus nach seiner Erinnerung mehrere Minuten Verspätung gehabt habe.
Eine jetzt erfolgte vorläufige Auswertung einer Kopie der Fahrtenschreibers des Busses bei der Firma Wo. ergab durch hier geführte Ermittlungen, dass der Bus etwa 13.11 Uhr in Naila abgefahren und erst gegen 13.34 Uhr in Lichtenberg angekommen sein muss. Ein genaues Ergebnis ist hier jedoch noch einer ausstehenden gutachterlichen Beurteilung des Fahrtenschreibers vorbehalten.
Die Schülerin Li. müsste nach jetziger Bewertung des Fahrtenschreibers Peggy somit erst um 13:34 Uhr vom Schulbus aus gesehen haben.
Nach Angaben von Frau KULAC wurde Ulvi KULAC nach dem gemeinsamen Mittagessen von der Schlossklause aus mit Essgeschirr zur Adresse des Kr. und anschließendem Holzmachen bei
Vo. gegen 13.30 Uhr entsandt. Möglicherweise existieren hierzu weitere TÜ-Protokolle.
Nach Aussage des Zeugen Vo. traf Ulvi KULAC bei ihm gegen 13.45 Uhr ein, wobei sich der Zeuge Vo. auf keine genaue Zeit festlegen konnte und auch ein etwas früheres oder späteres Erscheinen einräumte.
Gegenüber Prof. Dr. NEDOPIL gibt Ulvi KULAC sein Eintreffen bei Vo. mit 14.00 Uhr an. Es habe 2 geläutet, als er zum Vo. gegangen sei (Band sexueller Missbrauch II, Bl. 0709)
ULVI KULAC sah dort dessen Enkel Do. und dessen Freund auf dem Grundstück des Zeugen Vo.
Do. bestätigt, dass er gegen 13.15 Uhr bei seinem Opa Vo. eintraf und sich dort bis gegen "viertel 3" Uhr aufhielt, bis er von seinem Freund Me. dort abgeholt wurde.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Ulvi KULAC spätestens gegen 14.00 Uhr mit dem Holzmachen begann und die annähernden, jedoch von der Kammer als nicht der Wahrheit entsprechenden Zeitangaben des Zeugen Vo. sehr wohl zutreffen, zumal die Aussage Vo. mit den Erhebungen Herrn Prof. Dr. NEDOPIL und zusätzlich mit den übereinstimmenden Einlassungen des Do. korrespondieren.
Nach (lückenhaften) Berechnungen der Polizei und seinem "Geständnis" hätte Ulvi KULAC für die Tatausführung tatsächlich folgenden Zeitrahmen benötigt:
Ausgangspunkt Raiffeisenbank - Hermannsruh (lt. Polizei) 7:12 Minuten
Hermannsruh - Schlossplatz (lt. Polizei) 3:20 Minuten
Mund und Nase zudrücken, bis Peggy tot war (lt. Geständnis) 10:00 Minuten
Wiederbelebungsversuche (lt. Geständnis) 10:00 Minuten
Eine Zigarette bei der Leiche rauchen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten
Peggy hinter die Schlossmauer tragen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten
In der Schloßklause den Vater holen und mit diesem hinter die Schloßmauer
laufen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten
Peggy hinaus zum Schlossplatz ins Auto bringen (lt. Geständnis) 10:00 Minuten
Weg Hermannsruh - Anwesen des Zeugen Vo. (lt. Polizei) 9.29 Minuten
Gesamt: 1 Stunde 5 Minuten
Bei der Zeit-Wege-Berechnung wäre zugunsten von Herrn KULAC noch zu berücksichtigen, dass seitens der Polizei nie eine Rekonstruktion darüber vorgenommen wurde, inwieweit eine körperlich schwerfällige Person wie Ulvi KULAC allein aufgrund seines Gewichts und seiner Ausdauer überhaupt in der Lage gewesen wäre, die an Fußballtraining und Kinderturnen teilnehmende PEGGY KNOBLOCH innerhalb des von der Polizei angenommenen Zeitfensters zu verfolgen, einzuholen und die Tat, wie unterstellt, auszuführen.
Auch kommt unter dem veränderten Zeitrahmen der Aussage des Zeugen Op. eine völlig neue und erheblich entlastende Bedeutung zu. Stimmt die Auswertung anhand der Fahrtenschreiberkopie, so hätten Peggy und Ulvi KULAC dem Zeugen Op. geradezu "in die Arme laufen müssen".( Hauptakte la, BI. 243 d.A.)
IV.
Zudem sind die Eltern meines Mandanten zwischenzeitlich bereit, als Zeugen in einem Wiederaufnahmeverfahren auszusagen. Eine Aussage der Eheleute Kulac unterblieb im damaligen Verfahren allein deshalb, weil die Verteidigung meines Mandanten hierzu mit der Begründung geraten hatte, dass das Gericht den Eltern vermutlich sowieso nicht glauben würde und es die psychische Belastung deshalb nicht wert sei, vor Gericht eine Aussage zu machen. Die Eltern sind in der Lage Herrn Kulac ein weiteres Alibi für die von ihm gestandene Tat zu geben, was zu einem weiteren Wiederaufnahmegrund gereicht (Meyer-GoBner, StPO-Kommentar, Rdn. 33, m.w.N.)
V.
Neben der Falschaussage des Zeugen H. sind weitere Falschaussagen bzw. falsche Sachverhaltsdarstellungen der Zeugin Pf. bezüglich der Aussage des Zeugen Un., der Beschreibung von Peggys ROLLER, der Verhaltensweise von Peggy nach der angeblichen Vergewaltigung sowie des Verbleibs ihres Schulranzens gegeben, zumal diese Aussagen den Einlassungen anderer Zeugen eindeutig entgegenstehen.
Auch sehe ich nach Aktenlage zumindest einen Anfangsverdacht bezüglich möglicher weiterer Falschaussagen der Zeugen He., Wa. und des Ermittlungsleiters G., was jedoch noch weiterer Nachforschung und Auswertung bedarf. Die Aussagen dieser Zeugen führten jedenfalls dazu, dass das Gericht mehrere Entlastungszeugen als unglaubwürdig ansah.
VI.
Alle vorgenannten Punkte werde ich in meinem Wiederaufnahmeantrag noch näher begründen, jedoch sind vorerst weitere Ermittlungsarbeiten notwendig, weshalb eine kumulative Beiordnung nach § 364b StPO erforderlich ist.
Dazu wäre ich für die Übermittlung der TÜ-Unterlagen über sämtliche ein - und ausgehenden Gespräche von Elsa und Erdal KULAC verbunden.
Michael Euler
Rechtsanwalt
Landgericht Bayreuth reagiert!

Sperrt sich die Justiz?? - Antrag auf Beiordnung vom 15. November 2010 durch das Landgericht Bayreuth bis heute nicht bearbeitet -





Interview der Nürnberger AZ mit dem Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler, der mit dem Wiederaufnahmeverfahren des Falles beschäftigt ist.
„Die Beweislage war viel zu dürftig“
Frankfurter Anwalt Michael Euler will den Fall „Peggy“ jetzt neu aufrollen.
AZ: 2004 wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie wollen ein Wiederaufnahmeverfahren durchsetzen. Ist er unschuldig?
Michael Euler:
Mit den dürftigen Beweisen, die dem Landgericht Hof vorlagen, hätte er niemals verurteilt werden dürfen. Es reichte einfach nicht. Aber man wollte unbedingt einen Mörder präsentieren.
Vielleicht war es doch?
Es gibt genügend Zeugen, die Peggy noch zu einem Zeitpunkt gesehen haben, als sie längst tot gewesen sein müsste. Aber diese Zeugen wurden aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen als unglaubwürdig hingestellt. Andere wurden gar nicht erst vernommen.
Die rechtlichen Anforderungen, um ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren dieser Größenordnung wieder in Gang zu setzen, sind sehr hoch. Schaffen Sie das?
Ich bin mir sicher, neue Tatsachen und Beweismittel vorlegen zu können, die einen Freispruch in den Bereich des Möglichen rücken. Das ist für ein Wiederaufnahmeverfahren auch notwendig.
Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Aussage von Peter H. zu, die Ihnen die AZ zur Verfügung gestellt hat?
Die Aussage von ihm, das Mordgeständnis von Ulvi erfunden und nur auf Druck der Polizei protokolliert zu haben, kann für sich allein schon ein Wiederaufnahmeverfahren zur Folge haben.
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