Der wesentliche und zentrale Ausgangspunkt aller im Urteil getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der von Ulvi Kulac abgelegten Geständnisse beruht zentral auf dem Gutachten des Sachverständigen Kröber. Dieser hatte ein psychiatrisches und aussagepsychologisches Gutachten erstellt, welches er dann in der Hauptverhandlung noch ergänzte.
Tatsächlich gibt es für einen sexuellen Missbrauch hinsichtlich Peggy Knobloch durch Ulvi Kulac keinen Beweis.
Amtshaftung gegenüber dem Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern haftet für die Fehlentwicklung von Ulvi Kulac wegen Mordes. Im Rahmen eines Haftungsverfahrens soll versucht werden, den Gründen für diese Inszenierung im Detail auf den Grund zu gehen.
Schmerzensgeld für die Eltern von Ulvi Kulac
Die Eltern von Ulvi werden ebenfalls Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen. Sie wurden ebenso wie Ulvi in den Medien, von der Presse über all die Jahre in einer derart menschenverachtenden Art und Weise abgebildet, dass dadurch eine tiefgehende Traumatisierung erfolgt ist. Ein normales Leben war den Eltern während des Ermittlungsverfahrens und insbesondere nach der Verurteilung ihres Sohnes nicht mehr möglich.
|