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Anklage
Kein einziger Beweis, lediglich das Geständnis eines geistig behinderten Menschen, veranlassen Staatsanwalt Heindl am 28. Februar 2003, gegen Ulvi Anklage wegen Mordes an Peggy Knobloch zu erheben. Umfangreichen Ermittlungen hätten nicht zum Auffinden von Peggy Knobloch geführt haben und somit sei sie nach menschlichem Ermessen tot.
Der Öffentlichkeit wurde vorenthalten, dass eine Zeugin Peggy bereits 4 Tage nach ihrem Verschwinden mit ihrem möglichen Entführer gesehen hatte.
Der Öffentlichkeit wurde vorenthalten, dass das von einer Zeugin erstellte Phantombild der Frau, welche sie mit Peggy gesehen hatte, einer jungen Frau aus der Familie von Peggys Stiefvater fast aufs Haar gleicht.
Der weltweit bekannte Kriminologe Dr. Thomas Müller erklärte in SAT I:
„Wenn es einen Täter gibt, der geistig zurückgeblieben ist, zunächst ein Geständnis ablegt, es aber dann widerruft, dann muß man die Frage stellen dürfen, ob alle Maßnahmen und Möglichkeiten von den unterschiedlichen Disziplinen ausgeschöpft wurden.“ Auch sei eine Verurteilung ohne Leiche sehr selten!
Die Aussagen der Lichtenberger wurden von der Polizei fälschlich wiedergegeben
Eine Zeugin hatte Peggy am 3.5.01 (Tag der angeblichen Vergewaltigung) um 14.30 Uhr noch mit dem Ranzen auf dem Rücken gesehen.

In der Tageszusammenfassung der Kripo vom 9.7.02 jedoch ist zu lesen, dass Peggy einen 
Der Zeuge Dieter T. hatte in der Vernehmung ausgesagt, dass Ulvi am 7.5.01 gegen 13.45 Uhr zu ihm zum Holzmachen kam; er räumte ein, dass seine angegebene Zeit um “ein paar Minuten hin oder her” differieren könne. Im polizeilichen Abschlussbericht jedoch ist zu lesen: könne er sich nicht festlegen.
Eine Zeugin hatte Ulvi mit einem Nachbarsjungen auf der Bank bei „verdächtigen“ Handlungen angetroffen; sie hatte gesehen und auch ausgesagt, dass der Nachbarsjunge vollständig bekleidet war. Im Aktenvermerk vom 29.8.01 jedoch ist zu lesen: 
Im Aktenvermerk vom 25.5.01 ist zu lesen:

Es liegt eine Erklärung dieser Zeugin vor, dass sie eine derartige Aussage nie gemacht hat; auch seien ihr nie Fotos von Peggys Roller vorgelegt worden.
Eine Strafanzeige gegen den Ermittler P. wegen Beweisfälschung wurde von der Staatsanwaltschaft Hof mit der Begründung zurückgewiesen:

Es wird die erneute Vernehmung aller Zeugen angeordnet, um sie in stundenlangen Vernehmungen in Menschen erachtender Weise zu verunsichern mit dem Ziel, ihre entlastende Aussage zu widerrufen.
Zeugen werden mit zweierlei Maß behandelt:
Der Zeuge T. wird in stundenlangen Vernehmungen durch die Soko II unter Druck gesetzt mit dem Ziel einer anderslautenden Aussage Dabei weiß er ganz genau, dass Ulvi etwa 13.40 Uhr zu ihm zum Holzaufschichten kam; er könne sich jedoch nicht auf 5 Minuten hin oder her festlegen. In der Hauptverhandlung erklärt der Zeuge, dass die Vernehmung durch die Soko II „halt a weng schärfer ausgefallen sei“. Die Beamten seien ihn gegenüber laut geworden; einer habe ihn angeschrien, er glaube ihm nicht. Weil die so laut waren, habe er gesagt „ wenn's so weiter machen, geh ich nach Hause.“
Der Zeuge K. ist sich sicher – und das berichtet er auch in seiner Aussage bei der Soko I -, dass er Ulvi gegen 13.30 Uhr in der Poststraße beim städtischen Bauhof gesehen hat. Er sei mit seinem Roller unterwegs gewesen und Ulvi habe ihn angehalten und gesagt, dass er ihm Mittagessen vor die Tür gestellt hat. Dies berichtet auch Ulvi so in seiner Vernehmung. In der Hauptverhandlung berichtet der Zeuge K, dass er von der Soko II 4 ½ Stunden lang ohne Pause unter Druck gesetzt wurde mit dem Ziel einer anderslautenden Aussage. Der Beamte habe den Aktenordner auf den Tisch geknallt, einen für ihn gebrachten Kaffee trank der vernehmende Beamte provokatorisch vor seinen Augen selbst aus.
Der Zeuge R. wurde von der Soko II 5 ¼ Stunden unter Druck gesetzt und behandelt, als sei er selbst der Angeklagte,mit dem Ziel einer anderslautenden Aussage. Das Rauchen einer Zigarette wurde ihm untersagt; als er es trotzdem tat, wurde ihm auf die Hand geschlagen. Der Zeuge weiß ganz genau, dass er am 7.5.01 nachmittags gegen 15.30 Uhr Peggy am Rathaus getroffen hat.
Anders war es bei der Zeugin Frau Sch.; die sich ein ganzes Jahr später plötzlich erinnert, dass sie Ulvi auf der Bank am Marteau-Platz etwa um 12.55-13.10 Uhr gesehen hatte. Sie berichtete, dass die Beamten „sehr freundlich“ zu ihr gewesen seien; beim Plaudern sei man auf ihre Beobachtung gekommen.
Auch war Frau Knobloch immer eine sehr glaubhafte Zeugin. Sie wurde nie gefragt, warum sie in der Hauptverhandlung andere Aussagen tätigte als in den polizeilichen Vernehmungen.
Vo r v e r u r t e i l u n g
Aufgrund reißerischer Berichterstattung durch die Medien wurde Ulvi bereits als gewalttätiger Triebtäter vorverurteilt und vom Optischen her tat man „sein Bestes“; zur Hauptverhandlung ließ man ihn mit kahl geschorenem Haupt, brutal und rücksichtslos aussehend, vorführen.
Ein Prozessbeobachter berichtet:
„Besonders ist mir im Prozeß aufgefallen der Angeklagte selbst, er hat auf mich
den Eindruck gemacht, er weiß überhaupt nicht, um was es hier geht. Manchmal
hat er gelächelt, aber dass es hier um einen Mordprozeß handelt, das hat er meiner
Meinung nach nie umrissen“.
Skandalös die Berichterstattung der BILD vom 23.10.2002
“5 Jahre lang schändete Peggys Killer Ulvi K. kleine Mädchen und Jungen: mindestens 11 Kinder, keines älter als 10 Jahre Er entblößte sich vor ihnen, er missbrauchte und verschleppte und vergewaltigte sie”
Tatsächlich handelte es sich bei den sog. Missbrauchstaten von Ulvi um ein Entblößen vor Kindern, in einigen Fällen um selbstbefriedigende Handlungen. (Staatsanwaltschaft Hof lt. Bericht Frankenpost vom 23.10.02:)
Ein Ermittler erklärte Ulvi gegenüber in der Vernehmung vom 24.6.02, dass auch er diese sexuellen Missbräuche, die laut Gesetz „sexueller Missbrauch von Kindern“ heißen, anders sieht, als das Gesetz schreibt; “früher haben auch wir „Doktorspiele gemacht. Bloß damals wäre nie die Polizei gekommen”!
Der größte Teil der Kinder und Jugendlichen lachten über Ulvi und gingen ihrer Wege; andere blieben stehen und sahen zu. Zwei sog. Missbrauchsopfer kamen immer wieder gern zu Ulvi nach Hause; man hatte sich bei sog. „Doktorspielen“ gegenseitig betatscht Ulvi sah diese als seine Freunde an; einer hatte Ulvi sogar seine Handy-Nummer mitgeteilt!
Ein Zeuge - ein sog. Missbrauchsopfer” kann sich zur Hauptverhandlung nicht erinnern, was Ulvi überhaupt mit ihm gemacht haben sollte.
Zeugen berichten, wie Ulvi von Kindern gehänselt und ein ein regelrechtes „Kesseltreiben“ gegen ihn veranstaltet wurde mit der Aufforderung „ihn doch mal rauszuholen“!
Die Zeugin Ruth Sch. erklärt: „Ich habe einmal zum Fenster hinausgesehen und beobachtet, wie 2 Buben den Ulvi aufforderten, die Hose herunterzulassen. Dieser Aufforderung kam der Ulvi auch nach. Die beiden Buben hatten bei der Aufforderung richtigen Spaß. Noch bevor weiteres geschah, war ich bei den Dreien und habe sie weggeschickt.“
Skandalös die Erklärung der ehemaligen Lichtenbergerin Heike Lang, Ulvi habe nackt vor ihren beiden Söhnen onaniert! Sie begann eine regelrechte Hetzjagd gegen ihre Heimatgemeinde und deren Bewohner und trat in den Medien als Mutter eines Missbrauchsopfers von Ulvi auf. Sie beschwerte sich, dass weder der Bürgermeister noch der Pfarrer von Lichtenberg sich um sie und ihren Sohn gekümmert hätten. Ulvi habe schließlich ihren Sohn zu sexuellen Handlungen gezwungen, ja sogar verletzt und ganz massiv mit Gewalt gedroht.
Tatsächlich wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Ulvi wegen Vornahme exhibitionistischer Handlungen vor dem Sohn der Frau Lang im Jahr 2000 wegen Geringfügigkeit eingestellt (auch Bestandteil des Urteils). Ihr Sohn selbst hatte berichtet, dass Ulvi ihm weder gedroht noch Gewalt gegen ihn ausgeübt hat; auch hat er ihn nicht zur Vornahme sexueller Handlungen veranlasst.

Frau Lang berichtet in Medien, dass ihr Sohn in ständiger Angst lebe, auch heute noch extrem unruhig schlafe und er weiterhin psychologisch behandelt werde. Tatsächlich wurde bei ihrem Sohn eine Störung im Sozialverhalten festgestellt, deren Ursache familiäre Probleme sind. Die Thematik Ulvi sei hier hervorragend geeignet gewesen, um von eigenen Problemen bzw. Unsicherheiten abzulenken.
Bezeichnend sind die Bemühungen dieser Frau Lang, der Kripo immer wieder neue Erlebnisse ihres Sohnes mitzuteilen: - einmal fragt sie bei der Kripo ob man wisse, dass Ulvi von seinen “Opfern” Nacktfotos gemacht habe, das nächste Mal berichtet sie, ihr Sohn habe die Vergewaltigung der Peggy von Ulvi mit erlebt, ebenso habe er gesehen, wie Ulvi zusammen mit seinem Vater Peggy weggebracht hatte. Auf Anfrage, woher er das weiß, erklärt der 9-jährige Junge: “das sagen die”!!

Skandalös der Hinweis der Vernehmer:
Die Uhrzeiten und der Tag wurden uns von der Mutter des F. mitgeteilt, da er sich nicht an Zeiten erinnern kann! Mit anderen Worten: die passenden Angaben wurden von der Mutter gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Hof stellt fest, dass die Angaben des Sohnes der Frau Lang nicht glaubhaft sind: „Mängel in der Kontinuität lassen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt entstehen“. Dipl. Psych. Drexler-Meyer kommt zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Angaben des L. eine massive Inkonstanz im Zeitablauf zeigen; seine Angaben lassen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt entstehen!
Die Anstrengungen dieser Frau Lang gipfeln darin, dass sie gegen den Vater von Ulvi Kulac ein Ermittlungsverfahren anstrebte, wonach dieser schwerer Sexualdelikte gegenüber ihrem Sohn bezichtigt wird. Das Ermittlungsverfahren gegen Ulvis Vater wurde eingestellt mit der Feststellung:

Diese Frau Lang hat über 4 Jahre lang eine staatliche Opferrente sowie Zuwendungen vom Weißen Ring für ihren Sohn in Anerkennung eines Schockschadens erhalten, den er unter dem Eindruck des von Ulvi an Peggy verübten Mordes erlitten habe. Erlitt der Sohn dieser Frau Lang nicht eher einen gesundheitlichen Schaden für die Forderung ständiger Lügen im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Peggy, zumal er immer


Foto Frankenpost
Nürnberger Nachrichten vom Oktober 2004
Der Leitende Staatsanwalt Dr. Tschanett: Im Mordprozeß Peggy sei alles überprüft worden.
Zitat Dr. Tschanett: „Ich weise die Vorwürfe der Manipulation zurück“. Irgendwelche Gründe für ein förmliches Wiederaufnahmeverfahren kann der Hofer Chefankläger nicht erkennen, keine neuen Beweismittel, keinen Richter, keinen Zeugen oder Sachverständigen, der vor Gericht gelogen, keinen Richter, der vorsätzlich ein Falschurteil gefällt hätte, nichts, was einen Prozeß möglich machen würde.
Januar 2012 - irgendwelche Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren
- nachweisbar wurden Zeugen nicht vor Gericht gehört, die Peggy noch lebend gesehen hatten,
als sie lt. Urteil hätte schon tot sein müssen
- nachweisbar wurden Beweismittel manipuliert oder verschwanden einfach
- nachweisbar wurden Zeugenaussagen manipuliert!
- nachweisbar wurde den Sachverständigen ein Ermittlungsbericht mit falscher
Sachverhaltsdarstellung vorgelegt
- nachweisbar hatte man einem Mitinsassen in der Psychiatrie die Freiheit versprochen,
wenn er vor Gericht aussagt, Ulvi hätte ihm den Mord an Peggy gestanden
- nachweisbar hat der Richter drei wichtige Zeugenaussagen, die nicht in sein Konzept
passten, im Urteil einfach weggelassen
Oberstaatsanwalt Dr. Tschanett betonte, er sei „auch persönlich überzeugt, dass der junge Mann die Tat begangen hat.“
Einen Beschuldigten anzuklagen, ist das eine. Etwas völlig anderes, nämlich ein unglaublicher Skandal ist es, wenn ein Staatsanwalt noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens eine öffentliche Vorverurteilungskampagne lostritt. (aus „Halbgötter in schwarz“ von Rolf Bossi)
O-Ton BR Abendschau ltd. Oberstaatsanwalt Tschanett:
„ Wir brauchen konkrete Beweise, um gegen einen Beschuldigten eine Anklage erheben und ihn auch verurteilen zu können“ (siehe auch unter www. youtube.de)
Tatsächlich gab es keine konkreten Beweise; ja nicht einen einzigen Zeugen oder Spuren, Fasern oder DNA oder gar eine Leiche; lediglich ein durch unzulässige Vernehmungsmethoden erzwungenes Geständnis eines wehrlosen, hilflosen geistig behinderten Menschen!
Es drängt sich der Eindruck auf, dass nach den langen Ermittlungen unter erheblichem öffentlichen und politischen Druck ein Täter präsentiert werden musste, den man mit Ulvi gefunden hatte! Die erfolglose Suche nach Peggy drohte allmählich zur Blamage für die bayrische Polizei zu werden.
Leserbrief:
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
Was ich hier schreibe, ist meine Meinung, die zu äußern mir vom Grundgesetz garantiert ist. In der Justiz, im Strafverfahren, gibt es den obersten Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten, der auch vom Ankläger beachtet werden muss.
Die Leiche des Mädchens ist bis heute nicht gefunden worden. Wenn der Beschuldigte bei der Vernehmung die Tat gestanden hat, warum zeigt er dann nicht die Leiche? Das macht doch keinen Sinn! Die Anklage auf Mord ohne Leiche ist m.E. ein Unding.
Sie überschreiten die Grenzen des Erlaubten, wenn Sie den Zeugen eine Straftat unterstellen: Eine Falschaussage, ob unter Eid oder nicht, ist strafbar. So schieben Sie Beweise für den Angeklagten beiseite. In meinen Augen ist diese Ihre Haltung Arroganz! Wozu sind Zeugen dann noch gut? Das um so mehr, wenn diese sich derart beleidigen lassen müssen - "es habe Absprachen gegeben ... "
Ihre Behauptung: ,,Peggy Knobloch ist tot. Alles andere wäre schön, aber leider realitätsfremd" - so stand es in den Nürnberger Nachrichten vom 17.04. 04 - steht Ihnen doch gar nicht zu - wo ist denn die Tote? Ihnen fehlt die allerletzte Gewissheit. Sind Sie es hier nicht selbst, der im Jagdeifer ohne alle Rücksicht den Blick für Realität verloren hat? Woher nehmen Sie den Mut zu einer solchen Überheblichkeit, die ein Menschenleben zerstören soll?
Herr Staatsanwalt, Sie sollen das Recht schützen, nicht verletzen.
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