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Der ehemalige Innenminister Beckstein wechselt die Ermittlergruppe aus!
Problematisch erscheint für den neuen Soko II-Chef Geier, dass Beweise gegen Ulvi nicht vorhanden sind und nicht klar ist, ob sein Anwalt einer weiteren Vernehmung in aller Konsequenz zustimmt. Es sei eine nochmalige – vermutlich letztmalige – Vernehmung vorzunehmen, wobei allerdings eine Kooperation des Rechtsanwaltes Schwemmer von Nöten ist.

a) Ungeachtet der Ermittlungsergebnisse der Soko I,
dass die Aussage des Peter H., Ulvi hätte ihm den Mord an Peggy gestanden, auf Grund falscher und widersprüchlicher Angaben nicht verwertbar ist, lässt Geier diesen erneut vernehmen und nunmehr seine Aussagen für sehr glaubwürdig erklären.
b) Auf der Grundlage der Aussagen dieses Peter H. lässt Geier eine sog. Tathergangshypothese erstellen, die ein halbes Jahr vor dem Geständnis schon beschreibt, wie dieses einmal aussehen wird.
c) Ungeachtet des Ermittlungsergebnisses der Soko I,
dass es keinerlei Zeugen, Sachbeweise oder tatrelevante Spuren von Ulvi gibt, die auf einen sexuellen Kontakt mit Peggy hinweisen, präsentiert Geier der Öffentlichkeit eine nie nachgewiesene Vergewaltigung als Tatmotiv.
„ Es gibt nur die Erzählungen von Ulvi, der in einer Art Zwang geglaubt hat, der Polizei jedes Mal ein wenig mehr erzählen zu müssen; er hat seine Aussage passend gemacht. Er fabulierte aus den Vorhalten der Vernehmungsbeamten eine schlüssige, aber eine erfundene Geschichte,” so der Verteidiger.
d) Es werden erneute Vernehmungen des Ulvi angeordnet mit dem Ziel, ein Geständnis zu erhalten
Drei Vernehmungen
- 7 Stunden am 24.6.02,
- 6 Stunden am 25.6.02 sowie
- 4 Stunden am 2.7.02)
reichten, um Ulvi „scheibchenweise“ zu dem bereits in der Tathergangshypothese vorgegebenen Geständnis zu bringen.
Nach der Vernehmung weist die Psychologin darauf hin, dass Ulvi fix und fertig gewesen sei und man die nächste Vernehmung nicht so ausdehnen solle.
Ein Pfleger des BKH berichtete:

Ulvi habe ihm auch einmal berichtet, dass er Angst vor der Vernehmung am nächsten Tage habe, dass er wieder so angeschrien wird.
Vor der Vernehmung am 2.7.02 hatte Soko-Chef Geier den Vernehmungsbeamten wahrheitswidrig von Blutanhaftungen auf Ulvis Arbeitskleidung berichtet. Diese hatten daraufhin Ulvi stundenlang „euphorisiert“ in die Mangel genommen, bis er keine andere Chance sah, als ein Geständnis abzulegen.















Obwohl dies nach § 136a StPO klar verboten ist, konfrontieren die Polizisten Ulvi mit der Lüge, dass es eindeutige Beweise für seine Täterschaft gebe, weil Blut des Mädchens auf seiner Kleidung gefunden worden sei (die Polizisten werden später sagen, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe. Ein Kriminalhauptkommissar fährt Ulvi Kulac an: „Wie kommt das Blut dahin? Können Sie da eine Erklärung abgeben?“ „Das kann nicht von der Peggy sein.“ Doch dem Druck hält er nicht mehr lange stand. (Bericht Fabian Dietrich in Dummy No. 30 – unabhängiges Gesellschaftsmagazin -)
Der damalige Vernehmungsbeamte R. erklärte in der Hauptverhandlung, Geier habe berichtet:
„Stellt Euch vor, ich habe jetzt bei dem Telefongespräch erfahren, dass an dem Overall des Ulvi im linken Schulterbereich Blut oder Blutanhaftungen festgestellt wurden. Zur Klassifizierung müßten noch weitere Untersuchungen gemacht werden.“
Der damalige Vernehmungsbeamte M. erklärte in der Hauptverhandlung, Geier habe berichtet:
„Meiner Erinnerung nach war es so, dass Herr Geier uns nach dem Telefonanruf mitteilte, dass am Arbeitsanzug Blut bzw. Blutanhaftungen festgestellt werden konnten. Auf Grund dieser Information haben wir in unserer Vernehmung Ulvi vorgehalten, dass sich an seinem Arbeitsanzug im Bereich der linken Schulter Blut bzw. Blutanhaftungen befanden. So wie Geier uns das mitteilte, mussten wir davon ausgehen, dass es sich um eine Feststellung und nicht um einen Verdacht handelte.“
Geier hat die Täuschung bewusst in Kauf genommen; er hatte sein Ziel erreicht: das Geständnis!
Dann so ein Pech - wurden doch beim Umzug Aufzeichnungen über ein wichtiges Gespräch mit dem Gerichtsmediziner weggeworfen !!??

Aussage eines Lichtenbergers zum Geständnis:


Ulvi berichtete seinem Verteidiger:
„ Etwa gegen 12 Uhr traf der W. von der Kripo Hof – der Beamte, wie in der Tathergangshypothese vorgegeben – ein. W. führte mich in das Vernehmungszimmer 213 der Polizeidirektion Bayreuth. W. äußerte, dass ich die Wahrheit sagen soll, dass ich die Peggy umgebracht und anschließend weggebracht hätte. Falls ich dies nicht sagen würde, wäre er nicht mehr mein Freund. Den W. kenne ich aus meinem Heimatort Lichtenberg. Wir sind Bekannte und kennen uns aus dem Schützenverein. Auch habe ich W. des öfteren in Lichtenberg getroffen; dieser ging oft Runden mit seinem Hund. Zunächst sagte ich erst mal nichts. Daraufhin hat der W. das noch einmal wiederholt, dass er nicht mehr mein Freund sei, wenn ich jetzt nichts sagen würde. Ich habe mir dann die Geschichte ausgedacht, um den W. nicht zu verärgern, da ich befürchtete, dieser wäre beleidigt und würde nicht mehr mit mir reden und auch nicht mehr mein Freund sein.“
In der Frankenpost vom 27.1.04
erklärte Soko-Kommisar R., die Vernehmungen von Ulvi seien „stark auf die Bedürfnisse von Ulvi zugeschnitten“ gewesen. Alles sei ausführlich und in einfachen Worten erklärt worden. Außerdem sei bei „fast“ allen Vernehmungen der Anwalt dabei gewesen. Diese Ausführungen sind um so skandalöser, weil Ulvi gerade in der Vernehmung dieses Kommissars enormen Druck – besonders im Hinblick als geistig behinderter, wehrloser Mensch - durch ständige Suggestivfragen einem Kreuzverhör ausgesetzt war.
Im Ermittlungsbericht vom 5.8.2002 erklärt Geier, dass Ulvi in der Tonbandvernehmung vom 2.7.2002 erstmals ein Geständnis abgelegt hat. Der Öffentlichkeit wird vorgegaukelt, es gebe nur ein Gedächtnisprotokoll.

In der Tatrekonstruktion am 2.7.02 sowie 30.7.02 – jeweils ohne Verteidiger – zeigte Ulvi den mutmaßlichen Ort des Geschehens, schilderte die Tat, zeigte vor Ort kleine Details und beantwortete freimütig Fragen – aber er kann auf Grund seiner körperlichen Verfassung nicht den Beweis erbringen, dass er tatsächlich die etwa 800m mit einer teilweisen Steigung von 21% hinter Peggy herlaufen, sie einholen und überholen konnte.
Video-Aufnahmen zeigten, wie Ulvi bereits beim langsamen Laufen „schwer schnaufend“ außer Atem ist!
Frankenpostbericht vom 27.1.04:
“ Ulvi keucht in dem Video bereits heftig, obwohl die Tatrekonstruktion im Spaziergänger-Tempo abläuft.”
Der Gutachter selbst hatte bei der Exploration und in der Hauptverhandlung festgestellt, dass die Bewegungen von Ulvi tollpatschig, behäbig und langsam seien.
Obwohl Ulvi fast um ganz Lichtenberg herum der Peggy nachgelaufen sein soll, kann er nicht sagen, welche Kleidung sie getragen oder welche Farbe ihr Ranzen hatte. Peggy habe den Ranzen in der rechten Hand getragen, das habe er schon von weitem gesehen. Tatsächlich wurde Peggy von Zeugen mit dem Ranzen auf dem Rücken gesehen.
Ulvi habe 10 Minuten lang Wiederbelebungsversuche bei Peggy gemacht; das habe er an seiner Uhr abgelesen. Tatsächlich kannte er die Uhr gar nicht und er trug auch keine Uhr. Nach der Tat habe er eine Zigarette geraucht; Spurenfahnder haben nichts gefunden. Peggy sei hingefallen und habe am Knie und am Kopf geblutet; selbst mit Spürhunden konnten keine Blutspuren gefunden werden.
Ulvi hätte den „perfekten Mord“ vollbracht; das Mädchen innerhalb einer halben Stunde umgebracht und versteckt, dass man sie bis zum heutigen Tag nicht findet!
Ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater von Ulvi hinsichtlich der Beteiligung an der Ermordung von Peggy wurde eingestellt.

Ulvi widerruft sein Geständnis

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man beinahe lachen!!

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