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Vereinsgründung
Am 5. März 2010 fand in Würzburg die Gründungsversammlung des Monte Christo e.V. statt.
Vertreter der Bürgerinitiative „Gerechtigkeit für Ulvi“ treten dem Verein bei.
Wer dabei an den Grafen Monte Christo denkt, liegt richtig. Monte Christo steht für späte Gerechtigkeit. Sie sorgt dafür, alte Fehlentscheidungen aufzuheben und zu rehabilitieren, denn immer mehr Medien berichten über unschuldig inhaftierte Menschen in Deutschland.
Laut einer Erklärung von Vizepräsidentin des Bayr. Landtages Bündnis 90/Die Grünen, Frau Christine Stahl waren 2008 allein in Bayern 130 Menschen zu Unrecht inhaftiert. Wenige bekommen auf Grund fehlender – besonders – finanzieller Unterstützung je die Chance zu einem Wiederaufnahmeverfahren. Dies war für Menschen aus verschiedenen Regionen und Berufsgruppen sowie selbst Betroffene Veranlassung, sich zu einem Förderverein zusammenzufinden mit dem Ziel, sich derer anzunehmen, denen man das Recht auf einen fairen Prozess verweigert; sich derer anzunehmen, die sich aus finanziellen Gründen keinen Verteidiger leisten können.
Ulvi Kulac wird der erste unschuldig Inhaftierte sein, dem finanzielle Hilfe für ein Wiederaufnahmeverfahren zuteil wird.
Das Jahr 2009 war für die Bürgerinitiative ein sehr ereignisreiches und erfolgreiches! - Sehr bemerkenswert - konnte man doch in der hiesigen Frankenpost über den Fall Ulvi von einem "Polizeiskandal" lesen.
Weiter haben wir großartige Menschen kennen gelernt, durch deren engagierte Unterstützung sind wir unserem Ziel - Wiederaufnahme des Verfahrens – sehr nahe gekommen, so dass wir voller Hoffnung und Zuversicht ins neue Jahr schauen!
Jawohl, es brennt in der Justiz, nur nimmt es die Öffentlichkeit nicht wahr, weil die Feuermelder (Präsidenten und Behördenleiter) von den „Brandstiftern“ eingesetzt sind, die es fast alle – wenn überhaupt – nur diesen „berichten“.
Es gibt genügend Skandale in Deutschland, wo entweder Justizminister ihre parteipolitischen Freunde über Ermittlungsverfahren gegen diese informieren oder wo ganz energisch in Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften eingegriffen wird.
(Auszug aus dem Vortrag beim Symposium in Frankfurt von Oberstaatsanwalt Pförtner 7./8.11.08)
Die Justiz in Deutschland befindet sich nicht in einer Krise. Den Zustand, in der die Justiz sich befindet, eine Krise zu nennen, wäre eine Beschönigung. Es würde nämlich bedeuten, dass die gegenwärtigen Zustände die Ausnahme wären. Doch der Wahnsinn, den die der Justiz ausgelieferten Menschen in unserer Gesellschaft täglich in deutschen Gerichtssälen erleben müssen und für den sie als Steuerzahler sogar noch bezahlen müssen, ist Alltag - und leider nicht die Ausnahme. Das ist die Meinung erfahrener Insider, von Richtern und ehemaligen Richtern, von renommierten Strafverteidigern, allgemein von Juristen, deren Gewissen noch funktioniert und die diese Zustände bitter beklagen.
(internet - beschwerdezentrum)
Brief an Justizministerin Brigitte Zypries
04. Mai. 2009
Sehr geehrte Frau Ministerin,
in den nächsten Tagen, genau am 7. Mai, werden es 8 Jahre, dass Peggy Knobloch aus Lichtenberg verschwunden ist. Für ihr Verschwinden wurde damals der geistig Behinderte Ulvi Kulac verantwortlich gemacht und durch das Hofer Landgericht unter eklatantem Verstoß gegen die Menschenrechte vor Gericht gestellt und verurteilt.
Eine daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde beim BGH einzig und allein auf Grund der Fristversäumnis des beauftragten Rechtsanwaltes nicht angenommen, so dass die Einlegung eines Rechtsmittels beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unmöglich wurde.
Sehr geehrte Frau Ministerin,
bitte teilen Sie mir mit, wo gibt es in Deutschland eine neutrale Stelle, an die sich Herr Kulac als Justizopfer wenden kann? Oder wird dieser Mensch auf Grund des Versagens seines Anwaltes, den er beauftragte und vertraute, nunmehr für immer rechtlos gestellt?
Antwort Bundesjustizministerium vom 8. Juni 2009
“ Ich bedauere die schwierige Situation, in die nach Ihren Angaben Herr Kulac aufgrund der Fristversäumnis seines Rechtsanwaltes geraten ist. Dennoch ist es mir nicht möglich Ihnen konkreten Rechtsrat zu geben. Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 31.3. und 21.4.08 mitgeteilt wurde, ist es dem Bundesministerium der Justiz nicht gestattet, in Einzelfällen rechtliche Beratung zu leisten. Diese Aufgabe obliegt den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, vor allem also den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Wenn Sie Rat benötigen, ob in dem von Ihnen geschilderten Fall noch rechtliche Schritte möglich sind, kann ich Ihnen daher nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl zu wenden”.
Antwort des beratenden Rechtsanwaltes:
Dem Geschädigten kann nicht geholfen werden. Nach geltenden Recht in Deutschland wird der Geschädigte so gestellt, als habe e r selbst diese Frist versäumt.
Mit einfachen Worten: Der Geschädigte hat keine Möglichkeit zur Durchsetzung seiner Rechte, in Deutschland gibt es keine neutrale Stelle, an die sich ein Justizopfer wenden kann.
Fazit:
Wenn ein Bürger in die Mühlen der Justiz gerät, benötigt er einen Anwalt, in dessen Hände er sein Schicksal legt und dem er vertraut. Verheerende Folgen entstehen jedoch für einen Mandanten, wenn der Anwalt Fehler macht, die Gesetze nicht kennt, er überfordert ist, er faul und schlampig arbeitet, Fristen versäumt oder, was das Schlimmste überhaupt ist - wenn ihm das Schicksal seines Mandanten völlig gleichgültig ist! Der Mandant wird finanziell in den Ruin getrieben und so gut wie nie gelingt es, den Anwalt haftbar zu machen.
Noch aussichtsloser ist es, wenn Richter fehlurteilen, wenn Zeugen unter Druck gesetzt werden, wenn Akten nicht studiert und Gutachten unkritisch Glauben geschenkt wird. Das alles hat mit Recht und Gerechtigkeit wenig zu tun!
In „Justitia auf dem Holzweg“ bei Johannes B. Kerner am 14.4.09 (im Internet im ZDF-Archiv noch zu hören) stand die Frage zur Debatte:
Woran liegt es, dass immer wieder Unschuldige verurteilt werden?
In diesem Zusammenhang erklärte der Rechtsanwalt und Leiter der ZDF-Redaktion „Recht und Justiz“, dass in Deutschland 70 000 Straftäter in Gefängnissen sitzen, davon aber 3 von Hundert unschuldig.
Diese Tatsache muss Anlass genug sein, nun endlich das Thema „Justizreformen im Strafrecht“ als politisch öffentlichen Diskurs durchzuführen!
Ein Justizopfer an die Bürgerinitiative:
„Haben Sie Mut und die Kraft, vor allem aber die erforderliche Ausdauer, den Kampf fortzuführen!Es ist höchste Zeit, dass in die jahrhundertealte Festung der Justiz endlich eine Bresche der Gerechtigkeit unschuldiger Justizopfer geschlagen wird. Allein das Wissen der Justizbehörden, dass es in Deutschland noch mutige Bürger gibt, die nicht jegliches Willkürurteil hinnehmen, wird die Richterschaft vorsichtiger werden lassen und vielleicht doch zu den - auch von der Richterschaft angemahnten – Veränderungen zu mehr Gerechtigkeit führt!
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