im Gericht mit Ulvi

e

© 2007 Gudrun Rödel

Ermittlung SOKO I:

Vorgeschichte

Ulvi Kulac, geb. am 13. Dezember 1977, von Kindheit an geistig behindert, war in seinem Heimatort sowie in der Umgebung, ja selbst bei der Polizei als „harmloser Zeitgenosse“ bestens bekannt.

Lichtenberger erzählen über Ulvi:  “Er war kontaktfreudig und wollte mit Leuten ins Gespräch kommen; er suchte Nähe und Freunde. Man merkte, dass er zurückgeblieben war. Wenn sich Ulvi spielenden Kindern näherte, dann wurde immer wieder über ihn gelästert. Er wurde von den Kindern ziemlich grob gehänselt. Bei Ulvi hat sich das Zurückgebliebensein ausgedrückt, dass er in seiner geistigen Entwicklung etwa auf einem Stand eines 10-Jährigen stehen geblieben war. Wenn man mit ihm Gespräche einfachen Inhalts führte, konnte er einem auch folgen.” Ulvi habe man noch nie aggressiv erlebt.

Insgesamt handelt es sich bei Ulvi um einen geistig behinderten Menschen mit deutlich unterdurchschnittlicher Intelligenz, defizitärer praktischer und moralischer Urteilsfähigkeit, vorstellungsreichen, aber sorglos konfabulierendem Denken, starker Außenbestimmtheit, geringer Frustrationstoleranz, im Normbereich liegendem Aggressionspotential und wahrscheinlich guter Führ- und Verführbarkeit in positiver wie auch in negativer Richtung. Schreiben und Lesen kann er nur ansatzweise. Eine pädophile Ausrichtung lässt sich nicht erkennen.

Mit einem Gesamt-IQ von 67 erreicht Ulvi ein Ergebnis, das von 96% der Altersgruppe übertroffen und der Wechsler-Kategorie „sehr niedrige Intelligenz“ zugerechnet wird; nach der neuen HAWIE-Form wird diese Leistung sogar nur mit einem IQ von 54 bewertet. (Auszug aus dem testpsychologischen Gutachten des Herrn Dr. phil. Wolfgang Weber der Uni München vom 21.1.2003)

 

Ein Ermittlungsverfahren gegen Ulvi im Jahr 2000, weil er in der Öffentlichkeit vor einem Kind onaniert hatte, wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Dr. Wabnitz: „ es gibt keinen Hinweis darauf, dass der 23-Jährige gegenüber dem von ihm belästigten Kind jemals gewalttätig geworden sei.” Ulvi hatte im Abstand von mehreren Metern vor dem Jungen exhibitionistische Handlungen vorgenommen, ihn aber weder berührt noch Gewalt angewendet.                   

Aussage des Kindes: „Er hat mich nicht festgehalten, er hat mich nicht berührt.“

Schlussbericht der PI Naila vom 17.7.2002:  Der Beschuldigte hat dem Geschädigten weder gedroht noch Gewalt gegen ihn ausgeübt. Auch hat er ihn nicht zur Vornahme sexueller Handlungen veranlasst.“

Peggy Knobloch verschwindet am 7. Mai 2001

Noch in der Nacht des Verschwindens von Peggy nennt deren Mutter der Polizei sofort Ulvi als Verdächtigen. Am nächsten Tag in der früh wurde Ulvi aufgesucht und sein Tagesablauf überprüft. Befragt nach Peggy, von deren Verschwinden er erstmals durch die Polizei erfährt, berichtet Ulvi:

„Gestern am Montag, 07.05.2001, gegen 12.30 - 12.45 Uhr bin ich von daheim   weggegangen hoch in die Gaststätte "Schloßklause" . Dann bin ich zum Teichmann's   Dieter aus  Lichtenberg und habe mit ihm Holz geschlichtet. Das war bei ihm zu Hause.   Gegen 15.30 Uhr bin ich wieder in die "Schloßklause" und habe auf meine Eltern gewartet,   die zu dieser Zeit die Gaststätte sauber gemacht haben. Wir wollten anschließend zu meiner   Schwester nach Issigau fahren. Meine Mutter betreibt für den TSV Lichtenberg die    "Schloßklause". Gegen 16.15 Uhr bin ich dann mit meinen Eltern zu meiner Schwester nach Issigau. Dort haben wir Kaffee getrunken. Gegen 17.10 Uhr kamen wir nach Hause. Danach habe ich   gebadet. Anschließend trampte ich nach Naila. Am Autohaus Pippig in  Lichtenberg hat mich dann der ehemalige Bürgermeister, Herr Heinl, mitgenommen. Das war zwischen  18.00  und 18.30 Uhr. Beim U-Boot in Naila hat er mich raus gelassen und ich bin in die Gaststätte "Zur Bank". Dort blieb ich bis gegen 22.00 Uhr. Dann bin ich nach Lichtenberg zurückgetrampt. Den Fahrer kannte ich nicht. Ich ging nicht gleich nach Hause, sondern in die Gaststätte "Zwick" in Lichtenberg. Dort habe ich noch "eins" getrunken. Anschließend bin ich nach Hause. Das war so gegen 22.15 Uhr.

Die Peggy Knobloch kenne ich. Ich habe sie in Lichtenberg schon öfters herumlaufen sehen.  Sie wollte schon öfters zu mir und hat unten an der Haustüre geklingelt. Meine Mutter hat   aber zu ihr gesagt, sie solle das nicht mehr machen, weil wir das nicht wollen. Ich glaube,   sie wollte immer zu mir kommen, um an meinem Computer zu spielen. Ich habe Peggy allerdings schon lange nicht mehr gesehen. Auch gestern nicht. Da bin ich mir sicher.“

Der Tagesablauf von Ulvi konnte von früh 11 Uhr bis abends 22.30 Uhr vollständig und lückenlos, ja beinahe minutiös nachvollzogen werden”.

Im Rahmen der Ermittlungen in Sachen Peggy wurden mehrere exhibitionistische Vorfälle von Ulvi bekannt; es begannen Ermittlungen gegen ihn wegen Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Für einen Beschuldigten/Verdächtigen ist es von größter Wichtigkeit, möglichst vor der ersten Vernehmung durch die Polizei mit einem Strafverteidiger gesprochen zu haben.

Diese Chance bekam Ulvi nie; ungeachtet seiner geistigen Behinderung folgten die Vernehmungen von Ulvi durch die Kripo

- am 23.5.01

- am 29.8.01

- am 6.9.01 10-13.55 Uhr

- am 6.9.01 14-19.30 Uhr

ausnahmslos ohne rechtlichen Beistand, was einen eklatanten Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt, wonach jeder Person das Recht auf ein faires Verfahren zusteht.

Bereits zu Beginn der Vernehmungen hatte Ulvi von Mord an Peggy gesprochen; unter Alkoholeinfluß stehende Jugendliche aus Lichtenberg hatten bei einem Ausflug zum Männertag Ulvi erzählt, man habe Peggy gefesselt, geknebelt und schließlich in der Nähe von Lobenstein in den Fluß gelegt. Was die Jugendlichen als einen makaberen Scherz ansahen, war für Ulvi bitterer Ernst. Die Ermittlungen der Polizei hatten ergeben, dass die Erzählungen keinesfalls der Wahrheit entsprachen.

Bereits am Anfang der Vernehmungen hatte Ulvi berichtet, dass ihn die Polizei am Kragen gepackt habe.

In einem Ermittlungsverfahren gegen zwei Hofer Beamte zeigt Ulvi dem Ermittlungsrichter, wie der vernehmende Beamte ihn damals beide Hände auf die Schultern legte und kräftig zudrückte mit der Forderung, wenn er nicht zugebe, mit der Peggy etwas gemacht zu haben, komme er ins Gefängnis und nie wieder raus. Das hat weh getan!

Auszug aus dem Protokoll der Anhörung beim Amtsgericht Bayreuth

Ulvi: „Ich bin von der Polizei nicht geschlagen, aber an der Schulter gedrückt worden. Das hat schon weh getan.“

Richter:  „Ulvi zeigte zunächst mit seiner rechten Hand an die linke Schulter und mit den Fingern hinter das Schlüsselbein. Er wurde gebeten, dies an seinem Zeugenbeistand zu demonstrieren. Dabei stellte er sich hinter seinen Anwalt und langte mit seiner linken Hand an dessen linke Schulter und mit der rechten Hand an dessen rechte Schulter, wobei er die Daumen jeweils unter den Achselknochen drückt.”                 

Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden vernehmenden Beamten wurde durch die Staatsanwaltschaft Hof eingestellt, da nicht auszuschließen sei, dass Ulvi sich den gesamten Vorgang nur ausgedacht habe.

Der Hofer ltd. Oberstaatsanwalt Schmitt hatte in der Presseerklärung der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass Ulvi erst seit dem Bestehen einer Bürgerinitiative von tätlichen Angriffen berichtet habe.

Tatsächlich hatte Ulvi bereits gegenüber dem Ermittler R. in der Vernehmung am 24.6.02 berichtet, dass er vor B. und dem anderen Angst habe. Auch gegenüber dem Gutachter erklärt Ulvi, dass der B. und der L. „überhaupt nicht nett“ waren.

Pfleger des BKH Bayreuth hatten berichtet:

img576

img578

Der damalige Ermittler B. hatte selbst im „Stern“ vom 19.12.2001 erklärt, dass er es bei Ulvi zunächst mit Härte versucht habe.

 

image009

 

Ungeachtet dessen, dass für Ulvi ein Therapieplatz für den 8.9.2001 in der psychiatrischen Klinik in Bayreuth zur Verfügung stand, erfolgte 2 Tage vorher, am 6.9.2001, die zwangsweise Einweisung von Ulvi wegen Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Ulvi wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet; dieser erklärte gegenüber der  Staatsanwaltschaft Hof, dass es sich bei Ulvi um eine kranke Person handelt und er ihm empfohlen habe, vorläufig keine weiteren Angaben mehr zu machen.

Ungeachtet der Mitteilung des Pflichtverteidigers erfolgen weitere Vernehmungen

am 18. 9.01  (3 Stunden)

am 24. 9.01  (5 Stunden)

am 25. 9.01

am 27. 9.01 

am  1.10.01 

am 16.10.01

am 16.10.01

am 18.10.01

wiederum ohne jeglichen Rechtsbeistand.

In der bewussten Ausschaltung der Verteidigerkonsultation liegt eine verbotene Vernehmungsmethode im Sinne des § 136 a StPO vor, die die Verwertung der gewonnenen Erkenntnisse unmöglich macht. Bereits in diesen polizeilichen Vernehmungen wurde deutlich, dass Ulvi bereit war, nach einer Weile Angaben zu tätigen, von denen er meinte, die anderen wollen das hören, nur um seine Ruhe zu haben.

Die Aussage des Mitinsassen von Ulvi in der Psychiatrie Peter H., Ulvi habe ihm den Mord an Peggy gestanden, konnte auf Grund von Widersprüchen und Unglaubwürdigkeit widerlegt werden.

 

Am 23.1.2002 ergeht durch die Soko I die Presseerklärung,

img580