|
Manipulierter Abschlussbericht der Soko II
Der vom damaligen Innenminister Beckstein eingesetzte neue Soko-Chef kann auch nur feststellen, dass nichts gegen Ulvi vorliegt.
Um keine Zweifel an der Täterschaft von Ulvi aufkommen zu lassen, wurde den Gutachtern zur Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens hinsichtlich der Aussagetüchtigkeit von Ulvi ein mit manipulierten Zeugenaussagen und Sachverhalten behafteter Abschlussbericht mit Nachtrag von der Soko II vorgelegt.
Entgegen den Feststellungen im Ermittlungsbericht
gibt es keinen Augenzeugen für eine angeblich am 3.5.01 durch Ulvi begangene Vergewaltigung.
hat Ulvi nie gegenüber einem Mitinsassen in der Psychiatrie den Mord an Peggy gestanden.
konnte Ulvi in der Tatrekonstruktion per Videoaufnahme nicht unter Beweis stellen, dass er tatsächlich in der Lage war, den ganzen Weg rund um die Burg Peggy zu verfolgen, einzuholen und zu überholen.
hat die Mutter von Ulvi ihrem Sohn kein falsches Alibi gegeben.
wurde Peggy Knobloch am 7.5.2001 auf dem Nachhauseweg von der Schule um 13.15 Uhr nicht letztmals im Bereich des Marteau-Platzes in Lichtenberg gesehen.
hat die Zeugin K. nicht um 13.10 Uhr das letzte Mal Peggy beim Überqueren der Straße gesehen.
hat die Zeugin H. nach Rückrechnung an Hand des vorliegenden Tachographenschaublattes des Busses Peggy nicht um 13.14 Uhr das letzte Mal lebend am Marteau-Platz gesehen.
haben die beiden Zeugen, die Peggy am Abend des 7.5.2001 mit ihrem Roller gegen 18.30/19 Uhr in Lichtenberg im Falkenweg noch gesehen hatten, diese nicht mit der Nachbarstochter C. verwechselt.
kannte der Zeuge W. Peggy nicht nur vom Sehen und eine Verwechslung konnte ausgeschlossen werden.
hat es sich bei den an Peggys Kleidung gefundenen Urinantragungen nicht um Tierurin gehandelt.
Die Gutachter hatten in ihrem Glaubwürdigkeitsgutachten hinsichtlich des Geständnisses, das Grundlage des Urteils gegen Ulvi wurde, festgestellt, dass sein Geständnis glaubhaft sei, da es den vernehmenden Beamten an einem hypothetisch angenommenen Tatszenario fehlte, dass sie Ulvi hätten suggerieren können.
Tatsächlich lag dieses „hypothetisch angenommene Tatszenario“ in Form einer sog.Tathergangshypothese vor, nach der Ulvi in den Vernehmungen bis hin zum Geständnis „geführt“ wurde; im polizeilichen Abschlußbericht der Soko II wurde eine “Tathergangshypothese” nicht erwähnt.
Abschließend sei bemerkt, dass weitere Beispiele von Manipulation vorliegen, hier jedoch nur die wichtigsten aufgeführt sind.
|