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Im Juni 2000 hatte Ulvi vor einem 7-jährigen Jungen onaniert; ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde am 10.4.2001 eingestellt mit der Begründung, dass er gem. § 20 StGB im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe. |
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Der Wahrheit entspricht nicht, wenn der Staatsanwalt erklärt, Ulvis Familie habe nichts getan! |
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Tatsächlich hatte die Mutter von Ulvi umgehend nach dem Vorfall Kontakt zum Hausarzt aufgenommen, der sie an die psychologische Beratungsstelle in Hof verwiesen hat. Daraufhin war Ulvi etwa 4 Monate zur Therapie bei einem Psychologen, der im Prozeß nicht gehört wurde. Als der Mutter von Ulvi ein weiterer Vorfall bekannt wurde, wandte sie sich erneut an den Hausarzt. Auf Empfehlung wurde sie mit Ulvi im psychiatrischen Krankenhaus Bayreuth bei Frau Dr. St. vorstellig. Dort wurde ein Termin für eine längere stationäre Therapie ab dem 10. September 2001 vereinbart. Diese Ärztin wurde nicht als Zeugin befragt. Doch diese Therapie konnte Ulvi nicht antreten, da man seiner zwangsweisen Einweisung am 6. September 2001 zuvorgekommen war. |
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Keinerlei Beweise Am 23. Januar 2002 ergeht nachfolgende Presseerklärung:. |
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Am 19. März 2013 erklärt der Bayreuther Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Ernst Schmalz, “egal, was der Frankfurter Verteidiger Michael Euler erreichen werde, deswegen komme Ulvi Kulac nicht frei. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus werde wegen sexuellen Missbrauch von Lichtenberger Kindern vollzogen. Diese Taten sind unbestritten”. Es stellt sich die Frage, ob dieser Herr je auch nur einmal einen Blick in die Akten von Ulvi geworfen hat. Die Handlungen sind keinesfalls zu verharmlosen, sie rechtfertigen aber keinesfalls das Wegsperren eines behinderten Menschen auf Lebenszeit. Nach Ansicht des Berliner Psychotherapeuten Jürgen Lemke könne Ulvi lernen, mit seinen sexuellen Bedürfnissen umzugehen. |
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