Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012!

 

 

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Der Fall Ulvi Kulac – ein erfundener Indizienprozeß -

1.) Vernehmungen - Mißachtung der Menschenrechte

      a) die Vernehmungen erfolgten in einer Vielzahl ohne Rechtsbeistand und ohne Berücksichtigung seiner geistigen

             Behinderung

2.) Ermittlungen

      a) keine Verfolgung von Indizien in Richtung einer Kindesentführung

      b) Fälschung von Zeugenaussagen

3.)  Konzeptentwurf eines Tathergangs mit Hinarbeit auf ein Geständnis

       Erforderlich hierfür war:

      a) alle hinderlichen Zeugen für unglaubwürdig zu erklären

     b) neue Zeugen für belastende Aussagen zu finden

     c) Festlegung einer bestimmten Tatzeit und somit notwendige Manipulation

         von Geschehensabläufen

      d) manipulierte Informationen an die Medien mit dem Ziel der öffentlichen Vorverurteilung

     e) Ausschalten der Rechtsanwälte in Erwartung eines Geständnisses

     f)  Täuschung durch Vorhalt falscher Tatsachen    

 4. Prozeß

     a) Künstliche Erstellung einer Nebenklage, um ein angebliches Verbrechen zu untermauern

    b) keinerlei Vereidigung von Zeugenaussagen    

    c) keine Protokollierung wichtiger Aussagen in der Hauptverhandlung

     d) manipulierter Ermittlungsbericht an die Gutachter zur Untermauerung des Tatgeschehens

5. Urteil

     a) Missachtung des juristischen Grundsatzes in dubio proreo   

    b) gezielt falsches Motiv

    c) Entfernung wichtiger Aussagen von Entlastungszeugen

    d) kein Beweis für einen Mord - keine Leiche!

 

Chronologie

Am 7.Mai 2001verschwindet in Lichtenberg die 9-jährige Peggy.

Auf Grund der Tatsache, dass Ulvi bereits durch exhibitionistische Handlungen in der Öffentlichkeit aufgefallen war, wurde er mit dem Verschwinden von Peggy sofort in Verbindung gebracht.

Am 7.9.2001 wird Ulvi wegen Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern in das psychiatrische Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen.

Am 23.1.2002 ergeht ein Pressebericht der Polizeidirektion Hof, dass Medienmeldungen ein falsches Bild über die polizeilichen Ermittlungen widerspiegeln.    

Bei groß angelegten Überprüfungen der Soko I konnte kein Beweis erbracht werden, dass Ulvi etwas mit dem Verschwinden von Peggy zu tun hat; er hat für den Tag des Verschwindens ein einwandfreies Alibi.

Für einen sexuellen Kontakt mit Peggy gibt es keinerlei Zeugen oder Sachbeweise.

Such-und Spurensicherungsmaßnahmen haben kein Ergebnis erbracht.

Im Februar 2002 wird eine neue Sonderkommission - Soko II - persönlich von Innenminister Beckstein unter der Leitung von Kriminaldirektor Geier eingesetzt, der auch nur feststellen kann, dass nichts gegen Ulvi vorliegt.

Oberstes Ziel: ein Geständnis von Ulvi für den Mord an Peggy. Geier lässt ein Konzept für die Vernehmung von Ulvi erstellen, in dem eine Tathergangshypothese bereits im Vorfeld zeigt, wie das Geständnis von Ulvi einmal aussehen wird.

Ungeheuerlich: 3 Vernehmungen reichten, um von Ulvi ein Geständnis zu erhalten; genau wie in der Tathergangshypothese vorgegeben!

Angeblich gibt es keine Tonbandaufzeichnung vom Geständnis; es wird lediglich ein Gedächtnisprotokoll erstellt.

Ulvi widerruft sein Geständnis

Obwohl keine Beweise, Spuren, Zeugen oder gar ein Leichnamvorhanden sind, wird Anklage wegen Mord erhoben und Ulvi zu lebenslanger Haft verurteilt,

Die eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof durch die Rechtsanwälte Schwemmer aus Bayreuth sowie  Rechtsanwalt Windisch aus Zwickau wurde erwartungsgemäß abgewiesen.

Eine beantragte Beschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe wegen Verletzung der Menschenrechte im Prozess wurde allein auf Grund der Fristversäumnis des beauftragten Zwickauer Rechtsanwaltes Michael Windisch nicht angenommen.

Am 17.8.2006 wurde Rechtsanwalt Ortwin Lowack aus Bayreuth mit der Tätigkeit hinsichtlich eines Wiederaufnahmeverfahrens beauftragt.

Am 7.12.2009 erfolgte der Widerruf des erteilten Auftrages und die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Lowack wurde beendet.

Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler wird hinsichtlich eines Wiederaufnahmeantrages beauftragt; am 30.3.2010 beantragt er bei der Staatsanwaltschaft Hof die Verfahrensakten.

Mit Beschluß vom 22.7.2011 des Landgerichts Bayreuth wird Rechtsanwalt Michael Euler dem Verurteilten Ulvi Kulac als Pflichtverteidiger für ein Wiederaufnahmeverfahren beigeordnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                       Ulvi Kulac

                            am 30. April 2004 vom  Landgericht Hof

                                                     unschuldig

                            zu lebenslanger Haft verurteilt!

 

                            aktualisiert am 5. Januar 2012

 

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© 2007 Gudrun Rödel

im Gericht mit Ulvi